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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - BV/0446/12

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

Der Jugendhilfeausschuss beschließt, die bisher gültige Vereinbarung mit dem Kinderschutzbund um drei weitere Jahre bis zum 31.12.2015 zu verlängern.

 

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Sachverhalt:

Seit 1987 ist der 1975 gegründete Kinderschutzbund / Ortsverband Celle in den Räumlichkeiten in der Neustadt 77 tätig. Der Verein hat sich zum Ziel gesetzt, durch seine Angebote die Interessen der Kinder wahrzunehmen, ihre Rechte zu vertreten und damit das Wohl der Kinder zu stärken. Der Kinderschutzbund ist zu einer wesentlichen Anlaufstelle für Eltern und Kinder im Stadtgebiet und Stadtteil geworden.

 

Zu den pädagogischen Angeboten gehören:

 

·                Beratung - Familien, die in schwierigen Situationen Rat und Hilfe benötigen, können sich an den Kinderschutzbund wenden. Die Mitarbeiter/-Innen der Familienberatung suchen gemeinsam mit ihnen nach Lösungswegen und Unterstützungsmöglichkeiten. So werden Gespräche geführt oder Kontakte zu anderen Einrichtungen vermittelt.

·                „DabeiSein“ – Im Rahmen der Familienberatung ist der Kinderschutzbund Antrag- und Servicestelle für den Sonderfond „DabeiSein“

·                Gruppenarbeit – Kindergruppen, offene Eltern-Kind-Gruppe, Spiel- und Bastelgruppe „Kidstreff“, Vorkindergartengruppe.

·                Begleiteter Umgang -  Kindern steht nach der Trennung / Scheidung ihrer Eltern ein regelmäßiger Umgang mit beiden Elternteilen zu. Ebenso haben die Eltern das Recht, ihr Kind zu sehen. Dies ist gesetzlich geregelt und erfolgt in schwierigen Fällen mit pädagogischer Begleitung.

·                Kleiderbörse – Kleidung und Spielzeug kann für kleines Geld erworben werden.

·                Lust auf Nähen – Eltern haben hier die Möglichkeit, Bekleidung, Gardinen u. ä. zu reparieren.

·                Elternprojekt – Erziehungskurs für Eltern.

 

 

Aus Sicht der Verwaltung leistet der Kinderschutzbund hervorragende Arbeit und ist in das städtische Netzwerk von Jugendhilfe und Sozialarbeit aktiv und konstruktiv eingebunden.

 

Folgende wesentliche Änderungen wurden in den neuen Vertrag eingearbeitet:

-          Die spezifischen Belange von Mädchen und Jungen

-          Kindeswohlgefährdung (SGB VIII § 8a)

-          Der Passus in der alten Vereinbarung zu den Kosten für eine Bürokraft - „die Stadt Celle trägt 25% der Personalkosten für eine Bürokraft i. R. d. individuellen Beschäftigungszuschüsse nach § 16 a SGB II (momentan ca. 2.200 Euro). Der Zuschuss erfolgt nur vorbehaltlich einer 75 % Förderung durch die Agentur für Arbeit“ – hat keinen Bestand mehr und wird gestrichen, da die Förderung durch die Agentur für Arbeit ab 2011 weggefallen ist.

-          Das vertragliche Rücktrittsrecht (Punkt 6) die Rückgewährungspflichten (Punkt 7)

-          Die abschließenden Bestimmungen (Salvatorische Klausel/Punkt 10) 

 

Der Kinderschutzbund bittet um Verlängerung der Vereinbarung mit der Stadt Celle um weitere 3 Jahre.

 

Kosten/Folgekosten:

 

Seit 1994 wird der Kinderschutzbund durch die Stadt Celle jährlich mit 30 Std. Personalkosten (Sozialpädagogin) und momentan16.885,- € Sach- und Mietkosten gefördert. Die Gesamtförderung für 2012 liegt bei ca. 60.000,00 €.

Auf Grundlage von tariflichen Veränderungen können die Personalkosten steigen.

 

 

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Anlagen

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