Beschlussvorlage - BV/0471/12
Grunddaten
- Betreff:
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Klimaschutz - Teilkonzept Kläranlage Celle - Förderung BHKW aus dem Klimaschutzfonds
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB 6 Straßen, Verkehr und öffentliche Einrichtungen
- Zuständigkeit:
- (Dr. Matthias Hardinghaus)
- Ziele:
- 27. Wirtschaftlicher Substanzerhalt der Verkehrsanlagen, Straßen, Brücken, Kanäle, des Klärwerkes, der öffentl. Grünanlagen und der Spiel- und Sportplätze
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Geplant
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Ausschuss für öffentliche Einrichtungen, Umwelt und Klimaschutz
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Vorberatung
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28.11.2012
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Entscheidung
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Sachverhalt:
Der Rat der Stadt Celle hat in seiner Sitzung am 12.7.2012 das von der Verwaltung erarbeitete Integrierte Klimaschutzkonzept beschlossen.
Ein wichtiger Bereich davon ist die Abwasserwirtschaft der Stadt Celle. Diese ist im Wesentlichen ökologisch begründet und auf Nachhaltigkeit ausgerichtet. Daher sieht sich auch hier die Stadt Celle verpflichtet, in Klimafragen Verantwortung für eine saubere Umwelt zu übernehmen. Denn das Sammeln, Transportieren und Reinigen von Abwasser ist der energieintensivste Bereich in einer Kommune. Durch die „Erstellung eines Klimaschutz-Teilkonzeptes für die Kläranlage Celle“ wurden Optimierungsmöglichkeiten unter Berücksichtigung des Klimaschutzes und der Wirtschaftlichkeit untersucht.
Bei der Priorisierung der empfohlenen Maßnahmen wurde die Ersatzbeschaffung des Blockheizkraftwerks an die erste Stelle gesetzt.
Bei den seit Dezember 1995 betriebenen BHKW (606 kWel) der Kläranlage Celle kommt es neben einem hohen Wartungs- und Reparaturaufwand zunehmend zu Problemen bei der Ersatzteilbeschaffung. Daher ist schon aus Gründen der Betriebssicherheit und zur Reduzierung der laufenden Betriebs- und Wartungskosten eine Erneuerung der BHKWs unumgänglich.
Um die Wirtschaftlichkeit zum Austausch von Anlagen mit Kraftwärmekopplung zu fördern, wurde von der Bundesregierung 2002 das KWK-Gesetz verabschiedet .Im Mai 2012 wurde erneut eine Novellierung des KWKG vom Bundestag beschlossen (KWKG 2012). Kernpunkte der Novelle sind die Verbesserung der Förderung von KWK-Anlagen durch höhere KWK-Zuschlagsätze, flexiblere Laufzeitmodelle, Entbürokratisierung, neue Modernisierungsoptionen sowie eine neue Anlagenkategorie für Anlagen von 50 bis 250 kW elektrischer Leistung. Ziel der Bundesregierung ist, 25 % der gesamten Stromproduktion durch Kraftwärmekopplung zu decken. Zuständig für die Umsetzung ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Der Zuschuss wird für Modernisierungen und den Ersatz von Anlagen gewährt, die vor dem Jahr 2002 in Betrieb genommen worden sind. Seit 2009 wird auch der selbst genutzte Strom in die Förderung aufgenommen. Die Förderung ermöglicht, einen erheblichen Anteil der Investitionen zu decken.
Folgende Zuschüsse werden im Falle einer Ersatzbeschaffung gewährt:
Für die ersten 50 kWel 5,31 Ct/kWh)
Für Leistung > 50 kWel bis 250 kWel 4,00 Ct/kWh
Für Leistung > 250 kWel (bis 2 MWel) 2,40 Ct/kWh
Der Zuschuss gilt für BHKW mit einer elektrischen Leistung von über 50 kW.
Es werden die ersten 30.000 Vollbetriebsstunden der neuen BHKW-Anlage gefördert.
Die Förderung endet zehn Jahren nach Zulassungsbescheid der BAFA, auch wenn 30.000 Vollbetriebsstunden nicht erreicht wurden.
Bei momentaner Auslegung der Anlage erfolgt dies auf der Kläranlage Celle nach ca. sieben
Jahren.
Eine weitere Möglichkeit ist eine Förderung der BHKWs durch den Klimaschutzfond der Stadt Celle. Gemäß Ziffer 2, Absatz 1, zweiter und dritter Spiegelstrich in Verbindung mit Ziffer 3, vorletzter Absatz der Förderrichtlinien des Klimaschutzfonds Celle ist die vorgeschlagene Maßnahme förderfähig. Die Stadt Celle wird hierbei - wie in Kapitel 5.1 des Integrierten Klimaschutzkonzeptes erläutert und gefordert - in hohem Maße ihrer Vorbildrolle im Klimaschutz gerecht und trägt sowohl zur weiteren Energieeinsparung als auch zur CO2 Reduktion bei. Im Maßnahmenkatalog des Integrierten Klimaschutzkonzeptes unter Kapitel 5.2 Ziffer 30 wurde der Bau und Betrieb von BHKWs bereits empfohlen und hinsichtlich ihrer Klimaschutzwirkungen bewertet.
Wie in der Anlage dargestellt, wirkt sich die Investition unter Berücksichtigung der Förderung nach dem KWK Gesetz und durch den Klimaschutzfonds sowohl Betriebs- als auch haushaltstechnisch positiv aus. Die Gebühren werden effektiv um 3 Cent pro Kubikmeter Abwasser entlastet.
Daher sollten 420.000,- € (max. 49 % der Gesamtkosten) durch einen Zuschuss aus dem Klimaschutzfond zur Verfügung gestellt werden.
Die aktuell im Klimaschutzfonds für 2012 noch zur Verfügung stehenden Mittel belaufen sich unter Berücksichtigung der bereits abgeschlossenen bzw. bewilligten sowie in Vorbereitung befindlichen Maßnahmen auf ca. 530.000,- €. Für das Jahr 2013 werden im Klimaschutzfonds weitere Zuwendungen in Höhe von ca. 420.000,- € zuzüglich des städtischen Haushaltsansatzes erwartet.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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21,1 kB
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