Beschlussvorlage - BV/0105/13
Grunddaten
- Betreff:
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Stellungnahme der Stadt Celle zum Planfeststellungsantrag für den 3. Planfeststellungsabschnitt - Bereich Allerinsel -
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 01 Ratsangelegenheiten und Repräsentationen
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Rat der Stadt Celle
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Entscheidung
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14.03.2013
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Sachverhalt:
Die Stadt Celle ist durch Hochwasser der Aller, der Fuhse und der Lachte gefährdet. Betroffen sind neben der Kernstadt von Celle insbesondere Teile von Altencelle, Lachtehausen, Klein Hehlen und Westercelle. Im gesamten Stadtgebiet ist bei einmaligem Auftreten des Bemessungshochwassers mit einem Schaden von bis zu 105 Mio. Euro zu rechnen.
Vor diesem Hintergrund hat die Stadt Celle den “Rahmenentwurf zum Hochwasserschutz in der Region Celle“ mit Datum vom 28.02.2002 aufgestellt und der damaligen Bezirksregierung Lüneburg als Oberer Wasserbehörde und dem Nds. Umweltministerium zur Prüfung vorgelegt.
Der Rahmenentwurf umfasst das gesamte Stadtgebiet und verfolgt das Ziel, sämtliche Wohnbebauungen sowie alle gewerblichen und industriellen Einrichtungen vor Überflutungen infolge eines 100-jährlichen Hochwassers zu schützen. Damit einher geht der Schutz vor kleineren und entsprechend häufiger zu erwartenden „alljährlichen“ Hochwässern. Auf Vorentwurfsebene wurden im Rahmenentwurf hierzu geeignete Lösungsansätze entwickelt und hinsichtlich ihrer wasserwirtschaftlichen, landschaftspflegerischen, bautechnischen und wirtschaftlichen Möglichkeiten gegenübergestellt. Im Ergebnis zeigt der Rahmenentwurf auf, dass nur eine Kombination unterschiedlicher Hochwasserschutzmaßnahmen geeignet ist, die Zielsetzung zu erreichen. Hierzu zählen Maßnahmen zur Absenkung der Hochwasserstände wie Vorlandabgrabungen in Flutmulden, im Unterwasser der Celler Wehre und eine Uferrücknahme oberhalb der Wehranlage, aber auch Deiche und Hochwasserschutzmaßnahmen sowie Maßnahmen zur Sicherung der Binnenvorflut. Aufgrund des zeitlichen und
finanziellen Umfanges des Gesamtvorhabens ist eine Aufgliederung in mehreren Planfeststellungsabschnitten, auch mit dem Land Niedersachsen als Zuwendungsgeber, verabredet.
Zum ersten Planfeststellungsabschnitt von Boye bis zur Fuhsemündung liegt der Planfeststellungsbeschluss mit Datum vom 29.04.2005 vor. Die Baumaßnahmen sind inzwischen umgesetzt.
Zum zweiten Planfeststellungsabschnitt von der Fuhsemündung bis zur Allerinsel liegt der Planfeststellungsbeschluss mit Datum vom 14.07.2012 vor. Die Erdbaumaßnahmen und die Maßnahmen zur Sicherung der Binnenvorflut für diesen Abschnitt sind in den Jahren 2011 und 2012 umgesetzt worden. Im Januar 2013 wurde der Auftrag für den Bau von Hochwasserschutzmauern in sieben verschiedenen Bereichen erteilt. Die Baumaßnahmen laufen gerade an. Es ist davon auszugehen, dass sie bis zum August/September 2013 abgeschlossen werden können.
Mit dem Datum vom 14.01.2013 wurde der Antrag auf Planfeststellung für den dritten Abschnitt – Bereich Allerinsel – beim Nds. Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz – Direktion, Standort Lüneburg – eingereicht. Auch die Planungen im Bereich der Allerinsel sehen im Bereich des Allernordarmes Maßnahmen zur Absenkung der Hochwasserstände sowie den Bau von Deichen und entlang des Hafens bis hin zum Silogebäude der Firma Barilla Hochwasserschutzmauern vor.
Inhaltlich ist die Planung mehrfach im Ausschuss für öffentliche Einrichtungen, Umwelt- und Klimaschutz vorgestellt worden: zuletzt am 28.11.2012, TOP 6 und davor am 03.07.2012, TOP 8. Die einzelnen Maßnahmen wurden anhand von Planunterlagen seitens der Verwaltung erläutert. Darüberhinaus lagen die Planunterlagen für jeden einsehbar vom 05.02.2013 bis zum 05.03. öffentlich aus.
Die Hochwasserschutzmaßnahmen im Bereich der Allerinsel sind mit den Ergebnissen des städtebaulichen Rahmenplans „Allerinsel“ abgestimmt. Dies betrifft sowohl die geplanten Maßnahmen im Bereich des Hafens, die weitere Konkretisierung der künftigen Wohnbauflächen als auch die fußläufige Anbindung der Allerinsel an den Bereich Speicherstraße zur Optimierung der Einbindung des neuen Stadtquartiers in das städtische Gefüge. Weitere Detailfragen zur Ausgestaltung der Freiräume, der Materialwahl und sonstige gestalterische Aspekte ohne Auswirkungen auf den Hochwasserschutz werden im Rahmen der Ausführungsplanung bzw. im Zuge der Umsetzung im Einzelnen weiter aufeinander abgestimmt.
Im Zuge des Planfeststellungsverfahrens für diesen dritten Planfeststellungsabschnitt wurde die Stadt Celle unter dem Datum vom 16.01.2013 als Träger öffentlicher Belange auch zur Stellungnahme zu den Planfeststellungsunterlagen aufgefordert. Die als Anlage beigefügte Stellungnahme soll so an die Planfeststellungsbehörde weitergeleitet werden.
Mitzeichnung/Stellungnahme
(X) FBL 6
(X) FD 66
Kenntnisnahme Oberbürgermeister
(X) Oberbürgermeister
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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47,5 kB
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