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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - BV/0531/12

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Beratungsfolge

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Bisherige Behandlung:

13.06.2012 Ortsrat Westercelle (Anhörung)

19.09.2012 Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen (erneute Auslegung)

25.09.2012 Verwaltungsausschuss (erneute Auslegung)

 

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Die Stellungnahmen, die während der Auslegung vom 30.05. bis 29.06.2012 zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 36 Wce der Stadt Celle sowie der zugehörigen Begründung vorgebracht wurden, werden mit folgendem Ergebnis geprüft:

  • Der Stellungnahme des P.W. mit Schreiben vom 08.06.2012 wird teilweise entsprochen. 
  • Der Stellungnahme des P.K. mit Schreiben vom 08.06.2012 wird nicht entsprochen.  
  • Der Stellungnahme des R.W./C.K. mit Schreiben vom 06.06.2012 wird nicht entsprochen.
  • Der Stellungnahme des Zweckverband Abfallwirtschaft mit Schreiben vom 06.06.2012 wird teilweise entsprochen.
  • Dem Hinweis der SVO Energie GmbH mit Schreiben vom 14.06.2012 wird nicht entsprochen.
  • der Stellungnahme der Landwirtschaftskammer Niedersachsen, Forstamt Südostheide mit Schreiben vom 27.06.2012 wird entsprochen.
  • Der Stellungnahme des Landkreises Celle mit Schreiben vom 09.07.2012 wird teilweise entsprochen.
  • Der Stellungnahme des Gewerbeaufsichtsamts mit Schreiben vom 10.07.2012 wird entsprochen.
  • Der Stellungnahme der Niedersächsischen Landesforsten, Forstamt Fuhrberg mit Schreiben vom 08.08.2012 wird entsprochen.

 

Die Stellungnahmen, die während der erneuten Auslegung vom 09.10. bis 22.10.2012 zu den geänderten Teilen des Bebauungsplanes Nr. 36 Wce sowie der zugehörigen Begründung vorgebracht wurden, werden mit folgendem Ergebnis geprüft:

  • Der Stellungnahme der Niedersächsischen Landesforsten, Forstamt Fuhrberg mit Schreiben vom 18.10.2012 wird teilweise entsprochen.   
  • Der Stellungnahme des Landkreises Celle mit Schreiben vom 18.10.2012 wird teilweise entsprochen.
  • Der Stellungnahme des Landkreises Celle mit Schreiben vom 08.11.2012 wird teilweise entspochen.
  • Der Stellungnahme des Landkreises Celle mit Schreiben vom 06.12.2012 wird teilweise entsprochen.

 

Der Bebauungsplan Nr. 36 Wce der Stadt Celle „Triftweg/Am Ohlhorstberge“ mit örtlicher Bauvorschrift über Gestaltung wird als Satzung (§ 10 Abs. 1 BauGB) sowie die zugehörige Begründung beschlossen.

 

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Sachverhalt:

Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 36 Wce „Triftweg/Am Ohlhorstberge“ hat in der Zeit vom 30.05. bis 29.06.2012 öffentlich ausgelegen. Parallel dazu wurde die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange durchgeführt.

Sowohl aus der Öffentlichkeit als auch von den Behörden und Trägern öffentlicher Belange sind Stellungnahmen zu der ausgelegten Planung eingegangen. Eine erste Prüfung hat ergeben, dass insbesondere zwei Anregungen zu einer Änderung der Plan-Festsetzungen begründet waren. 

Der Planentwurf wurde daher hinsichtlich der Gebietsausweisung GE/MI für einen Teilbereich am Triftweg sowie hinsichtlich der Baugrenze in den waldnahen Bereichen geändert. Gleichzeitig wurde eine Anpassung der privaten Verkehrsfläche an die notwendigen Radien der Müll- und Notfallfahrzeuge vorgenommen.

Der Verwaltungsausschuss hat in seiner Sitzung am 25.09.2012 die erneute Auslegung gemäß § 4a Abs. 3 BauGB beschlossen und dabei bestimmt, dass Stellungnahmen nur zu den geänderten Teilen abgegeben werden dürfen und der Auslegungszeitraum auf zwei Wochen beschränkt wird.  Die Auslegung erfolgte in der Zeit vom 09. bis 22.10.2012; parallel dazu wurden auch die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange beteiligt. Auch während dieser Auslegung sind Stellungnahmen eingegangen.

 

Die Stellungnahmen sind getrennt nach den beiden Auslegungen und getrennt nach „Öffentlichkeit“ und „Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange“ in Tabellenform zusammengefasst und mit einer Stellungnahme der Verwaltung versehen als Anlagen beigefügt, ebenso Kopien der  Originalschreiben.

 

Bisheriges Verfahren:

 

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB fand in der Zeit vom 03.03.2008 bis zum 14.03.2008 statt, die frühzeitige Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB in der Zeit vom 27.02.2008 bis zum 31.03.2008.

Die formelle Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB fand parallel zur öffentlichen Auslegung in der Zeit vom 05.06.2012 bis zum 13.07.2012 statt, die Öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 30.05.2012 bis zum 29.06.2012.

Der Ortsrat Westercelle ist gemäß § 55g Abs. 3 Nr. 2 NGO in seiner Sitzung am 13.06.2012 zu diesem Bebauungsplanverfahren angehört worden. Er stimmt grundsätzlich der Planung zu, fordert allerdings, die Privatstraße nur für den Einrichtungsverkehr in Richtung B 3 freizugeben.

Die erneute Auslegung der geänderten Teile des Planentwurfes erfolgte in der Zeit vom 09.10.2012 bis einschließlich 22.10.2012, gleichzeitig wurden auch die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange erneut beteiligt.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Finanzielle Aufwendungen fallen nicht an.

 

 

 

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Anlagen

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