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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - BV/0461/12

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

Der Jugendhilfeausschuss beschließt, die Einrichtung einer 0,5 Stelle für die Netzwerkkoordination „Frühe Hilfen/ Kinderschutz“ zum 1.12.2012, vorbehaltlich der Zusage der Fördermittel, zusätzlich in den Stellenplanentwurf 2013 aufzunehmen.

 

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Sachverhalt:

Im Dezember 2011 wurde das Bundeskinderschutzgesetz vom Bundestag und Bundesrat verabschiedet und damit auch der Ausbau der Frühen Hilfen beschlossen. Im Rahmen der Bundesinitiative Frühe Hilfen und Familienhebammen werden den Ländern Mittel zugewiesen, die an die Kommunen weitergegeben werden, um vor Ort den Ausbau der Frühen Hilfen zu unterstützen.

 

Inzwischen hat das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend den Niedersächsischen Fördergrundsätzen für die Gewährung von Zuwendungen aus der Bundesinitiative Netzwerke Frühe Hilfen und Familienhebammen 2012 – 2015 zugestimmt.  Entsprechende Haushaltsmittel für das Jahr 2012 wurden inzwischen angewiesen.

 

Für die Stadt Celle stehen jährlich ab Antragstellung auch für 2012 Mittel in Höhe von 33.375 € und 46.701 € zur Verfügung. Die Höhe der Mittel richtet sich nach dem Verteilerschlüssel zwischen den Bundesländern.

 

Förderfähig sind

 

·           Aufwendungen für den Einsatz von Familienhebammen

·           Sach- und Personalkosten für die Koordinator/-innen von Netzwerken Frühe Hilfen/Kinderschutz

·           Öffentlichkeitsarbeit, Fortbildung, Evaluation etc.

 

Zur Umsetzung der zum 1.1.2012 durch das neue Gesetz zur Kooperation und Information im Kinderschutz in Kraft getretenen Regelungen wird im Allgemeinen Sozialen Dienst der Stadt Celle eine 0,5 Stelle benötigt. Diese Aufgabe kann aus den bestehenden Stellenvolumen nicht bestritten werden.

 

Inzwischen haben fast alle Kommunen derartige Stellen bereits eingerichtet. So hat auch der Landkreis Celle, mit dem die Stadt auf dem Gebiet des Kinderschutzes eng zusammenarbeitet, eine 0,5 Planstelle im Haushalt 2013 eingestellt.

 

Eine 0,5 Planstelle (ca. 30.000 €) ist durch die Bundesmittel in jedem Falle gegenfinanziert. Die Bundesmittel sind über 2015 hinaus insoweit verlässlich, als sie Teil der gesetzlichen Regelung sind. Eine kommunale Gegenfinanzierung muss nicht erfolgen.

 

Für das Jahr 2012 können nur noch Mittel ab Antragstellung (13.11.2012) bis zum Jahresende beantragt werden.

 

Die restlichen Mittel können für bereits bestehende Aktivitäten genutzt werden. Hier ist insbesondere das Projekt „Mein Kind“, das unter Beteiligung von Familienhebammen durchgeführt wird zu nennen. Mittel wurden für 2012 und 2013 beantragt.

 

 

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Anlagen

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