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ALLRIS - Vorlage

Mitteilungsvorlage - MV/0077/13

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Beratungsfolge

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Sachverhalt:

 

Auf Grundlage der „Richtlinien für die Gewährung von Zuschüssen zum Schüleraustausch“ vom 21.6.2001 gewährt die Stadt Celle den Schulen in ihrer Trägerschaft Zuschüsse zu Schüleraustauschmaßnahmen. Nach Wegfall der Schulträgerschaft für die weiterführenden Schulen im Stadtgebiet werden in diesem Bereich nur noch Kontakte mit Schulen aus Partnerstädten gefördert.

 

Im Vordergrund der Förderung stehen die 25-prozentigen Zuschüsse zu den Fahrtkosten und die Gästepauschale in Höhe von 15 € je Teilnehmer/-in nach 2.2 und 2.5 der Förderrichtlinien. Aufgrund der knappen Haushaltsmittel wurden die Veranstaltungen am Zielort in der Regel in den letzten Jahren gar  nicht gefördert. Ein Rechtsanspruch auf die Bezuschussung besteht nicht.

 

Im Haushaltsjahr 2012 wurden folgende Zuschüsse zu Schüleraustauschmaßnahmen gewährt. Insgesamt standen Haushaltsmittel in Höhe von 7.100 € zur Verfügung:

 

Schule

Partnerschule

Höhe des Zuschusses

Grundschule Klein Hehlen

Meudon

                    907,50 €

Grundschule Waldweg

Wrozlaw/Polen

                    339,00 €

Gymnasium Ernestinum

Kwidzyn

                    288,15 €

Gymnasium Ernestinum

Meudon

                 1.586,50 €

KAV-Gymnasium

Mazkeret Batya

                    360,00 €

Realschule Westercelle

Holbaek

                    330,00 €

insgesamt 2012

 

                 3.811,15 €

 

 

 

Die Fahrt des KAV-Gymnasiums nach Israel wurde in das Jahr 2013 verschoben, so dass die hierfür eingeplanten Haushaltsmittel in Höhe von ca. 3.500 € nicht abgerufen wurden. Die im Rahmen der Nachtragshaushaltsplanung zusätzlich bereit gestellten Haushaltsmittel in Höhe von 2.100 € wurden deshalb nicht benötigt.

 

 

 

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