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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - BV/0494/12-1

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

Der Rat beschließt die als Anlage beigefügte Vergnügungssteuersatzung der Stadt Celle.

 

 

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Sachverhalt:

In der Stadt Celle werden derzeit 352 Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeiten in Gaststätten und Spielhallen betrieben. Dabei hat sich die Zahl der in Spielhallen aufgestellten Geräte in den vergangenen 3 Jahren verdoppelt.

 

Mit der als Anlage beigefügten Neufassung der Vergnügungssteuersatzung wird der Steuersatz für den Betrieb von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeit von derzeit 12 % auf 20 % angehoben (§ 7 Abs. 3).

 

Da die Erhöhung seitens der Verwaltung einigen Vorlauf benötigt, erfolgt die Erhöhung zum 01.04.2013.

 

Weiterhin sind einzelne Satzungsformulierungen aufgrund von Veränderungen in der Rechtsprechung anzupassen:

 

In § 10 Abs. 2 entfällt der Satz „Die unbeanstandete Entgegennahme gilt als Steuerfestsetzung unter dem Vorbehalt der Nachprüfung“.

 

§ 10 Abs. 3 wurde um den Satz „Als Zählwerksausdruck gilt der jeweilige Auslesestreife einschließlich Statistikteil (Geldbilanzteil und Serviceausdruck).“ ergänzt.

 

Darüber hinaus wird in § 8 Abs. 2 eine redaktionelle Änderung vorgenommen.

 

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

Die Erhöhung führt zu jährlichen Mehreinnahmen von rd. 580.000 €, für das Jahr 2013 entsprechend anteilig.

 

 

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Anlagen

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