Beschlussvorlage - BV/0368/12
Grunddaten
- Betreff:
-
Aufhebung des vom Rat in seiner Sitzung vom 12.07.2012 unter TOP 4 gefassten Beschlusses
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 01 Ratsangelegenheiten und Repräsentationen
- Zuständigkeit:
- (Dirk-Ulrich Mende)
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Rat der Stadt Celle
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Entscheidung
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27.09.2012
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Sachverhalt: Der Rat hat unter TOP 4 seiner Sitzung vom 12.07.2012 folgenden Beschluss gefasst: „Vor dem Hintergrund, dass der Oberbürgermeister der Auffassung ist, dass er allein für die Richtlinien für die Dezernatsstruktur und Aufgabenzuordnung zuständig sei, beschließt der Rat , dass er sich im Einzelfall die Beschlussfassung über Dezernatsstruktur und Aufgabenzuordnung vorbehält.“
Über diesen Beschluss habe ich der Kommunalaufsicht (dem Niedersächsischen Ministerium für Inneres und Sport) mit dem in der Anlage beigefügten Schreiben vom 12.07.2012 nach § 88 Abs. 1 Satz 1 NKomVG berichtet.
Die Kommunalaufsicht hat mit Schreiben vom 31.08.2012 festgestellt, dass der Beschluss rechtswidrig ist. Der Rat könne sich nur im Einzelfall die Beschlussfassung nach § 58 Abs. 3 Satz 1 NKomVG vorbehalten, soweit es sich um Angelegenheiten der laufenden Verwaltung nach § 85 Abs. 1 Nr. 7 NKomVG handele. Vorliegend gehe es jedoch um Regelungen zu den Kompetenzen über die Geschäftsverteilung nach § 85 Abs. 3 Satz 1 NKomVG. Für Beschlüsse zur Geschäftsverteilungshoheit bzw. der Organisationskompetenz sieht das Gesetz keine Möglichkeit eines Vorbehaltes vor. Es fehle dem Rat an einer Rechtsgrundlage, einen Vorbehalt in Angelegenheiten der Geschäftsverteilung zu statuieren.
Die Kommunalaufsicht hat zwar von einer Beanstandung abgesehen. Sie regt jedoch ausdrücklich an, den Beschluss des Rates vom 12.07.2012 aufzuheben. Wörtlich wird ausgeführt:
„Ich rege dennoch an, den Beschluss des Rates vom 12.07.2012 aufzuheben, damit dem Anschein eines vollziehbaren Beschlusses und jeglichen Missverständnissen vorgebeugt wird.“
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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4,5 MB
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2
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(wie Dokument)
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600,6 kB
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