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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - /0263/12-1-1

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

 

Auf Antrag gemäß § 12 BauGB des Vorhabenträgers „Wilhelm Cramer GmbH, Burgdorf“ wird die Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 22 der Stadt Celle „Einzelhandel 77er Straße / Wehlstraße“ im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB beschlossen (§ 2 Abs. 1 BauGB).

 

Wesentliche Grundlage für diesen Beschluss ist das mit Schreiben vom 08.10.2012 der Stadt Celle versicherte Bestreben des Vorhabenträgers, zusätzlich einen Edeka-Lebensmittel-City-Markt in der Altstadt zu betreiben. Dementsprechend kann allein das Ausbleiben der Eröffnung eines solchen City-Marktes oder das Fehlen eines geeigneten Nachweises, dass ein solcher City-Markt nachhaltig betrieben werden wird, hinreichender Grund sein, das Verfahren zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes nicht zu Ende zu führen oder den vorhabenbezogenen Bebauungsplan nicht aufzustellen.

 

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Sachverhalt:

 

Der Verwaltungsausschuss hat in seiner Sitzung vom 16.10.2012 die folgende veränderte Beschlussempfehlung mehrheitlich bei 3 Gegenstimmen abgegeben:

 

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