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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - BV/0513/12

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

Der Rat bewilligt außerplanmäßige Aufwendungen / Auszahlungen für das Sanierungsgeld nach § 117 NKomVG in Höhe von 24.600 €.

 

 

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Sachverhalt:

Die Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder ermittelt zum Ende eines Jahres den vorläufigen Sanierungsgeldsatz. Für 2011 wurde mit Schreiben vom 15.07.2010 ein vorläufiger Satz von 1,57 % gemeldet. Nach Abschluss des Jahres 2011 wurde rückwirkend ein endgültiger Sanierungsgeldsatz in Höhe von 1,6486 % festgesetzt. Der Nachzahlungsbetrag beläuft sich auf 24.554,47 € und stellt einen außerordentlichen Aufwand dar. Haushaltsmittel wurden hierfür nicht veranschlagt.

Die Stadt Celle ist im Rahmen der Zugehörigkeit zur Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder zur Zahlung des Sanierungsgeldes verpflichtet.

Der Mehrbedarf wird aus dem Deckungskreis für Personalaufwendungen bereitgestellt.

 

 

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