Beschlussvorlage - BV/0539/12
Grunddaten
- Betreff:
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Beschlussvorlage zum Haushaltssicherungskonzept betreffend die Entgelte in Kindertageseinrichtungen1. Mehrkindvorteil2. Anpassung der Elternbeiträge
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Vorzimmer FB 4
- Zuständigkeit:
- (Stephan Kassel)
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Anhörung
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Erledigt
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Rat der Stadt Celle
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Entscheidung
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20.12.2012
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Beschlussvorschläge:
Zu 1: Mehrkindvorteil
Alternative a)
Der Rat beschließt im Rahmen des Haushaltssicherungskonzeptes, dass der Mehrkindvorteil nur noch gewährt wird, wenn mindestens zwei Kinder einer Familie gleichzeitig eine Kindertageseinrichtung bzw. einen Hort besuchen.
Alternative b)
Der Rat beschließt im Rahmen des Haushaltssicherungskonzeptes, dass der Mehrkindvorteil nur noch gewährt wird, wenn mindestens zwei Kinder einer Familie gleichzeitig eine Kindertageseinrichtung bzw. einen Hort besuchen. Gleichzeitig wird der Prozentsatz der Ermäßigung für das zweite Kind von 50% auf 25% und ab dem dritten Kind von 100% auf 50% abgesenkt.
Zu 2: Anhebung der Elternentgelte
Der Rat beschließt im Rahmen des Haushaltssicherungskonzeptes, dass die bis zum 31.07.2013 befristete Aussetzung der Entgeltanpassung nicht verlängert wird.
Sachverhalt:
- Mehrkindvorteil
Die Stadt Celle gewährt einen Mehrkindvorteil für die festgesetzten Kita-Entgelte Danach ist für das zweite Kind die Hälfte des festgesetzten Entgeltes zu zahlen. Für das dritte und jedes weitere Kind entfällt die Zahlung des Entgeltes.
Bis zum Kita-Jahr 2006/2007 wurden Geschwisterkinder nur berücksichtigt, wenn sie gleichzeitig eine Kindertagesstätte besucht haben. Seitdem werden als Geschwisterkinder alle minderjährigen Kinder ohne Ausbildungsvergütung bzw. Erwerbseinkommen im Haushalt der Sorgeberechtigten anerkannt.
Aufgrund der angespannten Haushaltssituation besteht Anlass, sich erneut mit der Thematik zu befassen. Die Gewährung des Mehrkindvorteils ist derzeit befristet bis zum 31.07.2013.
Auch der Jugendhilfeausschuss hat sich in den Jahren 2011 und 2011 wiederholt mit der Thematik befasst. Anlass war neben der Haushaltssituation auch die ab dem Jahr 2010 eingeführte einkommensabhängige Entgeltstaffel, über die viele Eltern entlastet werden. Der Jugendhilfeausschuss hat den Mehrkindvorteil danach nur noch jährlich verlängert und im Übrigen auf die Haushaltsberatungen verwiesen.
Nach dem Nds. Gesetz über Tageseinrichtungen für Kinder (KitaG) soll das Entgelt für den Besuch einer Kita gestaffelt werden (§ 20 Satz 2 KitaG). In erster Linie wird auf die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit (= Einkommen) abgestellt. Die Kinderzahl ist als weiteres Kriterium in diesem Rahmen zu berücksichtigen. Je höher das Einkommen der Eltern, umso weniger besteht aber dafür ein Grund, da über die allg. steuerliche Progression bereits eine signifikant höhere Erleichterung kinderreicher Familien im Vergleich zu kinderreichen Familien mit normalem Einkommen gegeben ist.
Während im Kita-Bereich Familien mit geringem und durchschnittlichem Einkommen bei Wegfall des MKV weiterhin über die entgeltabhängige Staffel entlastet werden, würde ein völliges Streichen des MKV aber im Krippen- und Hortbereich auch Familien mit einem Einkommen ab etwa 23.000 € treffen.
Eltern, deren Kinder in der Krippe sind bzw. im Hort betreut werden, können bei Wegfall des Mehrkindvorteils nur noch über das Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG) ermäßigt werden. Die Einkommensgrenze für eine Familie mit 2 Kindern liegt in etwa bei 1.900 Euro (diese kann je nach Miete und anzurechnenden Aufwendungen variieren). Die aktuellen Fallzahlen in den Einrichtungen unter städtischer Trägerschaft sind in der Krippe 32 Ermäßigungen bei 90 Betreuungsfällen (35,6); im Hort liegt der Anteil bei 41:159 (25,8%).
Für den seit 2007 großzügig bemessenen Mehrkindvorteil werden jährlich ca. 360.000 € aufgewandt. Im Haushalt wirkt es sich so aus, dass für die Einrichtungen der Stadt auf ca. 142.000 € Einnahmen bei den Elternentgelten verzichtet wird. Den freien Trägern ist eine Ausgleichszahlung in Höhe von ca. 218.000 € für nicht realisierbare Einnahmen bei den Elternbeiträgen zu leisten.
