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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - BV/0388/12

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

Der Rat bewilligt überplanmäßige Aufwendungen / Auszahlungen für die Nachversicherung nach § 117 NKomVG in Höhe von 28.300 € (111260.4031000 Sozialversicherungsbeiträge für Beamte).

 

 

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Sachverhalt:

Eine städtische Bedienstete hat die Entlassung aus ihrem Beamtenverhältnis beantragt. Sie ist für die Zeit der Verbeamtung bei der Stadt Celle in der gesetzlichen Sozialversicherung nachzuversichern. Die Stadt Celle, als ehemaliger Dienstherr, ist nach § 8 Abs. 2 SGB VI zur Nachversicherung verpflichtet.

 

Der finanzielle Mehrbedarf in Höhe von 28.300 € wird aus der allgemeinen Deckungsreserve (111180.4621100) bereitgestellt.

 

 

 

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