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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - BV/0515/12

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

Der Rat beschließt die anliegende Realsteuerhebesatzsatzung.

 

 

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Sachverhalt:

Der Haushalt 2013 weist ein Defizit in Höhe von 5,52 Mio. € aus (Stand: 04.12.2012). Im Finanzplanungszeitraum 2014 – 2016 wird nach derzeitigem Planungsstand ein Haushaltsausgleich ebenfalls nicht zu erreichen sein, das Defizit liegt für das Jahr 2014 bei rd. 9,67 Mio. €, für das Jahr 2015 bei rd. 9,23 Mio. € sowie für das Jahr 2016 bei rd. 8,92 Mio. €.

 

Die Erhöhung der Grundsteuer A um 50 %-Punkte sowie der Grundsteuer B um 20 %-Punkte ab dem Jahr 2013 sowie die Erhöhung der Gewerbesteuer um je 10 %-Punkte in den Jahren 2013, 2014 sowie 2015 erfolgen aufgrund des von der Verwaltung vorgelegten Haushaltssicherungskonzepts.

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Aus der Erhöhung um 10%-Punkte in der Gewerbesteuer resultieren Mehreinnahmen im Jahr 2014 von rd. 1,25 Mio. €, im Jahr 2015 von rd. 2,58 Mio. € sowie im Jahr 2016 von rd.

2,66 Mio. €.

 

Die Erhöhung der Grundsteuer A um 50 %-Punkte führt zu Mehreinnahmen pro Jahr von rd. 15.100 €, aus der Erhöhung der Grundsteuer B um 20 %-Punkte ergeben sich für das Jahr 2013 rd. 541.000 €, für das Jahr 2014 rd. 546.000 €, für das Jahr 2015 rd. 552.000 € sowie für das Jahr 2016 rd. 557.000 €

 

 

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Anlagen

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