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ALLRIS - Vorlage

Mitteilungsvorlage - MV/0025/13

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Beratungsfolge

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Sachverhalt:

 

-       Städtebaufördergebiete

 

In Ergänzung / Fortschreibung zu den Vorlagen MV/0442/2011, MV/0015/2012, MV0016/2012, MV0020/2012, MV/0149/2012, BV/0215/2011,BV/0019/2012 und BV/0162/2012 sollen nachfolgend die Sachstände zu den einzelnen Gebieten gegeben werden. Bei Bedarf können ergänzende Erläuterungen im nichtöffentlichen Teil erfolgen.

 

Für die jeweils als Gesamtmaßnahme in Durchführung befindlichen Städtebaufördergebiete Neustadt, Allerinsel und Altstadt sind jährlich zum 01.06. Fortführungsanträge für das Folgejahr zu stellen. Mit diesen Fortführungsanträgen werden innerhalb des vor erstmaliger Anmeldung ermittelten voraussichtlichen Gesamtkostenrahmens jährlich neue Fördermittel eingeworben, um die für das jeweilige Gebiet vorgesehenen Projekte und Maßnahmen umsetzen und  damit die festgelegten Sanierungsziele erreichen zu können.

 

 

Soziale Stadt Celle-Neustadt

Über das Programm werden städtebauliche Maßnahmen zur Stabilisierung und Aufwertung von Stadt- und Ortsteilen mit besonderem sozialen Entwicklungsbedarf gefördert. Die Stadt Celle wurde mit dem Gebiet Celle-Neustadt im Jahr 2001 erstmalig aufgenommen. Die Gesamtmaßnahme soll in 2014 abgeschlossen werden. Danach ist die Schlussrechnung aufzustellen und der Gesamtverwendungsnachweis zur Prüfung dem Fördergeber vorzulegen  Letzte Projekte und Maßnahmen sind zur Durchführung in Vorbereitung, die Sanierung der Straße Neustadt wurde Mitte 2012 mit einem großen Straßenfest beendet. Derzeit wird die Schlussrechnung der Straßenbaumaßnahme geprüft und die Ergebnisse in das Abschlusskonzept zugleich letzte Fortschreibung der Kosten- und Finanzierungsübersicht eingearbeitet. Anschließend wird zu entscheiden sein welche letzten Maßnahmen (öffentliche und/oder private) noch realisiert werden können.

 

Der von der Verwaltung erarbeitete Vorschlag für ein vereinfachtes Umlegungsverfahren gem. § 80 ff Baugesetzbuch (BauGB) mit dem Ziel verbesserter Grundstückszuschnitte und-zugänge im Bereich Mittelgasse / Neustadt / Kirchhofstraße wird trotz überwiegend positiver Rückmeldungen ggf. nicht zur Umsetzung gelangen können, da bisher nicht mit allen Eigentümern abschließend Einigung erzielt werden konnte.

 

Für die Fläche westlich des Bahnhofs (Westausgang zum Parkplatz) hat die Deutsche Bahn die Entbehrlichkeitsprüfung mit dem Ergebnis abgeschlossen, dass die Flächen für Zwecke der Bahn nicht mehr benötigt werden. Die Fläche wird in die Prüfung der verschiedenen Möglichkeiten einer Neuentwicklung einbezogen. Für Gespräche mit Investoren z. B. Projektentwicklern für den Bereich Systemgastronomie oder Beherbergungsgewerbe findet dezernatsübergreifend eine Abstimmung statt. Aus städtebaulicher Sicht ist der Ankauf der Parkplatzflächen sinnvoll und sollte daher ggf. auch noch im Zuge des Sanierungsverfahrens aus Fördermitteln getätigt werden. Zu klären ist zuvor jedoch hausintern, ob die Übernahme der üblichen Bewirtschaftungskosten dauerhaft sichergestellt werden kann.

 

Für den ersten Teilbereich im nördlichen Sanierungsgebiet wurden die Endwerte durch den Gutachterausschuss für Grundstückswerte festgestellt. Die Ergebnisse wurden mit den entsprechenden Eigentümern in Einzelgesprächen erörtert. Von 106 Eigentümern im 1. Teilbereich haben 89 eine vorzeitige Ablösevereinbarung abgeschlossen, dies entspricht 84%. 59 Eigentümer wurden bereits aufgrund der vollständigen Zahlung aus dem Sanierungsgebiet entlassen. Bis zum 31.12.2012 wurden bisher Ausgleichsbeträge in Höhe von 177.192,48vereinnahmt und werden nun für Maßnahmen im Sanierungsgebiet wieder eingesetzt. Im zweiten Teilbereich wurden die Endwerte zwischenzeitlich ebenfalls festgestellt und werden derzeit den Eigentümern in Gesprächen erläutert. Bisher haben bereits 19 Eigentümer im 2. Teilbereich eine vorzeitige Ablösevereinbarung abgeschlossen.

