Beschlussvorlage - BV/0415/12
Grunddaten
- Betreff:
-
Überplanmäßige Auszahlung für abgängige Lichtsignalmasten
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 20 Finanzwirtschaft
- Ziele:
- 27. Wirtschaftlicher Substanzerhalt der Verkehrsanlagen, Straßen, Brücken, Kanäle, des Klärwerkes, der öffentl. Grünanlagen und der Spiel- und Sportplätze
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Verwaltungsausschuss
|
Vorberatung
|
|
|
●
Erledigt
|
|
Rat der Stadt Celle
|
Entscheidung
|
|
|
|
08.11.2012
|
Beschlussvorschlag:
Der Rat beschließt gem. § 117 NKomVG die überplanmäßige Auszahlung in Form einer zusätzlichen Investition in Höhe von 120.000 € für den Austausch abgängiger Lichtsignalmasten (540105/7872097). Die Deckung erfolgt aus dem Ansatz den Bau der Bahnüberführung B214 im Bahnhofsbereich (54101/7872331).
Sachverhalt:
Untersuchungen an den Lichtsignalmasten haben ergeben, dass sich um Montageöffnungen Haarrisse gebildet haben, die die Standsicherheit der Masten gefährden. Aus Gründen der Verkehrssicherheit duldet der Austausch keinen Aufschub, da niemand für die Standfestigkeit der Masten garantieren kann. Für die Erneuerung der betroffenen Lichtsignalanlagen wird ein Betrag in Höhe von 120.000 € benötigt.
Für den Finanzhaushalt ist gem. § 117 NKomVG für die Gesamtmaßnahme eine überplanmäßige Auszahlung in Höhe von 120.000 € zu bewilligen.
