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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - BV/0463/12

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

Der Rat stimmt in Ergänzung des Beschlusses vom 10.05.2012 dem Beitritt der Stadt Celle und des Landkreises Hildesheim zur gemeinsamen kommunalen Anstalt „Hannoversche Informationstechnologie HannIT und der damit verbundenen Satzung zur 2. Änderung der Satzung der gemeinsamen kommunalen Anstalt „Hannoversche Informationstechnologie HannIT“ zu.

 

Der Oberbürgermeister wird ermächtigt, den öffentlich-rechtlichen Vertrag über die Beteiligung weiterer Träger in Ergänzung zum öffentlich-rechtlichen Vertrag über die Gründung einer gemeinsamen kommunalen Anstalt „Hannoversche Informationstechnologie Hannover“ vom 30.05.2011 abzuschließen bzw. die Satzungsänderung zu unterzeichnen.

 

 

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Sachverhalt:

Die Gründung der gemeinsamen kommunalen Anstalt HannIT hatte auch das Ziel, den Kreis der Trägerkommunen auch über die Grenzen der Region Hannover hinaus zu erweitern. In

§ 1 Abs. 1 Satz 2 der Anstaltssatzung ist dieses Interesse festgeschrieben.

 

Mit Beschluss vom 10.05.2012 hatte der Rat der Stadt Celle einstimmig beschlossen, der HannIT beizutreten. Auf die Vorlage Nr. VZ/0124/12-1 wird verwiesen.

 

 

Nach dem Beitritt der Stadt Celle als erste nicht regionsangehörige Kommune hat nun auch der Landkreis Hildesheim Interesse an einer Beteiligung geäußert und mit Beschluss des Kreistages des Landkreises Hildesheim vom 11.10.2012 den Beitritt verbindlich erklärt. Durch die Interessensbekundung des Landkreises wurde die formelle Änderung der Rechtsgrundlagen zurückgestellt, um den Aufwand zu minimieren.

 

In diesem Zusammenhang wurde in Absprache mit der Rechtsanwaltskanzlei bbt und dem Nds. Ministerium für Inneres und Sport (MI) die Anstaltssatzung in einigen Punkten vereinfacht und auf die aktuelle Rechtslage angepasst. Die Änderungen sind zum großen Teil redaktioneller Natur. So wurden beispielsweise Verweise auf die NGO an die aktuelle Fassung des NKomVG angepasst und Formulierungen der Klarheit wegen konkretisiert. Näheres kann der als Anlage beigefügten Synopse entnommen werden.

Die Satzung in einer bereits abgeänderten Form befindet sich in der Anlage.

 

 

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Anlagen

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