 

 

Stadtumbau West Allerinsel

Im Jahr 2009 wurde das Gebiet der Allerinsel mit angrenzenden Bereichen der Speicherstraße in die Städtebauförderung Programmkomponente Stadtumbau West aufgenommen. Nach Beschluss des städtebaulichen Rahmenplanes im Juni 2010 wurde das Gebiet als Sanierungsgebiet nach § 142 ff Baugesetzbuch (BauGB) durch Beschluss förmlich festgelegt.

Der städtebauliche Rahmenplan gibt die Zielsetzungen für die Entwicklung des Gebietes vor und bildet somit auch die Grundlage für das weitere Vorgehen.

 

Das Gebiet der Allerinsel liegt gemäß Ratsbeschluss vom 17.03.2011 vollständig gesetzlich festgelegten Überschwemmungsgebiet Mittelaller der Stadt Celle. Für dieses Gebiet wurde zwischenzeitlich im 3. Planfeststellungsabschnitt (PFA) zum Hochwasserschutz im Bereich der Stadt Celle der Antrag zur Planfeststellung der Hochwasserschutzmaßnahmen beim NLWKN vorgelegt. Damit werden die Hochwasserschutzmaßnahmen der Stadt Celle der Abschnitte 1 + 2 sinnvoll auf der Grundlage des Hochwasserschutzrahmenplans (VA-Beschluss 30.04.2002 zu Rahmenentwurf und weiterem Vorgehen) fortgesetzt. Im Zusammenspiel von erforderlichem Hochwasserschutz und beschlossenen städtebaulichen Sanierungszielen für die Allerinsel ist eine Abstimmung dieser unterschiedlichen planerischen Vorstellungen notwendig, um entgegengesetztem Handeln von Beginn an vorzubeugen und das Schaffen von Zwischenzuständen ebenso zu vermeiden, wie aus diesen Gründen entstehende erhöhte Finanzierungskosten.

Für die Gesamtfläche der Allerinsel wurde bereits 2004 der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 138 gefasst. Nach Aufnahme des Gebietes und Aufstellung des städtebaulichen Rahmenplans hat sich in der weiteren Umsetzung die Aufstellung von Teilbebauungsplänen als sinnvoll erwiesen, so dass derzeit für den Bereich südlich der Hafenstraße ein Bebauungsplan erarbeitet wird.

 

Weitere Maßnahmen wie die Verlagerung der Vereine zur Umsetzung dieses Ziels entsprechend dem Bebauungsplan sind in Vorbereitung. Eine Entwurfsplanung für einen Neubau mit entsprechender Kostenberechnung ist beauftragt und wird Basis für die Verhandlungen zur Finanzierung der Maßnahme sein. Beide Vereine haben bereits deutlich gemacht, dass sie einen Neubau allein nicht werden finanzieren können. Parallel zur Entwurfsplanung ist daher weiterhin zu klären, inwiefern neben der Städtebauförderung - die auch nur Teilkosten finanzieren können wird - weitere städtische Mittel bereitgestellt bzw. sonstige Fördermittel eingeworben werden können. Im Hinblick auf die Maßnahmen des Hochwasserschutzes sind u. U. Zwischenlösungen für die Verlagerung erforderlich.

Die Gebäude Hafenstraße 7, 11 und 19 wurden inzwischen abgebrochen. Das Gebäude Hafenstraße 9 ebenso Hafenstraße 30-32 sollen im 2. Halbjahr 2013 abgebrochen werden. In Zusammenarbeit der einzelnen Fachdienste der Stadt Celle werden derzeit dezernatsübergreifend Lösungen für die anderweitige Unterbringung der Lernwerkstatt der Grundschulen sowie der Kunstwerkstatt der VHS erarbeitet. Weiter ist aktuell eine private Ordnungsmaßnahme in Vorbereitung. Nähere Auskünfte hierzu können bei Bedarf in der nichtöffentlichen Sitzung gegeben werden.

 

Im Bereich des Hafens sind die Planungen zur Umsetzung des Hochwasserschutzes mit der Entwicklung der Wohnbauflächen am Hafen und der Ertüchtigung der Umfassungsbauwerke gemäß dem städtebaulichen Rahmenplan aufeinander abzustimmen. Die Planungen liegen im Entwurf vor und werden mit Kosten von insgesamt ca. 4,2 Mio € geschätzt. Für diese Kosten wird derzeit mit dem Land und der Förderbank die Höhe der einsetzbaren Städtebauförderungsmittel abgestimmt. Eine erste Abstimmung mit dem NLWKN im Juli 2012 hat ergeben, dass nur einige Anteile hiervon auf den Hochwasserschutz entfallen. Für die Gesamtmaßnahme „Stadtumbau Allerinsel“ werden ab 2009 im Haushalt, mittelfristige Finanzplanung (IV-Programm), als Ausgabe grob überschlägige Gesamtkosten von 23,7 Mio € veranschlagt (sh. vorläufige Kosten- und Finanzierungsübersicht vom 21.04.2010). Die Gesamteinnahmen wurden dabei mit 2/3 (Bund|Land-Anteile) gegenübergestellt. In diesen Gesamtkosten ist auch das „Umfassungsbauwerk Hafen“ mit Kosten von seinerzeit insges. 3,76 Mio € berücksichtigt.

