Beschlussvorlage - BV/0015/13
Grunddaten
- Betreff:
-
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 24 der Stadt Celle "Wohnbebauung Harburger Berg / West" als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB)- Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Vorzimmer FB 3
- Zuständigkeit:
- (Dr. Matthias Hardinghaus)
- Ziele:
- Bedarfsgerechte Steuerung der Verkehrsabläufe und Sicherstellung bestmöglicher Mobilität mit geringstmöglicher Umweltbelastung; Förderung der Integration von Menschen verschiedener Herkunft
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Liegenschaften
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Vorberatung
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07.02.2013
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Rat der Stadt Celle
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Entscheidung
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14.02.2013
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Nachrichtlich an folgende(n) Ortsrat/Ortsräte gem. § 3 V Hauptsatzung: Hehlentor
Beschlussvorschlag:
Auf Antrag gemäß § 12 BauGB des Vorhabenträgers „Bode-Pröve GmbH, Uetze“ wird die Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 24 der Stadt Celle „Wohnbebauung Harburger Berg / West“ im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB beschlossen (§ 2 Abs. 1 BauGB).
Sachverhalt:
Lage des Plangebietes:Hehlentor
Entfernung zum Stadtzentrum:etwa 700 m
Größe des Plangebietes:etwa 4.000 m²
geplante Nutzungen:Allgemeines Wohngebiet
Das Anwesen an der Harburger Str. 27 umfasst neben einem historischen Wohngebäude auch einen großen ehemaligen Ziergarten. Nach dem Tod der vormaligen Besitzerin soll das gesamte Grundstück für die weitere, zeitgemäße Nutzung vorbereitet werden. Neben einer Instandsetzung des Wohnhauses, soll auch der brachliegende Garten zukünftig für Wohngebäude genutzt werden. Durch den Investor ist die Errichtung von ca. 4 Einfamilienhäusern geplant. Die Gebäude sollen entweder frei stehend oder als Doppelhaus mit maximal 2 Vollgeschossen errichtet werden. Sie sollen sich in den Garten einfügen und genügend Abstand vom westlich angrenzenden historischen Friedhof halten. Damit soll eine übermäßige Überformung des Grundstücks vermieden werden und die Wohnhäuser sollen sich in das parkartige Gelände einfügen. Durch die Bauvorhaben wird in die bestehenden Grünflächen eingegriffen. Durch Satzung geschützte Bäume sind nicht vorhanden und besonders geschützte Arten kommen nach einer ersten Untersuchung nicht vor.
Da das Areal im Flächennutzungsplan als Grünfläche dargestellt ist und die Erschließung bisher nicht gesichert ist, besteht das Erfordernis einen Bebauungsplan aufzustellen. Die Erschließung für die geplanten Wohnhäuser wird über einen Privatweg der Stadt Celle südliche des Grundstücks erfolgen. Dazu wird ein Vertrag über die Nutzung und evtl. erforderliche Baumaßnahmen vorbereitet. Als Grundlage für das weitere Verfahren dient ein mit dem Fachbereich Stadtentwicklung und Bauen abgestimmter Entwurf. Durch den Fachdienst Tiefbau ist der Erschließungsansatz als grundsätzlich möglich beurteilt worden. Der genaue Umfang der Baumaßnahmen zur Erschließung wird im weiteren Verfahren erfasst.
Die Stadt Celle begleitet die Planungen inhaltlich und nimmt die hoheitlichen Aufgaben der Verfahrensbetreuung wahr.
Die Anhörung des Ortsrates Hehlentor erfolgt gemäß § 94 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 NKomVG im Verlauf des Planverfahrens, spätestens nachdem das Verfahren zur Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange (§ 4 BauGB) abgeschlossen worden ist.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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927,1 kB
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2
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(wie Dokument)
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225,5 kB
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3
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(wie Dokument)
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636,9 kB
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4
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(wie Dokument)
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585,9 kB
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5
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(wie Dokument)
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1,7 MB
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