Es ist jedoch möglich, die Aufwendungen deutlich abzusenken. Im Folgenden sind zwei Varianten (a und b)aufgezeigt, die kumulativ möglich sind. Sie entsprechen dem Ziel der Haushaltskonsolidierung, würden aber gleichzeitig soziale Härten bei kinderreichen Familien im Krippenbereich weitgehend vermeiden.
a) Wenn der Mehrkindvorteil wieder auf die Grundlage der bis zum Kita-Jahr 2005/2006 gültigen Regelung zurückgeführt und nur noch gewährt wird, wenn mindestens 2 Kinder gleichzeitig eine Kindertagesstätte/einen Hort besuchen; hätte das zur Folge, dass immer noch ca. 192.000 € weniger aufgewendet werden müssten. (Mehreinnahmen in den Einrichtungen der Stadt i.H.v. ca. 76.000 €, Minderausgaben gegenüber den fr. Trägern i.H.v. ca. 116.000 €)
b) Wenn parallel die Prozentsätze halbiert, also für das 2. Kind nur noch ein Mehrkindvorteil von 25% und für jedes weitere Kind i.H.v. 50% gewährt würde, wirkte sich das mit insgesamt ca. 276.000 € positiv auf den Haushalt aus (Mehreinnahmen in den Einrichtungen der Stadt i.H.v. ca. 109.000 € und Minderausgaben gegenüber den fr. Trägern i.H.v. ca. 167.000 €).
- Anhebung der Elternentgelte
Um die vom Rat beschlossene Eigenbeteiligung der Eltern an den Betriebskosten in Höhe von 25 % zu realisieren, müssen die Entgelte angepasst werden. Derzeit sind die Elternentgelte auf dem Stand 2011 eingefroren worden. Die Maßnahme ist bis zum 31.07.2013 befristet (Beschluss des Rates VZ/0193/12 v. 12.07.2012), so dass ab 01.08.2013 wieder ein Elternanteil von 25 % erhoben werden müsste.
Die erwarteten Entgelte sind in Spalte 4 dargestellt. Die Werte zum 01.08.2013 beruhen auf einer Schätzung. Eine genaue Berechnung kann derzeit nicht erfolgen, da die für die Kalkulation benötigten Kosten noch nicht vorliegen.
Elternanteil Betreuungsform | aktuell | 25% zum 01.08.2012 | 25% zum 01.08.2013 |
Halbtagsplatz | 110,00 € | 118,00 € | 123,00 € |
3/4 Gruppe | 163,00 € | 176,00 € | 182,00 € |
Ganztagsplatz | 206,00 € | 222,00 € | 230,00 € |
Integrationsgruppe (5 Stunden) | 137,00 € | 147,00 € | 152,00 € |
Krippe (halbtags) | 118,00 € | 127,00 € | 132,00 € |
Krippe (3/4) | 175,00 € | 188,00 € | 195,00 € |
Krippe (ganztags) | 231,00 € | 249,00 € | 258,00 € |
Hort | 62,00 € | 66,00 € | 69,00 € |
Hort in den Ferien | 29,00 € | 31,00 € | 32,00 € |
Hort freitags | 16,00 € | 17,00 € | 18,00 € |
Betreuung bis 19:00 Uhr | 52,00 € | 58,00 € | 60,00 € |
Früh- / Spätdienst je 1/2 Stunde | 13,00 € | 14,50 € | 15,00 € |
Bringe- und Abholzeit | 13,00 € | 14,50 € | 15,00 € |
In Spalte 3 (grau/kursiv) werden die Entgeltsätze benannt, die zum 01.08.2012 25% des Elternanteils ausgemacht hätten, wenn bereits zu diesem Zeitpunkt eine Anhebung erfolgt wäre.
Die Anhebung der Elternbeiträge trifft alle Eltern, mit Ausnahme derjenigen, deren Kinder im Elementarbereich (3 – 6 Jahre) sind und die im Einkommen unter 40.000 €/Jahr liegen. Diese Eltern sind über das Staffelentgelt zu 100% befreit; das sind ca. 30 %. Für Eltern mit einem Einkommen zwischen 40.000€ und 60.000€ wirkt sich die Entgeltanpassung nur zu 50% aus (ca. 20% der Fälle). Für Eltern mit einem darüber hinausgehenden Einkommen, sowie derer, deren Kinder in einer Krippe bzw. in einem Hort betreut werden, wird das zu zahlende Entgelt dann in voller Höhe festgesetzt. Einen entsprechenden Beschluss oben unter 1) zum Mehrkindvorteil vorausgesetzt, würden kinderreiche Familien jedoch zusätzlich durch den Mehrkindvorteil in der dann geltenden Fassung entlastet.
Durch die Entgeltanpassung wird eine positiven Auswirkung auf den Haushalt von insgesamt ca. 367.000 € erwartet. (Mehreinnahmen in den Einrichtungen der Stadt i.H.v. ca. 147.000 € und Minderausgaben bei den Zuschüssen an fr. Träger i.H.v. ca. 220.000 €).
