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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - BV/0106/05

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

Der Rat stimmt dem Abschluss der in der Anlage beigefügten Vereinbarung mit dem Landkreis Celle über die Wahrnehmung von Aufgaben zu.

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Sachverhalt:

Nach der derzeitigen Rechtslage sind sowohl der Landkreis Celle als auch die Stadt Celle für Aufgaben nach dem Heilpraktikergesetz, nach § 30 der Gewerbeordnung sowie nach dem Gesetz über die soziale Wohnraumförderung zuständig. Es erscheint zweckmäßig, diese Aufgaben „in einer Hand zu bündeln“. Hierdurch wird gewährleistet, dass der Bürger nur noch eine Behörde als Ansprechpartner hat. Ferner ist das Fachwissen nur noch bei einer Behörde erforderlich.

 

Mit dem Landkreis soll eine Zweckvereinbarung nach § 5 des Nds. Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit abgeschlossen werden. Der Entwurf dieser Zweckvereinbarung ist in der Anlage beigefügt.

 

Die Zuständigkeit des Rates ist nach § 40 Abs. 1 Ziff. 15 NGO gegeben. Dies ergibt sich daraus, dass der Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung der Mitgliedschaft in einem kommunalen Zusammenschluss gleichzustellen ist (Thiele, Anm. 2 zu § 40 NGO).

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Anlagen

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