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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - BV/0041/13-1

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

 

Es wird empfohlen, anhand der Immobilie Welfenallee 32 den Vermarktungsweg über ein Auktionshaus zu testen, um mit dieser Vermarktungsart Erfahrungen zu sammeln. Die Auktion soll nur zustande kommen, wenn der Einstandspreis 980.000 Euro oder höher beträgt. Der Eigentumsübergang der Immobilie soll nur zustande kommen, wenn die Erwerberin/der Erwerber (Einzelperson oder Gruppierung) nicht gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung verstößt oder sie in Frage stellt und sich nicht in krimineller oder sittenwidriger Weise betätigt.

 

 

 

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Sachverhalt:

 

Im Sachverhalt wird ergänzt: Der Eigentumsübergang der Immobilie soll nur zustande kommen, wenn es sich um eine Käuferin/einen Käufer (Einzelperson oder Gruppierung) handelt, die/der – soweit bekannt – nicht gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung verstößt oder sie in Frage stellt oder sich kriminell bzw. sittenwidrig verhält. Sollte dies mit dem Auktionshaus nicht verhandelbar sein, findet das Auktionsverfahren keine Anwendung.

 

 

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