Beschlussvorlage - BV/0459/12
Grunddaten
- Betreff:
-
Neuaufstellung Bundesverkehrswegeplan 2015
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 66 Tief- und Landschaftsbau
- Zuständigkeit:
- (Dr. Matthias Hardinghaus)
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Ausschuss für Straßenbau und Verkehr
|
Vorberatung
|
|
|
|
29.11.2012
| |||
|
●
Erledigt
|
|
Verwaltungsausschuss
|
Vorberatung
|
|
|
●
Erledigt
|
|
Rat der Stadt Celle
|
Entscheidung
|
|
Zur Fortschreibung des Bundesverkehrswegeplans (BVWP) 2015 liegt für den Teil Straße eine vorläufige Projektliste des Landes Niedersachsen (siehe Anlage 1) vor. Kommunen und Träger öffentlicher Belange haben die Möglichkeit hierzu Stellung zu nehmen.
Die Bundesregierung entwickelt eine neue Grundkonzeption für die künftige Bundesverkehrswegeplanung. Diese dient der Vorbereitung für einen neuen BVWP, der im Jahr 2015 von der Bundesregierung verabschiedet werden soll. Der neue BVWP gilt dann für den Zeitraum bis 2030.
Auf der Grundlage des BVWP 2015 wird vom Bund der neue Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen aufgestellt (vsl. im Jahr 2016). Dieser wird dann als Anlage zum Fernstraßenausbaugesetz in den Deutschen Bundestag zur Beschlussfassung eingebracht.
Den Ländern obliegt aufgrund der grundgesetzlichen Regelungen die Auftragsverwaltung für die Bundesfernstraßen. Für die Neuaufstellung des BVWP sind von den Ländern die Straßenbauprojekte, die Inhalt des neuen BVWP und nachfolgend des Bedarfsplanes für die Bundesfernstraßen werden sollen, dem BMVBS im Jahr 2013 mitzuteilen. Die Länder melden die Projekte an und das BMVBS bewertet dann die Maßnahmen.
Für die Ermittlung und Festlegung der Straßenbauprojekte, die dem Bund zur Bewertung gemeldet werden sollen, sind vorbereitende Schritte erforderlich. Zur fachlichen Einbindung von Kommunen und Trägern öffentlicher Belange wurden Regionalkonferenzen durchgeführt. Die Öffentlichkeit wird prozessbegleitend über Arbeitsfortschritte bis zur Meldung der Projekte informiert.
Für den BVWP sind folgende Arten von Bundesfernstraßenmaßnahmen relevant:
· Neubau von Autobahnen
· sechsstreifiger Ausbau von Autobahnen
· achtstreifiger Ausbau von Autobahnen
· kapazitätsrelevanter Ausbau von Autobahnkreuzen und -dreiecken (falls dies nicht schon Bestandteil einer anderen Maßnahme ist)
· Neubau von Bundesstraßen, Verlegungen und Ortsumgehungen
· vierstreifiger Ausbau von Bundesstraßen
Die vorläufige Projektliste des Landes Niedersachsen enthält:
· in Planung befindliche Maßnahmen des Bedarfsplanes 2004 (Projekte in allen Planungsstufen von der Linienplanung bis zum unanfechtbaren Planfeststellungsbeschluss)
· nicht in Planung befindliche Maßnahmen des Bedarfsplans 2004
· neue Maßnahmen (nicht im Bedarfsplan 2004 enthalten)
Die Verwaltung schlägt vor, dass sich die Stadt Celle zu folgenden Projekten wie folgt positioniert:
Lfd. Nr. 17:
A 7 Autobahndreieck Walsrode Autobahndreieck Hannover Nord, Erweiterung von 6- auf 8-streifig, mit beidseitigem Neubau von Standstreifen; Dringlichkeit Bedarfsplan 2004: weiterer Bedarf;
Dieses Projekt und dessen Einordnung wird durch die Stadt Celle positiv bewertet, da es geeignet ist Stausituationen zu minimieren und so die Stadt Celle von ortsfremden Verkehren zu entlasten.
Lfd. Nr. 36:
Verlängerung der A 27 vom Autobahndreieck Walsrode Landesgrenze Niedersachsen/Sachsen-Anhalt, Neubau 4-streifig mit beidseitigen Standstreifen; Dringlichkeit Bedarfsplan 2004: nicht enthalten;
Dieses Projekt ist geeignet, die parallel verlaufende A 2 nachhaltig zu entlasten und Verkehrszuwächse, die z. B. aus dem Betrieb des Jade-Weser-Port entstehen, aufzunehmen. Von der mit diesem Projekt verbundenen Verbesserung der Erreichbarkeit der Stadt Celle von und zum deutschen und europäischen Autobahnnetz wird eine signifikante Stärkung des
Wirtschaftsstandortes Celle erwartet. Bei der Linienfindung für die A 27 ist aus Sicht der Stadt Celle eine Führung anzustreben, die so nahe wie möglich am nördlichen Stadtrand von Celle verläuft. Der Rat der Stadt Celle hat diesbezüglich am 07.02.2008 eine Resolution zur Verkehrsentwicklung Niedersachsens beschlossen, welche als Anlage 2 beigefügt ist.
Wegen der Komplexität dieser Maßnahme (Führung durch 5 Bundesländer, zahlreiche Landkreise und Kommunen sowie der hiermit durch zahlreiche Zwangspunkte verbundenen schwierigen Linienfindung auch unter Berücksichtigung des Schutzes von Natur und Landschaft) wird vorgeschlagen, im Bedarfsplan zunächst nur eine Einordnung im weiteren Bedarf vorzunehmen.
Lfd. Nr. 40, 41, 42, 43, 44, 45, 46:
A 39 Lüneburg Wolfsburg, Neubau 4-streifig mit beidseitigen Standstreifen; Dringlichkeit Bedarfsplan 2004: vordringlicher Bedarf;
Diese Projekte und deren Einordnung werden durch die Stadt Celle begrüßt.
Lfd. Nr. 61, 62 und 63:
Ortsumgehung Groß Hehlen, Ortsumgehung Celle Nordteil und Ortsumgehung Celle Mittelteil, Neubau 2-streifig ohne Standstreifen; Dringlichkeit Bedarfsplan 2004: vordringlicher Bedarf;
Diese Projekte und deren Einordnung auch weiterhin im vordringlichen Bedarf werden durch die Stadt Celle nachdrücklich unterstützt. Unter Berücksichtigung der für 2013 vorgesehenen Verkehrsfreigabe des Südteils der Ortsumgehung ist eine schnellstmögliche Umsetzung anzustreben, damit die Belastung des vorhandenen Netzes und der dort lebenden Bürgerinnen und Bürger nicht durch lang andauernde Zwischenzustände überstrapaziert wird.
Lfd. Nr. 124 und Nr. 125:
Verlegung B 190n Ost und West von Landesgrenze Niedersachsen/Landesgrenze Sachsen-Anhalt bis B 4, Neubau, 2-streifig ohne Standstreifen; Dringlichkeit 2004: vordringlicher Bedarf (West), nicht enthalten (Ost);
Diese Projekte und deren Einordnung werden durch die Stadt Celle begrüßt, im Zusammenhang mit der sogenannten H-Lösung (A 39 und A 14) sind beide Projekte mit einer Einordnung im vordringlichen Bedarf eine sinnvolle Ergänzung.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
|
1
|
(wie Dokument)
|
59,6 kB
|
|||
|
2
|
(wie Dokument)
|
69,5 kB
|
