Beschlussvorlage - BV/0494/12-1
Grunddaten
- Betreff:
-
Änderung der Vergnügungssteuersatzung
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 20 Finanzwirtschaft
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Rat der Stadt Celle
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Entscheidung
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20.12.2012
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Sachverhalt:
In der Stadt Celle werden derzeit 352 Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeiten in Gaststätten und Spielhallen betrieben. Dabei hat sich die Zahl der in Spielhallen aufgestellten Geräte in den vergangenen 3 Jahren verdoppelt.
Mit der als Anlage beigefügten Neufassung der Vergnügungssteuersatzung wird der Steuersatz für den Betrieb von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeit von derzeit 12 % auf 20 % angehoben (§ 7 Abs. 3).
Da die Erhöhung seitens der Verwaltung einigen Vorlauf benötigt, erfolgt die Erhöhung zum 01.04.2013.
Weiterhin sind einzelne Satzungsformulierungen aufgrund von Veränderungen in der Rechtsprechung anzupassen:
In § 10 Abs. 2 entfällt der Satz „Die unbeanstandete Entgegennahme gilt als Steuerfestsetzung unter dem Vorbehalt der Nachprüfung“.
§ 10 Abs. 3 wurde um den Satz „Als Zählwerksausdruck gilt der jeweilige Auslesestreife einschließlich Statistikteil (Geldbilanzteil und Serviceausdruck).“ ergänzt.
Darüber hinaus wird in § 8 Abs. 2 eine redaktionelle Änderung vorgenommen.
Finanzielle Auswirkungen:
Die Erhöhung führt zu jährlichen Mehreinnahmen von rd. 580.000 €, für das Jahr 2013 entsprechend anteilig.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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80 kB
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