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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - BV/0100/05

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

Der Rat beschließt die Änderung der KEG-Richtlinien zum 01.08.2005.

 

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Sachverhalt:

Mit Beschluss des Rates vom 16.11.2000 wurden die „Richtlinien zur Gewährung eines Kommunalen Erziehungsgeldes“ wegen Einführung des Euro letztmalig geändert.

 

Die zurzeit gültige Fassung wurde in redaktioneller Hinsicht überarbeitet.

 

Eine inhaltliche Änderung erfolgte lediglich bei den Bestimmungen des § 2 Abs. 4 und § 5.

 

In der Praxis hat sich gezeigt, dass eine qualitative pädagogische Betreuung nur für Gruppengrößen bis zu fünf Kindern als sinnvoll zu bewerten ist. Eine Betreuung von zwei oder mehr Gruppen durch eine Spielgruppenleiterin/einen Spielgruppenleiter soll daher unterbleiben.

 

Um eine einseitige Vorfinanzierung kommunaler Mittel zu vermeiden, soll die Auszahlung der Leistungen zukünftig zur Mitte des Bewilligungsmonats erfolgen.

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Anlagen

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