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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - BV/0029/13

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

Der Integrationsausschuss empfiehlt, der Rat möge beschließen:

Dem Seniorenbeirat wird im Integrationsausschuss ein Sitz eingeräumt und

Herr Helmut Meinecke als beratendes Mitglied berufen.

 

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Sachverhalt:

Am 24. Oktober2012 fand in der Alten Exerzierhalle die Delegiertenversammlung für die Seniorenbeiratswahl 2012 statt. Die neu gewählten Mitglieder des Seniorenbeirats wurden vom Rat der Stadt Celle am 8. November 2012 formell bestätigt. Danach hat sich der Vorstand des Seniorenbeirats neu konstituiert. Der neu gewählte Seniorenbeirat hat sein Interesse bekundet, künftig mit beratender Stimme im Integrationsausschuss vertreten zu sein, um die Zusammenarbeit mit diesem Ausschuss zu intensivieren. Gemäß § 71 Abs. 7 NKomVG kann der Rat beschließen, dass neben Ratsfrauen und Ratsherren andere Personen (= beratende Mitglieder) Mitglieder der Ausschüsse werden. Die beratenden Mitglieder dürfen keine Gemeindebedienstete sein und haben grundsätzlich kein Stimmrecht.

Als gewählte Vertretung aller Celler Seniorinnen und Senioren nimmt der Seniorenbeirat deren Anliegen gegenüber Rat und Verwaltung und der Öffentlichkeit selbstständig wahr. Der Seniorenbeirat ist mit Querschnittsaufgaben vertraut, so nehmen Mitglieder des Seniorenbeirats mit beratender Stimme an den Sitzungen des Ausschusses für Straßenbau und Verkehr, des Kulturausschusses und des Sozialausschusses teil.

Im Integrationsausschuss will der Seniorenbeirat sich beratend zu den integrationspolitischen Themen mit Blick auf die Belange, Probleme und Wünsche von Seniorinnen und Senioren aus anderen Kulturen bzw. Religionen einbringen. Konstatiert werden kann, dass Themen die mit dem Älterwerden in Verbindung stehen, in der Bevölkerung unterschiedlich aufgenommen und umgesetzt werden. Diese Unterschiede können durch Einkommens- und Wohnsituation, Erwerbsverläufe und Religion begründet werden und bedürfen einer differenzierteren Betrachtung. Mit der Vertretung des Seniorenbeirats im Integrationsausschuss wird die Zielgruppe der Seniorinnen und Senioren mit Migrationshintergrund im Kontext von integrationspolitischen Themen die erforderliche und notwendige Beachtung erhalten.

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Dem beratenden Mitglied steht eine Entschädigung in Höhe von 20 Euro pro Sitzung zu. Bei vier jährlichen Sitzungen des Integrationsausschusses entstehen somit Mehrbelastungen von 80 Euro pro Jahr.

 

 

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Anlagen

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