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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - BV/0421/12

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

 

1) Die Ortsräte empfehlen den Beschluss des Stadtentwicklungskonzeptes Gewerbe SEKG).

 

2) Das Stadtentwicklungskonzept Gewerbe wird in seiner vorliegenden Form beschlossen.

 

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Bisheriges Verfahren:

Ö30.03.2011 Planungs- und Bauausschuss

Ö25.05.2011Ausschuss für Wirtschaftsförderung und Stadtmarketing

N07.06.2011Verwaltungsausschuss

 

 

Sachverhalt:

 

Lage des Plangebietes:gesamtes Stadtgebiet

Entfernung zum Stadtzentrum:--

Größe des Plangebietes:--

geplante Nutzungen:--

 

 

 

 

Stadtentwicklungskonzept Gewerbe:

 

Die Erarbeitung eines Stadtentwicklungskonzepts Gewerbe (SEKG) wurde durch den Stadtrat am 04.11.2011 (BV 0288/10) beschlossen, ein darauf bezogener Sperrvermerk durch den Verwaltungsausschuss am 7.6.2011 aufgehoben. In den Beschlussvorlagen BV 0288/10 und BV/0132/11 wurden die Aufgaben und Ziele eines solchen Konzepts ausführlich dargestellt.

 

Das SEKG ist ein Baustein eines „Kompendiums Integrierte Stadtentwicklung“ und soll zusammen mit dem bereits beschlossenen Zentren- und Einzelhandelsentwicklungskonzept, dem in Bearbeitung befindlichen Stadtentwicklungskonzept Mobilität sowie weiteren thematisch orientierten sektoralen Rahmenkonzepten die Grundlagen für die weitere Stadtentwicklung bereitstellen. Jedes einzelne dieser Dokumente soll die Willensbildung der Stadt dokumentieren und i.d.R. nach § 1 (6) Nr. 11 Baugesetzbuch als „städtebauliches Entwicklungskonzept“ beschlossen werden. Das nun vorliegende SEKG stellt insoweit auch einen Teilaspekt zum Thema demografischer Wandel dar, als ein attraktives Arbeitsplatzangebot dazu beiträgt, Bevölkerung im erwerbsfähigen Alter nach Celle zu ziehen und hier zu halten. Das für das Thema Wohnen geplante Stadtentwicklungskonzept Wohnen wird sich dieser Thematik im nächsten Jahr erneut und intensiver widmen.

 

Mit der Bearbeitung des SEKG wurde ein privates Planungsbüro beauftragt. Neben einer umfangreichen Bestandserhebung und einer Prognose des Flächenbedarfs wurden dabei in „Expertengesprächen“ auch Vertreter der örtlichen Wirtschaft einbezogen. Eine Entwurfsfassung des Konzepts wurde in einer Steuerungsgruppe, in der die Fachdienste Stadtplanung und Wirtschaftsförderung vertreten waren, beraten, daraufhin überarbeitet und erneut abgestimmt.

 

 

 

 

 

 

 

Wichtige Voraussetzung für die Entwicklungsfähigkeit von Wirtschaftsstandorten ist ein attraktives und nachfragegerechtes Flächenangebot. Die langfristig geplante und nachhaltig gesicherte Vorhaltung von Gewerbeflächen ist eine zentrale Herausforderung für die kommunalen Akteure. Angesichts der differenzierten Anforderungen der Unternehmen an die Qualität der Flächen wird diese Aufgabe zunehmend anspruchsvoller. Ziel des Stadtentwicklungskonzepts Gewerbe ist es daher, die Grundlagen für eine auch zukünftig nachfrage- und bedarfsgerechte Gewerbeflächenentwicklung der Stadt Celle zu formulieren.

 

Voraussetzung für eine aktive Gewerbeflächenpolitik ist einerseits ein Überblick über den Bestand an gewerblich nutzbaren Bauflächen, andererseits eine belastbare Abschätzung der zu erwartenden Nachfrage nach solchen Flächen. Dies erfordert eine örtlich konkrete und nach Flächeneigenschaften differenzierende Analyse und Prognose. Dabei ist die Heterogenität der Nutzerstruktur zu berücksichtigen, hinsichtlich ihrer Anforderungen an die Größe der Betriebsflächen, die Verkehrserschließung, die Störempfindlichkeit der Umgebung, die Sichtbarkeit des Standortes und an die Erreichbarkeit für Zulieferer, Dienstleister, Abnehmer und Mitarbeiter. Auch der Aufwand für Flächenerwerb und Flächenaufbereitung sowie verschiedene „weiche Standortfaktoren“ können eine wichtige Rolle spielen.

 

Auch teilräumliche Aspekte gewinnen für die Abschätzung der Flächennachfrage zunehmend an Bedeutung. Vor allem mittelständische Unternehmen orientieren sich dabei häufig an ihrem angestammten Standortbereich - etwa vor dem Hintergrund der Wohnorte ihrer Mitarbeiter, ihrer Kundenbeziehungen und der Standorte anderer Unternehmen, zu denen wirtschaftliche Verflechtungen bestehen. Oft lassen sich lokale Cluster aus­machen, die für eine Vermarktung von Standorten immer wichtiger werden. Vor diesem Hintergrund müssen quantitative Analysen von Flächennachfrage und -angebot ergänzt werden durch qualitative Ansätze. So zeigen zahlreiche Studien, dass quantitative Flächenüberangebote und qualitative Flächenengpässe durchaus nebeneinander bestehen können.

 

Stadtentwicklungsplanung und Wirtschaftsförderung sind gefordert, im Sinne einer nachhaltigen Stadtentwicklung und zur Sicherung des Wirtschaftsstandortes ihre Planungen und Maßnahmen im Bereich der Gewerbeflächenentwicklung regelmäßig zu überprüfen. Dabei sind die unternehmens- und branchenspezifischen Bedarfe ebenso in den Blick zu nehmen wie die konkret gegebenen Möglichkeiten zur Bereitstellung und Qualitätsverbesserung von Flächenangeboten (Aufbereitung von Flächenpotentialen im Bestand, Wiedernutzung aufgegebener Flächen, gezielte Weiterentwicklung bestehender Gewerbegebiete, ergänzende Neuausweisungen). Dies kann nur auf der Grundlage einer tragfähigen Bestands- und Bedarfsanalyse und eines abgestimmten Handlungskonzeptes gelingen. Das Stadtentwicklungskonzept Gewerbe stellt, basierend auf einer Analyse der örtlichen Wirtschaft die Nachfrage nach Flächen in unterschiedlichen Flächenkategorien den entsprechenden Flächenpotentialen im Stadtgebiet gegenüber.

 

Das vorliegende Konzept soll eine tragfähige Strategie formulieren, die als Grundlage für die planerische Sicherung, die Mobilisierung und Entwicklung von gewerblichen Bauflächen dienen kann. Es soll darüber hinaus als Informationsgrundlage und Argumentationshilfe für Planung und Politik nutzbar sein. Mit einem Zeithorizont von etwa zehn Jahren ist das Konzept ein Baustein für die Weiterentwicklung der Stadt als attraktiver, moderner und leistungsfähiger Wirtschaftsstandort. Um auf Änderungen der in das Konzept eingegangenen Annahmen und Rahmenbedingungen flexibel reagieren zu können, ist dieses in regelmäßigen Abständen einer Überprüfung zu unterziehen.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

Nein

 

 

 

 

 

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Anlagen

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