Beschlussvorlage - BV/0497/12
Grunddaten
- Betreff:
-
Beratung der Haushaltssatzung der Stadt Celle für das Jahr 2013- Anhörung der Ortsräte gemäß § 93 Abs. 2 NKomVG -
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 01 Ratsangelegenheiten und Repräsentationen
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Geplant
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Ortsrat Altencelle
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Vorberatung
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17.12.2012
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Bereit
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Ortsrat Altenhagen gem. mit Bostel und Lachtehausen
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Vorberatung
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17.12.2012
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●
Bereit
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Ortsrat Boye
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Vorberatung
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17.12.2012
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Bereit
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Ortsrat Garßen
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Vorberatung
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17.12.2012
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●
Bereit
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Ortsrat Groß Hehlen gem. mit Scheuen und Hustedt
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Vorberatung
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17.12.2012
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Bereit
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Ortsrat Hehlentor
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Vorberatung
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17.12.2012
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Bereit
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Ortsrat Klein Hehlen
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Vorberatung
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17.12.2012
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Bereit
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Ortsrat Neuenhäusen
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Vorberatung
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17.12.2012
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●
Bereit
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Ortsrat Neustadt/Heese
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Vorberatung
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17.12.2012
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Bereit
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Ortsrat Vorwerk
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Vorberatung
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17.12.2012
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●
Bereit
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Ortsrat Westercelle
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Vorberatung
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17.12.2012
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Bereit
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Ortsrat Wietzenbruch
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Vorberatung
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17.12.2012
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Bereit
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Ortsrat Blumlage/Altstadt
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Vorberatung
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17.12.2012
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Rat der Stadt Celle
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Entscheidung
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20.12.2012
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Die Ortsräte empfehlen dem Rat der Stadt Celle wie folgt zu beschließen:
1) Der Rat beschließt den Stellenplan 2013 als Teil des Haushaltsplanes mit den vorgelegten Änderungen.
2) Der Rat beschließt das Haushaltssicherungskonzept 2013 in der beratenen Fassung.
3) Der Rat beschließt die Haushaltssatzung der Stadt Celle für 2013 sowie die Investitionstätigkeiten 2012 - 2017 in der beratenen Fassung und nimmt die Finanzplanung zur Kenntnis.
Gemäß § 93 Abs. 2 Nieders. Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) sind den Ortsräten die Haushaltsmittel zur Verfügung zu stellen, die für die Erledigung ihrer Aufgaben erforderlich sind. Das Recht des Rates, die Haushaltssatzung zu erlassen, wird dadurch nicht berührt. Die Ortsräte sind jedoch bei den Beratungen der Haushaltssatzung rechtzeitig anzuhören.
In den §§ 112 ff. NKomVG sind die Bestandteile der Haushaltssatzung aufgeführt. Der Stellenplan für die Beschäftigten ist Teil des Haushaltsplans (§ 113 Abs. 2 S. 2 NkomVG). Gemäß § 110 Abs. 6 S. 3 NKomVG ist das Haushaltssicherungskonzept (HSK) spätestens mit der Haushaltssatzung zu beschließen.
Im HSK wird u. a. eine Kürzung der Ortsratsmittel ab 2013 um 20% vorgeschlagen. Dies ergibt einen Gesamtbetrag von 11.200,-, der zukünftig eingespart werden soll. Die letzte Kürzung der Ortsratsmittel erfolgte im Jahr 2004; damals sind die Ansätze der Ortsräte um 10% gekürzt worden (eingesparte Gesamtsumme = 7.000,-). Eine solche Kürzung ist in Anbetracht der angespannten Haushaltslage geboten; weiterhin hat eine Überprüfung der Jahre 2009 bis 2011 ergeben, dass von den 13 Ortsräten jeweils zum Jahresende folgende Haushaltsmittel nicht verbraucht und in der Regel ins Folgejahr übertragen wurden:
2009 = 15.764,- Gesamtsumme
2010 = 16.171,- Gesamtsumme
2011 = 11.212,- Gesamtsumme
Sicherlich sind bei einigen Haushaltsresten, die übertragen wurden, auch Beträge dabei, die über 2-3 Jahre zur Finanzierung von größeren Projekten im Ortsteil verwendet wurden (z. B. im Ortsteil Hehlentor: von 2009 - 2010 = Sanierung der Grünanlage am Alten Bremer Weg nach der Fertigstellung der neuen Allerbrücke). Der überwiegende Teil der Haushaltsreste wurde jedoch gebildet, weil die Mittel nicht abgerufen wurden. Hierbei ist hervorzuheben, dass einige Ortsräte teilweise keine Haushaltsmittel ins Folgejahr übertragen haben, sondern die nicht verbrauchten Gelder zur Einsparung an den gesamtstädtischen Haushalt zurückgegeben haben.
Hinzu kommen sog. allgemeine Zuschüsse der Ortsräte zum Jahresende, die z. B. an soziale Einrichtungen und Verbände, Sportvereine usw. gewährt wurden, ohne dass ein konkreter Antrag der Einrichtung für die Auszahlung dieser Leistung vorlag. Hier wurden in den Jahren 2009 bis 2011 von den 13 Ortsräten jährlich Gesamtbeträge von 3200 3771,- verteilt.
Anhand der o. a. Ausführungen ist erkennbar, dass bei den Ortsräten genügend freie finanzielle Kapazitäten vorhanden sind, um die vorgeschlagene Kürzung der Ortsratsmittel ab 2013 ff. zu realisieren. Es verbleiben den Ortsräten noch ausreichend Haushaltsmittel, die für die Erledigung ihrer Aufgaben erforderlich sind.
Hinweis: in der Vorlage BV/0472/12 Beratung des Stellenplanentwurfs 2013 sind nur die im Jahr 2013 geplanten Veränderungen beim Stellenplan dargestellt. Den gesamten Stellenplan 2011/2012 finden Sie auf der Homepage der Stadt Celle unter dem Suchbegriff Haushalt 2012 Haushaltssatzung und Haushaltsplan der Stadt Celle für die Jahre 2011/2012 Stellenplan. Falls Sie keine Zugriffsmöglichkeit übers Internet haben sollten, setzen Sie sich bitte mit dem Ratsbüro in Verbindung, um dann eine geeignete Lösung zu finden (Ansprechpartner = Herr Frede, Tel.: 12625).
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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36 kB
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