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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - BV/0479/12

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

 

Der VA beschließt, die in der Anlage 3 dargestellten Empfehlungen für die entsprechenden Lichtsignalanlagen im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel umzusetzen.

 

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Sachverhalt:

 

Der o. g. Antrag beinhaltet die Aufhebung von Ampelschaltungen, an denen Fußgänger und Radfahrer ihre Freigabe durch das Drücken eines Anforderungstasters bewirken. Da diese allgemein gehaltene Forderung  sich jeweils ortspezifisch unterschiedlich auswirkt, hat ein Fachbüro die Fragestellung überprüft, wie der Zielkonflikt einer hohen Verkehrsqualität für den motorisierten Verkehr auf der einen Seite und möglichst geringen Wartezeiten für Fußgänger und Radfahrer auf der anderen Seite gelöst werden kann. Hierbei gibt es für die betroffenen Knoten jeweils drei grundsätzliche Planfälle:

 

Planfall 1: Alle Signale, auch die Rad- und Fußgängersignale werden in festen oder variablen Zeitabständen freigegeben unabhängig davon, ob Bedarf besteht. Bei dieser Steuerung werden Fußgänger und Radfahrer immer zeitgerecht im Signalprogramm berücksichtigt, unabhängig vom Zeitpunkt ihres Eintreffens. Hier besteht jedoch keine Möglichkeit auf schwankende Verkehrsbelastungen oder unterschiedliche Anforderungssituationen zu reagieren und es werden Verkehrsströme freigegeben, die momentan nicht vorhanden sind, wodurch nicht effektiv nutzbare Zeitabschnitte entstehen.

 

Planfall 2: Die Rad- und Fußgängersignale werden immer freigegeben, wenn die parallel geführten Fahrzeugströme ihre Freigabe bekommen unabhängig davon, ob bei Radfahrern und Fußgängern Querungsbedarf besteht. Bei dieser Steuerung können Fußgänger und Radfahrer immer gemeinsam mit den parallel geführten Fahrzeugströmen queren, unabhängig vom Zeitpunkt ihres Eintreffens. Hierbei werden jedoch auch Verkehrsströme freigegeben, die momentan nicht vorhanden sind, wegen der größeren Mindestfreigabedauern von Fußgängersignalen erhalten schwache Verkehrsströme unnötig lange Freigabezeiten, wodurch nicht effektiv nutzbare Zeitabschnitte entstehen.

 

Planfall 3: Die Rad- und Fußgängersignale werden nur dann freigegeben, wenn für sie Querungsbedarf besteht und ein Anforderungstaster betätigt wird. Bei dieser Steuerung werden nur Verkehrsströme mit entsprechendem Freigabezeitbedarf berücksichtigt, hierdurch gibt es wenig ungenutzte Zeitabschnitte. Bei Ankunft bzw. Anforderung der Fußgänger und Radfahrer während der bereits laufenden Grünzeit der parallel fahrenden Fahrzeugströme ist eine Bedienung innerhalb dieser Freigabezeit  nicht mehr möglich.

 

Unter der Zielsetzung, generell eine anforderungsunabhängige Freigabe für Fußgänger und Radfahrer anzustreben, wurden für jeden Knoten anhand der Kriterien

-          Weglänge der Querung,

-          Verkehrsstärke der querenden Fahrzeugströme,

-          Linienverkehr in der Hauptrichtung,

-          sowie Fußgänger- und Radverkehrsaufkommen

die Schaltung der Lichtsignalanlagen mit folgenden Ergebnissen überprüft. Im Zuständigkeitsbereich der Stadt Celle bestehen 92 Lichtsignalanlagen (siehe Anlage 1), die mit Anforderungstastern ausgestattet sind. Von diesen sind 49 Anlagen Fußgängersignalanlagen außerhalb von Verkehrsknoten und 43 Anlagen befinden sich in Knotenpunktsbereichen (siehe Anlage 2). Von diesen 43 Anlagen können nach Abwägung unter den o. g. Kriterien 33 Anlagen so umgerüstet werden, dass eine aktive Anforderung für Radfahrer entsprechend Planfall 2 nicht mehr erforderlich ist (siehe Anlage 3). Von den verbleibenden 10 Anlagen sind an 6 Anlagen Verbesserungen für den Fahrradverkehr möglich (z. B. durch direkte Führung).

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

 

Mittelbereitstellung:

 

Im Ergebnishaushalt:

Im investiven Finanzhaushalt:

 

 

Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung

in Höhe vonEuro.

 

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Anlagen

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