Beschlussvorlage - BV/0005/13
Grunddaten
- Betreff:
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Beschlussfassung über den Jahresabschluss 2010, die Entlastung des Oberbürgermeisters für das Haushaltsjahr 2010 und Ergebnisverwendungsbeschluss
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 20 Finanzwirtschaft
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Finanz- und Rechnungsprüfungsausschuss
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Vorberatung
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06.02.2013
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Rat der Stadt Celle
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Entscheidung
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14.02.2013
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Sachverhalt:
Die Vollständigkeit und Richtigkeit des Jahresabschlusses 2010 wurde durch den Oberbürgermeister am 22.08.2012 gem. § 129 Abs. 1 S.2 NKomVG festgestellt. Der Jahresabschluss wurde am 27.08.2012 mit allen Anlagen einschließlich des Rechenschaftsberichtes des Fachdienstes Finanzwirtschaft dem Rechnungsprüfungsamt zugeleitet.
In dem vom Rechnungsprüfungsamt gem. § 156 Abs. 3 NKomVG erstellten Schlussbericht über die Prüfung des Jahresabschlusses 2010 vom 28.01.2013 bestätigt das Rechnungsprüfungsamt die uneingeschränkte Richtigkeit des Jahresabschlusses.
Der Rat beschließt gem. § 58 Abs. 1 Nr. 10 NKomVG i. V. m. § 129 Abs. 1 S. 3 NKomVG über den Jahresabschluss und die Entlastung des Oberbürgermeisters.
Das Jahr 2010 schließt mit dem nachstehenden Jahresfehlbetrag ab:
im ordentlichen Ergebnis mit-19.736.026,40 €
und
im außerordentlichen Ergebnis mit1.431.769,41 €
Jahresergebnis = Fehlbetrag-18.304.256,99 €
Der Schlussbericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Celle zum 31.12.2010
ist dieser Vorlage beigefügt und sollte Grundlage für die zu fassenden Beschlüsse sein.
