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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - BV/0447/12

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

Der Jugendhilfeausschuss beschließt, im Rahmen der vorhandenen Haushaltsmittel die Vereinbarung mit dem Verein „Offene Kinder- und Jugendarbeit Altencelle e.V.“ um drei weitere Jahre (31.12.2015) zu verlängern.

 

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Sachverhalt:

Seit 1998 leistet der Verein „Offene Kinder und Jugendarbeit Altencelle e.V.“ (OKiJ) hervorragende pädagogische Arbeit im Stadtteil.  Auf dem Gelände des Linerhauses fing alles an. Der Standort musste im Sommer 2007 aufgegeben werden, da die Räumlichkeiten anderweitig benötigt wurden. Durch den Umzug in die Räume der Jahnstr. 7 konnte die offene Kinder-und Jugendarbeit in Altencelle weiter geführt werden und war durch die zentrale Lage präsenter für die Kinder und Jugendlichen des Stadtteils.

Viele Kinder nahmen regelmäßig an den verschieden Gruppenangeboten teil oder besuchten das „OKiJ“ einfach „nur so“.

Die Gruppenangebote wurden so stark nachgefragt, dass die räumlichen Kapazitäten (ca. 50qm) bald an ihre Grenzen erreichten. Dies bewog den Verein, sich nach besser geeigneten Räumlichkeiten umzusehen.

In der Kleinen Redder gelang es ihnen, ein entsprechendes Objekt mit einer Fläche von ca. 90qm zu finden und anzumieten. Für die Ausstattung der Räumlichkeiten bewilligte der JHA im Jahr 2009 einen Zuschuss in Höhe von 3.000,00 € (von den benötigten 7.500,00 €).

 

Auch der jetzige Standort wird von Kindern und Jugendlichen aus dem Stadtteil stark frequentiert und ist zu einem wichtigen Anlaufpunkt der Jugendarbeit und Jugendhilfe geworden.

 

Ab  2010 wurde auf Anregung des Jugendhilfeausschusses die Förderung für den Verein „Offene Kinder und Jugendarbeit“ vertraglich geregelt. In den Jahren davor fand dies lediglich auf Grundlage von Beschlüssen durch den Ausschuss statt.

 

Folgende wesentliche Änderungen wurden in die neue Vereinbarung eingearbeitet:

-          Die spezifischen Belange von Mädchen und Jungen

-          Kindeswohlgefährdung (SGB VIII § 8a)

-          Das vertragliche Rücktrittsrecht (Punkt 5) die Rückgewährungspflichten (Punkt 6)

-          Die abschließenden Bestimmungen (Salvatorische Klausel/Punkt 10) 

 

Die jetzige Vereinbarung mit dem OKiJ ist bis Ende Dezember 2012 befristet. Es wird um eine dreijährige Verlängerung gebeten.

 

Kosten:

 

Die momentanen Sachkosten liegen bei 300,00 € monatlich, die Miet- und Nebenkosten werden mit 550,00 € monatlich veranschlagt.

 

 

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Anlagen

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