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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - BV/0371/12

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Beschlussvorschlag: Der Verwaltungsausschuss stimmt der für das Schuljahr 2012/2013 befristeten Errichtung einer Außenstelle der Grundschule Hehlentor im Gebäude der ehemaligen Grundschule Scheuen zu.

 

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Sachverhalt:

Die Hehlentorschule ist mit 332 Schülerinnen und Schülern die größte Grundschule im Stadtgebiet. Seit dem Schuljahr 2010/2011 werden die 1. und  2. Klassen in einer jahrgangsgemischten Eingangsstufe beschult. Mit Beginn des Schuljahres 2012/2013 verteilen sich die Schülerinnen und Schüler lt. Schülerstatistik wie folgt:

Schule

Anzahl

Sprachlehrn-Klasse

1.

2.

3.

4.

Grund-
schüler

Klassen/          
Schüler/Innen

Kl.

Schül.

Kl.

 

Schül.

Kl.

 

Schül

Kl.

Schül.

Kl.

Schül.

gesamt

GS Hehlentor

 

1

11

4

²

77

4

²

84

4

79

4

81

332

 

Es stehen derzeit 16 Allgemeine Unterrichtsräume (AUR) zur Verfügung, wobei zwei AUR lediglich eine Größe von ca. 47 m² haben. Mit Einführung der Ganztagsschule wurden 1 Musikraum und 1 AUR in Essenräume umgebaut, da seither ca. 50% der Schülerinnen und Schüler am Ganztag teilnehmen und mit Mittagessen versorgt werden.

Dadurch, dass die Hehlentorschule in diesem Schuljahr eine Klasse mehr aufgenommen als abgegeben hat und weiterhin eine Sprachlernklasse mit 11 Schülerinnen und Schülern (einzige Schule im Stadtgebiet mit diesem Angebot) einen AUR benötigt, ist ein Raumfehl/ zusätzlicher Raumbedarf entstanden. Die Stadt hat in den vergangenen Monaten gemeinsam mit der Schulleitung verschiedene Überlegungen angestellt, um diesem Raumbedarf zu begegnen. Es hat insbesondere Verhandlungen gegeben, um zusätzliche Räume in einer Liegenschaft in unmittelbarer Nähe der Schule anzumieten. Diese Verhandlungen gestalten sich schwierig, da das Gebäude renovierungsbedürftig ist. Es gibt alternative Überlegungen (u.a. die Errichtung eines Essenhauses), die noch näher geprüft werden müssen. Ziel sollte eine nachhaltige und wirtschaftliche Lösung für diesen Standort sein, da im Hinblick auf die Einführung der Inklusion, die Weiterentwicklung der Ganztagsschule sowie dem besonderen Aspekt der zentralen Beschulung in Sprachlernklassen auch perspektivisch ein erhöhter Raumbedarf angenommen werden kann.

Als Übergangslösung war zunächst ins Auge gefasst, einen Essenraum in einen Klassenraum zurückzuführen und die Kinder der 4.Klassen in der Pausenhalle essen zu lassen. Es zeichnet sich jedoch ab, dass die Lösungsfindung für die Raumproblematik mindestens ein volles Schuljahr in Anspruch nehmen wird. Die vielfältige Nutzung der Pausenhalle führt nach Aussage des Schulleiters über einen so langen Zeitraum zu erheblichen Problemen. So müssen während der Mittagessenzeit 36 Kinder im Rahmen der verlässlichen Grundschule betreut werden, für die insbesondere bei schlechtem Wetter die Pausenhalle vorgesehen ist.

Als alternative Übergangslösung käme auf Anregung der Hehlentorschule eine befristete Auslagerung von zwei Eingangsstufenklassen in die ehemalige Grundschule Scheuen in Betracht. Hierbei handelt es sich um eine schulorganisatorische Maßnahme, für die das Niedersächsische Schulgesetz eine Genehmigungspflicht durch die Nds. Landesschulbehörde vorsieht.

Nach § 106 NSchG wird mit der Auslagerung von Klassen nach Scheuen eine Außenstelle errichtet. Sie wird von der Landesschulbehörde genehmigt, wenn

  1. die Schulleitung, der Schulvorstand und die Konferenzen trotz der räumlichen Trennung ihre Aufgaben ordnungsgemäß erfüllen können,
  2. ein ausreichend differenziertes Unterrichtsangebot gewährleistet ist,
  3. ausreichend große Klassen und Lerngruppen gewährleistet bleiben und
  4. die Außenstelle für Schülerinnen und Schüler unter zumutbaren Bedingungen erreichbar ist.

Die Klassengröße und das Unterrichtsangebot unterscheiden sich bei der Beschulung in Scheuen nicht von der Beschulung in der Stammschule. Das Einverständnis der schulischen Gremien ist eingeholt worden. Insbesondere die betroffenen Klassenlehrerinnen sind mit der Auslagerung ihrer Klassen einverstanden. Die Außenstelle ist ca. 6 km von der Stammschule entfernt. Es ist geplant, die Kinder mit Bussen von der Hehlentorschule zur Außenstelle zu transportieren. Lediglich der Unterricht am Vormittag findet in Scheuen statt, zum Mittagessen und zur Teilnahme an den Ganztagsschulangeboten werden die Kinder wieder in die Hehlentorschule gebracht. Mit dem Landkreis Celle ist die Problematik erörtert worden, die Verwaltung geht davon aus, dass die Kosten der Schülerbeförderung für den begrenzten Zeitraum der Genehmigung der Außenstelle vom Landkreis Celle als zuständigem Träger übernommen werden.

Die Eltern der betroffenen Eingangsstufenklassen wurden am 18.09.12 im Rahmen eines Elternabends über die beabsichtigte Auslagerung informiert. Von 45 Eltern waren 36 anwesend. Der Vorschlag der Schulleitung fand eine breite Zustimmung, lediglich 5 Eltern haben gegen die Außenstellenlösung gestimmt. Diese Eltern haben die Befürchtung, dass die Außenstelle länger als ein Jahr bestehen könnte bzw. gehen von einem Zeitverlust beim Lernen für ihre Kinder aus. Auch die Eltern, die an diesem Abend nicht anwesend waren, werden von der Schule schriftlich befragt. Über das Gesamtergebnis des Elternvotums wird die Verwaltung in der Sitzung berichten.

Damit sind die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt. Um das Verfahren zu beschleunigen und einen Umzug möglichst noch in den Herbstferien vornehmen zu können, wird die Verwaltung vorbehaltlich der Zustimmung durch die politischen Gremien bei der Nds. Landesschulbehörde einen Antrag auf eine befristete Genehmigung einer Außenstelle der GS Hehlentor für das Schuljahr 2012/2013 stellen.

Die Verwaltung wird innerhalb dieses Schuljahres eine Perspektive für die Grundschule Hehlentor entwickeln und über den Fortgang der Planungen berichten.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

Es entstehen Mehrkosten für Energie (Gas/Wasser/Strom) und Reinigung. Die genaue Höhe kann derzeit nicht beziffert werden.

 

 

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