Beschlussvorlage - BV/0305/12-1
Grunddaten
- Betreff:
-
Beschluss des Rates der Stadt Celle über eine neue 2. Stellvertreterin / einen neuen 2. Stellvertreter des Ratsvorsitzenden
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 01 Ratsangelegenheiten und Repräsentationen
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Verwaltungsausschuss
|
Vorberatung
|
|
|
●
Erledigt
|
|
Rat der Stadt Celle
|
Vorberatung
|
|
|
|
27.09.2012
|
Sachverhalt:
In der Vorlage BV/0305/12 wurde darauf hingewiesen, dass der Rat über die Vertreter/innen des Ratsvorsitzenden mit einfacher Mehrheit beschließt (§ 61 Abs. 1 S. 3 i. V. m. § 66 NKomVG), d. h. der Rat fasst solch einen Beschluss mit der Mehrheit der auf Ja oder Nein lautenden Stimmen.
Eine rechtliche Überprüfung hat nun ergeben, dass grundsätzlich so zu verfahren wäre, sofern der Rat nicht eine andere Regelung getroffen hat. Nach Kommentar Blum/Häusler/Meyer kann der Rat u. a. frei regeln, ob die Stellvertreter/innen des Ratsvorsitzenden durch Wahl bestimmt werden. Dies hat der Rat durch § 3 Abs. 2 der Geschäftsordnung getan, denn hier ist geregelt:
„Der Rat wählt in seiner ersten Sitzung zwei Vertreter/innen oder Vertreter der / des Ratsvorsitzenden und legt die Reihenfolge der Vertretung fest.“
Somit ist die Wahl der/des 2. stellv. Ratsvorsitzenden nach den Regelungen des § 67 NKomVG durchzuführen.
§ 67 NKomVG: „Gewählt wird schriftlich; steht nur eine Person zur Wahl, wird durch Zuruf oder Handzeichen gewählt, wenn dem niemand widerspricht. Auf Verlangen eines Mitglieds der Vertretung ist geheim zu wählen. Gewählt ist die Person, für die die Mehrheit der Mitglieder der Vertretung gestimmt hat. Wird dieses Ergebnis im ersten Wahlgang nicht erreicht, so
findet ein zweiter Wahlgang statt. Im zweiten Wahlgang ist die Person gewählt, die die meisten Stimmen erhalten hat. Ergibt sich im zweiten Wahlgang Stimmengleichheit, so entscheidet das Los. Das Los zieht die oder der Vorsitzende der Vertretung.“
