Beschlussvorlage - BV/0178/05
Grunddaten
- Betreff:
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Grundsätzliche Zustimmung zur Mitfinanzierung der Ortsumgehung Celle- 1. Bauabschnitt -
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 01 Ratsangelegenheiten und Repräsentationen
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Rat der Stadt Celle
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Entscheidung
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07.07.2005
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Beschlussvorschlag:
Der Rat beschließt:
1.) Dem Verhandlungsergebnis zwischen dem Bund, der Stadt Celle und dem Landkreis Celle zur Mitfinanzierung des 1. Bauabschnitts der „B 3 neu“ wird zugestimmt.
2.) Die Verwaltung wird beauftragt, für die Haushaltsplanung 2006 und die mittelfristige Finanzplanung entsprechende Mittel einzustellen.
Sachverhalt:
Im Mai 2003 wurde die Planung für die Ortsumgehung Celle - B 3 neu - von Ehlershausen bis Celle Süd durch Beschluss festgestellt. Gleichzeitig wurde die sofortige Vollziehbarkeit des Beschlusses angeordnet. Infolge gegen die Planung eingereichter Klagen wurde im Monat Juli 2003 die sofortige Vollziehbarkeit mit der Begründung zurückgenommen, die Eilbedürftigkeit könne nicht begründet werden, solange kein Geld zum Bau zur Verfügung stehe.
Dies führte zu der unerträglichen Situation, dass kein Geld zur Verfügung gestellt wurde, weil die rechtskräftige Planreife nicht vorliege und eine Überprüfung der Planung im Eilverfahren mangels Geldes unterblieb.
In mehreren parteiübergreifenden Gesprächen wurde zuerst die Möglichkeit einer auf max. vier Jahre befristeten Vorfinanzierung durch Stadt und Landkreis Celle erörtert. Diese wurde indes seitens der Bundesregierung abgelehnt. Andererseits wurde der Hinweis gegeben, dass eine eventuelle Mitfinanzierung der Kommunen zu einem anderen Ergebnis kommen könne, obwohl auch dieses aus wohlerwogenen Gründen grundsätzlich nicht möglich sei.
Angesichts des insbesondere auch durch die Einführung der Maut erheblich gesteigerten Schwerlastverkehrs, dem die Straßen in der Stadt bautechnisch nicht gewachsen sind, haben sich die Verwaltungen von Stadt und Landkreis Celle entschlossen, dem Bund eine Mitfinanzierung anzubieten. Die besondere Notlage der Stadt wurde dabei auch von der Bundesregierung anerkannt.
Am Mittwoch, den 29.06.2005 konnte unter Vermittlung des Bundesverteidigungsministers Dr. Struck mit dem Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen eine Einigung erzielt werden. Danach wird der 1. Bauabschnitt mit 8 Mio. Euro jeweils zur Hälfte von Stadt und Landkreis Celle mitfinanziert. Die restlichen voraussichtlichen 17 Mio. Euro trägt der Bund, der diesen Betrag dem Land Niedersachsen zweckgebunden zur Verfügung stellen wird. Zwischen dem Bund und dem Land wird eine entsprechende Vereinbarung noch in diesem Sommer abgeschlossen.
Das Land Niedersachsen hat sich zwischenzeitlich bereit erklärt, kurzfristig die sofortige Vollziehbarkeit des Planfeststellungsbeschlusses wieder anzuordnen. Damit können die Klagen im Eilverfahren vor dem Oberverwaltungsgericht geprüft werden. Eine Entscheidung dürfte innerhalb eines Dreivierteljahres zu erwarten sein, so dass bereits im Herbst 2006 der Baubeginn erfolgen könnte.
