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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - BV/0494/12

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

Der Rat beschließt die als Anlage beigefügte Satzung zur Änderung der Vergnügungssteuersatzung der Stadt Celle.

 

 

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Sachverhalt:

Aufgrund von Veränderungen in der Rechtsprechung sind einzelne Formulierungen in der Vergnügungssteuersatzung der Stadt Celle anzupassen.

 

In § 10 Abs. 2 entfällt der Satz „Die unbeanstandete Entgegennahme gilt als Steuerfestsetzung unter dem Vorbehalt der Nachprüfung“.

 

§ 10 Abs. 3 wurde um den Satz „Als Zählwerksausdruck gilt der jeweilige Auslesestreifen einschließlich Statistikteil (Geldbilanzteil und Serviceausdruck).“ ergänzt.

 

Darüber hinaus wird in § 8 Abs. 2 eine redaktionelle Änderung vorgenommen.

 

 

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Anlagen

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