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ALLRIS - Vorlage

Mitteilungsvorlage - MV/0372/12

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Beratungsfolge

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Sachverhalt: Zusätzlich zur pauschalierten Erstattung der eigentlichen Leistungskosten stellt das Land Niedersachsen dem Landkreis Celle für die Jahre 2011, 2012 und 2013 Bundesfinanzmittel in Höhe von 786.000 € jährlich zur Verfügung. Mit Schreiben vom 29.02.2012 hat der Landkreis Celle die kreisangehörigen Gemeinden darüber informiert, wie diese Mittel verteilt werden. Die Stadt Celle erhält als Schulträger basierend auf den Schülerzahlen zum 01.09.2011 für die Jahre 2011 und 2012 jeweils einen Betrag in Höhe von 175.861 €. Die Zahlung für 2011 ist im Mai 2012 erfolgt. Die Bereitstellung der Mittel für 2012 ist für September avisiert. Ab 2012 geht der Bund und –ihm folgend- das Land von einer Pauschalabgeltung der Zweckausgaben über zu einer Spitzabrechnung, so dass dem Landkreis ab 2013 weniger Mittel zur Verfügung stehen als ursprünglich geplant. Die Stadt Celle wird für 2013 einen Betrag in Höhe von 151.650 € erhalten.

Diese Finanzmittel, die im Gesetzgebungsverfahren zum BuT unter der Überschrift „Finanzierung des Mittagessens in den Horten“ und „Schulsozialarbeit“ diskutiert wurden, unterliegen keiner Zweckbindung. Die Verwendung dieser Mittel soll sich allerdings orientieren an einer gemeinsamen Erklärung der Nds. Landesregierung und den kommunalen Spitzenverbänden vom 25.05.2011. Danach sind insbesondere folgende Maßnahmen dazu geeignet, „weitestgehend das Ziel zu erreichen, allen leistungsberechtigten Kindern und Jugendlichen den Zugang zu den Angeboten an Bildung und außerschulischer Teilhabe zu erschließen“:

 

Maßnahmen der Schulsozialarbeit, die an den Fähigkeiten und individuellen Bedarfen der Kinder und Jugendlichen anknüpfen sowie Zugänge zu außerschulischen Bildungs- und Teilhabeangeboten ermöglichen. Die Bildungs- und Teilhabeangebote sollen individuell mit den jungen Menschen sowie ihren Lehrerinnen /Lehrern und Eltern zielgenau bestimmt werden.

 

Maßnahmen zur Unterstützung sozial benachteiligter junger Menschen bei der Überwindung individueller Hindernisse (u.a. Sprachschwierigkeiten, unzureichend schulische Qualifikation), die der beruflichen Integration im Wege stehen.

 

Maßnahmen zur Verbesserung der Angebotsstruktur für Schülerinnen und Schüler im Bereich Versorgung mit Mittagessen und für Kinder und Jugendliche im Bereich außerschulischer Bildung und Teilhabe.

 

Geplante Verwendung der Finanzmittel aus 2011

Unter Berücksichtigung dieser Vorgaben wurden von der Verwaltung bis zum jetzigen Zeitpunkt Projekte/Maßnahmen zusammengetragen, für die die bereitgestellten Mittel Verwendung finden sollen:

 

1.Beschaffung von Serverhardware zur Verbesserung der Infrastruktur in den  Grundschulen 

ca. 30.000 €

 

2.Laptops für die städt. Kitas zur Feststellung und Fortschreibung der Lernentwicklung

ca. 10.000 €

 

3. Ankauf von 3 Krippenwagen als Ausleihmöglichkeit für die Celler Tagesmütter

ca.   5.000 €

4. Lernförderung insbes. sozial benachteiligter Kinder in den Grundschulen        

 

ca. 60.000 €

5. Zusätzliches Angebot bei Pro Kids                                                                    

ca. 18.000 €

 

6. Jungenprojekt JUMP in allen Celler GS/Kitas                                                    

ca. 10.000 €

 

7. Berufsstarterklasse Neustadt –Zuschuss                                                          

ca. 12.500 €

 

                                                                                                        Gesamtsumme: 145.500 €

 

Darüber hinaus sind die Schulen gebeten worden, weitere Vorschläge zu machen. Die Verwaltung wird über den Mitteleinsatz fortlaufend berichten.

 

Hinweis: Der Landkreis hat die Mittelzuweisung grundsätzlich davon abhängig gemacht, dass die Finanzmittel dem Landkreis vom Bund zur Verfügung gestellt werden und die ersatzweise oder ergänzende Finanzierung aus dem Kreishaushalt bis 2013 und vor allem in den Folgejahren ausdrücklich ausgeschlossen. Ursprünglich war beabsichtigt, Finanzmittel des BuT, die nicht für Zwecke der Schulsozialarbeit in den kreiseigenen Schulen oder für einzelne Maßnahmen und Projekte verwendet werden, in eine Sonderrücklage einzustellen. Sie sollte vorrangig für den Bau und die Ausstattung von Mensen zur Verfügung stehen. Nunmehr hat der Landkreis jedoch mitgeteilt, dass aufgrund der Spitzabrechnung der Leistungskosten keine Rücklagemittel verbleiben und für die Schulbaurücklage daher kein Raum mehr sei.

Die Verwaltung geht aber davon aus, dass es der Stadt freigestellt ist, aus den ihr zugewiesenen Mitteln für 2012 bzw. 2013 Investitionen zu tätigen, die der Verbesserung der Infrastruktur zur Sicherstellung der Mittagsverpflegung an den Ganztagsschulen dienen. Hier könnte insbesondere der Bau eines Essenhauses an der Hehlentorschule in Frage kommen.

 

 

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