Beschlussvorlage - /0263/12-1-1
Grunddaten
- Betreff:
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Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 22 "Einzelhandel und Wohnen 77er Straße / Wehlstraße" als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB)- Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Vorzimmer FB 3
- Zuständigkeit:
- (Dr. Matthias Hardinghaus)
- Ziele:
- Bedarfsgerechte Steuerung der Verkehrsabläufe und Sicherstellung bestmöglicher Mobilität mit geringstmöglicher Umweltbelastung; Förderung der Integration von Menschen verschiedener Herkunft
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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●
Erledigt
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Rat der Stadt Celle
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Entscheidung
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18.10.2012
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Beschlussvorschlag:
Auf Antrag gemäß § 12 BauGB des Vorhabenträgers „Wilhelm Cramer GmbH, Burgdorf“ wird die Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 22 der Stadt Celle „Einzelhandel 77er Straße / Wehlstraße“ im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB beschlossen (§ 2 Abs. 1 BauGB).
Wesentliche Grundlage für diesen Beschluss ist das mit Schreiben vom 08.10.2012 der Stadt Celle versicherte Bestreben des Vorhabenträgers, zusätzlich einen Edeka-Lebensmittel-City-Markt in der Altstadt zu betreiben. Dementsprechend kann allein das Ausbleiben der Eröffnung eines solchen City-Marktes oder das Fehlen eines geeigneten Nachweises, dass ein solcher City-Markt nachhaltig betrieben werden wird, hinreichender Grund sein, das Verfahren zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes nicht zu Ende zu führen oder den vorhabenbezogenen Bebauungsplan nicht aufzustellen.