 

 

Städtebaulicher Denkmalschutz Altstadt-Celle

Nach der förmlichen Festlegung des Sanierungsgebietes Altstadt-Celle im Jahre 2010 wurden bisher etwa 200 Sanierungsgenehmigungen gemäß §§ 144/145 Baugesetzbuch (BauGB) erteilt. Hierbei war jeweils zu prüfen, ob die beantragte Genehmigung den Zielen und Zwecken der Sanierung entspricht. Sie ist zu versagen, wenn die Erreichung der Sanierungsziele durch die Maßnahme unmöglich gemacht oder wesentlich erschwert wird. Bei einer Sanierungsgenehmigung handelt es sich um einen Verwaltungsakt gem. § 35 Verwaltungsverfahrensgesetz, auf den kein vorzeitiger Maßnahmebeginn erteilt werden kann. Die Frist zur Prüfung beginnt zu laufen, wenn beurteilungsfähige Unterlagen vorliegen.

 

Zusätzlich haben seit Anfang 2011 etwa 25 Eigentümer wg. einer Förderung ihres Vorhabens angefragt. Die Gewährung von Fördermitteln setzt den Abschluss eines Vertrages vor der Durchführung von Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen voraus. Im Vorfeld dieses Vertrages ist dabei mindestens zu klären, ob:

-          die geplanten Maßnahmen denkmalpflegerisch und ggf. auch bauordnungsrechtlich sowie im Einzelfall auch nach anderen Rechtsvorschriften genehmigungsfähig sind.

-          andere öffentliche Fördermittel zur Verfügung stehen. In diesem Fall sind diese vorrangig einzusetzen.

-          die beabsichtigten Maßnahmen den anerkannten Regeln der Technik entsprechen und geeignet sind, die denkmalpflegerischen sowie städtebaulichen Missstände zu beseitigen

-          ausreichend Finanzmittel im Bruttokostenrahmen für die Gesamtmaßnahme Altstadt-Celle zur Verfügung stehen

Weitere Voraussetzung ist, dass für die auszuführenden Gewerke mindestens drei vergleichbare Angebote vorgelegt werden, da für die Berechnung der Förderhöhe nur auf das günstigste Angebot gewertet werden darf. Der Eigentümer hat nach Abschluss des Vertrages in der Umsetzung des Vorhabens in Vorleistung zu gehen und erhält erst auf Nachweis den Zuschuss (ggf. auch in Raten) ausgezahlt.

Angesichts der Personalsituation im Referat 61-Städtebauförderung und vor dem Hintergrund der laufenden Sanierungsträgerausschreibung wurde in den Jahren 2011 + 2012 den Eigentümern ein vorzeitiger Maßnahmebeginn gewährt. Dieses stellte sicher, dass Baumaßnahmen in der Altstadt durchgeführt werden konnten, ohne dass dem Eigentümer ggf. die Fördermittel „verloren“ gehen. Es ist jedoch keine Förderzusage und der Eigentümer trägt das volle Kostenrisiko allein. Parallel dazu wurde mit den Eigentümern der Maßnahmeumfang weiter abgestimmt bzw. wurden diese aufgefordert die erforderlichen Angebote vorzulegen. Nach der personellen Aufstockung im Ref. 61 Ende 2012 werden derzeit die eingereichten Unterlagen geprüft, sodass Verträge nun auch geschlossen und dann auch abgerechnet werden können.

 

Aktive Stadt- und Ortsteilzentren Heese-Nord

Das Programm „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“ stärkt die zentralen Versorgungsbereiche, die durch Funktionsverluste, insbesondere gewerblichem Leerstand, betroffen oder bedroht sind. Mit dieser Komponente werden Gesamtmaßnahmen unterstützt, die zur Erhaltung und Entwicklung der Innenstädte und auch von Ortsteilzentren als Standorte für Wirtschaft und Kultur sowie als Orte zum Wohnen, Arbeiten und Leben beitragen.

 

Für das Gebiet Heese-Nord hat die Stadt Celle nach den Jahren 2011 und 2012 für das Programmjahr 2013 erneut einen Aufnahmeantrag gestellt. Eine Entscheidung hierüber steht noch aus.

 

-       Europäischer Fonds für regionale Entwicklung – Ziel 1 Gebiet

 

Gelenk Neumarkt

In Folge des Ratsbeschlusses vom 20.12.2012 hat die Verwaltung dem Ministerium schriftlich mitgeteilt, dass seitens der Stadt Celle auf die Ziel 1 Fördermittel verzichtet wird (Anl. 1). Die Rücknahme des Aufnahmeerlasses durch das Land ist am 11.01.2013 erfolgt (Anl. 2). Der Bescheid der NBank über die verzinste Rückzahlung der bereits gewährten Fördergelder steht noch aus.

 

 

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Anlagen

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