Beschlussvorlage - BV/0421/12-1
Grunddaten
- Betreff:
-
Stadtentwicklungskonzept Gewerbe (SEKG) - Baustein eines "Integrierten Kompendiums der Stadtentwicklung" - Anhörung der Ortsräte gemäß § 94 NKomVG- Beschluss(siehe hierzu auch Antrag Nr. 11/2010 der CDU-Fraktion sowie BV/0288/10 und BV/0132/11)
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Vorzimmer FB 3
- Zuständigkeit:
- (Dr. Matthias Hardinghaus)
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Liegenschaften
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Vorberatung
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07.03.2013
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Bereit
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Ausschuss für Wirtschaftsförderung und Liegenschaften
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Vorberatung
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07.03.2013
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Rat der Stadt Celle
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Entscheidung
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14.03.2013
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Bisheriges Verfahren:
Ö 30.03.2011 Planungs- und Bauausschuss
Ö 25.05.2011 Ausschuss für Wirtschaftsförderung und Stadtmarketing
N 07.06.2011 Verwaltungsausschuss
Ö 26.11.2012 Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen gemeinsam mit dem
Ausschuss für Wirtschaftsförderung und Stadtmarketing und
allen Ortsräten
Beschlussvorschlag:
Das Stadtentwicklungskonzept Gewerbe wird in seiner vorliegenden Form beschlossen.
Sachverhalt:
Nachdem der Entwurf des Konzeptes in der gemeinsamen Sitzung aller Ortsräte der Stadt Celle zusammen mit dem Ausschuss für Wirtschaftsförderung und Stadtmarketing und dem Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen vorgestellt und erläutert wurde, haben sich die einzelnen Ortsräte entweder bereits in der gemeinsamen Sitzung oder im Nachgang wie folgt zum Konzept geäußert:
Ortsrat | Abstimmungsergebnis |
Altencelle | keine Rückmeldung/ OR tagt erst wieder im April
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Altenhagen, gem. mit Bostel und Lachte-hausen | Kenntnisnahme mit Hinweis auf die Erforderlichkeit einer guten ÖPNV-Anbindung der Gewerbegebiete
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Blumlage/ Altstadt | 1-stimmig ja
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Boye | 1-stimmig ja
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Garßen | mit 5 ja-Stimmen
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Groß Hehlen gem. mit Scheuen und Hustedt | 1-stimmig mit Hinweisen (siehe unten)
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Hehlentor | 1-stimmig zur Kenntnis genommen
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Klein Hehlen | Kenntnisnahme 1-stimmig
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Neuenhäusen | 3 ja-Stimmen/ 1 Enthaltung/ 1 Gegenstimme mit Hinweisen
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Neustadt / Heese | 1-stimmig/ 2 Enthaltungen
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Vorwerk | noch keine Rückmeldung/ OR tagt am 28.02.13
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Westercelle | 1-stimmig zur Kenntnis genommen
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Wietzenbruch | Zustimmung zum Protokoll der gemeinsamen Sitzung
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Der Ortsrat Groß Hehlen gemeinsam mit Hustedt und Scheuen hat in seiner Sitzung wie folgt Stellung genommen: „Der Ortsrat Groß Hehlen/Scheuen/Hustedt hat dem zu beschließenden Stadtentwicklungskonzept Gewerbe (SEKG) entnommen, dass unser Ortsratsgebiet bisher im Konzept nicht berücksichtigt wurde. Speziell im Ortsteil Groß Hehlen gibt es ein funktionierendes Gewerbegebiet am Ortseingang links und rechts der B3. Auch überregional bekannte Unternehmen wie z. B. Orchideen-Wichmann, CeH4 sowie ein großes REAL-Einkaufszentrum haben hier ihren Standort. Nach einer fertiggestellten Ortsumgehung gebe es genügend angrenzende Flächen, an denen eine behutsame Weiterentwicklung von Gewerbeflächen möglich erscheint.
Zusätzlich entsteht im Ortsteil Scheuen eine neue Niedersächsische Akademie für Brand- und Katastrophenschutz (NABK). Auch dieser Standort eignet sich für eine zusätzliche Ansiedlung von sonstigen Dienstleistungsbetrieben bzw. öffentlichen Institutionen.
Der Ortsrat Groß Hehlen/Scheuen/Hustedt bittet um Aufnahme dieser Anregungen in das Stadtentwicklungskonzept Gewerbe (SEKG).“
Der Ortsrat Neustadt/ Heese hat wie folgt Stellung genommen: Nach ausführlicher Diskussion empfiehlt der Ortsrat einstimmig bei 2 Enthaltungen, den Beschluss des Stadtentwicklungskonzeptes Gewerbe (SEKG). Der Ortsrat verbindet damit die Forderung, erstens auch die kleinen Gewerbeflächen im Ortsteil Neustadt/Heese stärker in den Fokus der Wirtschaftsförderung zu nehmen sowie zweitens eine flexible Handhabung der Mischgebiete (Wohnen und Gewerbe nebeneinander zulassen) zu ermöglichen. Das Ziel solle sein, die Attraktivität des Ortsteils zu steigern und Leerstände zu vermeiden.
Die in die Behandlung des SEKG eingebrachten Anregungen finden zwar nicht unmittelbaren Eingang in den Entwurf des SEKG, sie stellen jedoch wichtige Hinweise für eine etwaige künftige Ausgestaltung gewerblicher Nutzungen in den jeweiligen Ortsteilen und den dazu gegebenenfalls einzuleitenden Bauleitplanverfahren dar.
Was die Betrachtung Groß Hehlens betrifft, so ist auch dieser Bereich durch den Gutachter in die Analyse einbezogen worden. Im Ergebnis kamen dann jedoch keine schwerwiegenden Empfehlungen zum Tragen.
Die Anhörung der Ortsräte gemäß § 94 NKomVG ist damit erfolgt.
