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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - BV/0106/13

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Beratungsfolge

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Nachrichtlich an folgende(n) Ortsrat/Ortsräte gem. § 3 V Hauptsatzung:

 

Alle Ortsräte

 

 

 

 

Beschlussvorschlag:

Der Rat beschließt die Haushaltssatzung 2013 in der heute beratenen Fassung (Änderungsbeschluss zur Haushaltssatzung 2013 v. 14.02.2013)

 

 

 

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Sachverhalt:

Die folgenden Änderungen erfordern einen Änderungsbeschluss zum Beschluss über die Haushaltssatzung 2013 vom 14.02.2013:

Inklusion:

Zusätzlich zu den Mittel des Schulbudgets wird für das Jahr 2013 ein Gesamtbetrag in Höhe von 20.000,-€ (10.000 € im Ergebnishaushalt, 10.000 € investiver Finanzhaushalt) in den Haushalt eingestellt. Im Zusammenhang mit der Einführung der Inklusiven Schule zum Schuljahr 2013/2014 soll den Schulen auf Antrag eine bedarfsgerechte Ausstattung mit Lernmaterialien ermöglicht werden. Nach intensiver Diskussion im Schulausschuss am 11.10.12 und eingehender Beratung im Arbeitskreis „Inklusive Schule“ im Januar, konnte der Schulausschuss erst in seiner Sitzung am 27.02.13 erneut über die Angelegenheit beraten.

 

Umsetzung des Zuschusses für die TSC GmbH vom Ergebnishaushalt in den investiven Finanzhaushalt:

Der Zuschuss wurde bisher in voller Höhe im Ergebnishaushalt veranschlagt und als Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit gezahlt. Nunmehr  wird ein Teil dieses Zuschusses als jährlicher Nachschuss (Eigenkapitalerhöhung) gewährt (Begründung siehe Vorlage BV/102/13). Der Nachschuss ist aber eine Auszahlung  (Eigenkapitalerhöhung) zum Erwerb von Finanzvermögen und daher als Investition zu veranschlagen. Der jährliche Nachschuss wird durch die Geschäftstätigkeit des Unternehmens  nach dem vorgesehenen Modell im Laufe eines Jahres verbraucht. Es findet also ein jährlicher Vermögensverzehr in Höhe des Nachschusses statt. Daher ist der jährliche Nachschuss im gleichen Jahr über den Ergebnishaushalt abzuschreiben. Da die Abschreibung im Ergebnishaushalt nicht zahlungswirksam ist, verbessert sich gegenüber der bisherigen Auszahlung aus laufender Verwaltungstätigkeit hier das Ergebnis. Diese zusätzliche Liquidität kann also für Auszahlungen für Investitionstätigkeiten genutzt werden, ohne den langfristigen Kreditbedarf zu erhöhen.

Erneuerung eines Zentratspeicherbeckens

Für die  Maßnahme wurden mit der Nachtragsplanung 2011 405.000 € im Haushalt aufgenommen:

538150/0960402/7872437 - Planungskosten  60.000 €

538150/0960403/7872438 - Hochbau/Ingenieurbauwerke260.000 €

538150/0960404/7872439 – Technische Anlagen  85.000 €

 

Die Planungsleistungen wurden im Frühjahr 2012 an das Büro iTH mit einer Auftragssumme von 67.441,63 € vergeben. Die Ausschreibung der Bauleistung erfolgte am 14.08.2012. Dabei gab es lediglich einen Bieter mit einer Angebotssumme von 640.882,82 €. Die Ausschreibung wurde aufgrund des unwirtschaftlichen Ergebnisses aufgehoben.

Zur Erzielung eines wirtschaftlichen Angebotes wurde der neue Submissionstermin auf den Jahresanfang 2013 (19.02.2013) gelegt. Die Angebote sind wirtschaftlicher gegenüber der vorangegangenen Ausschreibung,  liegen aber dennoch um 180.000 € (Hochbau und Ingenieurbauwerke: 140.000 € und Technische Anlagen: 40.000 €) über dem Haushaltsansatz von 345.000 €.

Durch die Erhöhung der Baukosten werden sich auch die Planungs- und Baunebenkosten für die Ingenieurleistung (nach HOAI durch die Baukostenhöhe bestimmt) um 45.000 € auf 105.000 € erhöhen.

Bisher war es möglich, mit erhöhten Personal- und Sachkostenaufwand, den Betrieb der Kläranlage, bei Einhaltung der Grenzwerte für Stickstoff durchzuführen. Dies kann allerdings auf Dauer nicht gewährleistet werden. Bei einmaliger Überschreitung des Grenzwertes  von 5mg/l Gesamtstickstoff (Nges) um 1mg/l Nges beträgt die Abwasserabgabe 19.290 €. Bei mehrfacher Überschreitung kommen 35.074 € dazu. Bei einer einmaligen Überschreitung von 9 mg/l Nges werden 70.148 € hinzugerechnet. Treten alle Fälle ein, sind 125.000 € zusätzlich zu der derzeitigen Abwasserabgabe in Höhe von rund. 100.000 € zu entrichten.

Neubau Feuerwehrgerätehaus Garßen

Die erste Kostenschätzung für den Neubau des Feuerwehrgerätehauses in Garßen stammte vom 10.08.2009. Nachdem klar war, dass die Maßnahme aufgrund der Haushaltslage nicht mehr im Jahr 2012 zu realisieren war, wurden sie bei gleichzeitiger Aktualisierung der Kosten auf das Haushaltsjahr 2013 verschoben. Damit eine Ausschreibung noch in 2012 erfolgen konnte, wurde gleichzeitig eine Verpflichtungsermächtigung eingestellt. Die Planung für die Außenanlagen hat sich dabei an den Planung bei der Erstellung des Feuerwehrgerätehauses Hustedt orientiert. Dabei war vorgesehen, einen Großteil der Flächen mit Schotterung zu versehen. Mittlerweile haben sich aber rechtliche Veränderungen durch die Bewertung der Feuerwehrunfallkasse Niedersachsen ergeben, die nach erneuter Prüfung zwingend zu berücksichtigen sind. Demnach müssen die geplanten Schotterflächen gepflastert werden, was derzeit zu geplanten Mehrkosten bei der Gesamtmaßnahme unter Berücksichtigung von Minderkosten bei anderen Gewerken in Höhe von 40.000 € führt. Die anfallenden Mehrkosten werden bei der Fahrzeugersatzbeschaffung eingespart, in dem ein Fahrzeug durch ein „kleineres“ als geplant ersetzt wird.

 

 

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Anlagen

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