Beschlussvorlage - BV/0115/13
Grunddaten
- Betreff:
-
Demografischer Wandel;Maßnahmeplanung zu den wesentlichen Punkten Celler Museen, Öffentliche Bibliothek und Förderung von Kunst und Kultur
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Vorzimmer FB 2
- Zuständigkeit:
- (Dr. Susanne Schmitt)
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Kulturausschuss
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Vorberatung
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17.04.2013
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Anhörung
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Erledigt
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Rat der Stadt Celle
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Entscheidung
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Beschlussvorschlag:
Der Verwaltungsausschuss beschließt, dass der Fachbereich Kultur das von ihm entwickelte Leuchtturmprojekt zum demografischen Wandel wie hier vorgeschlagen umsetzt, und zwar
1. Bestandsaufnahme aller Angebote der Celler Kulturinstitutionen und der freien Kulturträger unter den drei Aspekten
-Generationengerechtigkeit,
-Migration,
-Kulturelle Bildung und Kreativitätsförderung
2. Einrichtung eines Netzwerkes Kultur durch den Fachbereich Kultur zur Verfolgung der drei oben genannten Aspekte durch
- Erfahrungsaustausch
- Abstimmung von Angeboten
- Gemeinsames Marketing
- Gemeinsame Förderakquise
3. Auslobung eines Förderpreises Kultur an diejenige kulturelle Einrichtung innerhalb Celles, die sich um intergenerationelle bzw. integrative Kulturarbeit und / oder Kulturelle Bildung und Kreativitätsförderung besonders verdient gemacht hat (unter Haushaltsvorbehalt).
Die Entscheidung über eine externe Auftragsvergabe wird ggf. in der nächsten Sitzung des Kulturausschusses erörtert.
Entsprechend der Vorlage Nr. BV/0079/13 werden im Folgenden die oben genannten wesentlichen Produkte Celler Museen, Öffentliche Bibliothek und Förderung von Kunst und Kultur unter dem Gesichtspunkt der demografischen Entwicklung betrachtet. Im Diskussionspapier Demografischer Wandel (Anlage zur Vorlage BV/0079/13) geht die Verwaltung bereits auf die Bedeutung der Kultur im Kontext des demografischen Wandels ein.
Dieses Leuchtturmprojekt wird im Folgenden noch einmal konkretisiert.
Der Wettstreit der Kommunen um Einwohner wird zunehmen. So ausschlaggebend die subjektiv empfundene Lebensqualität bei der Wohnortentscheidung sein mag, stehen zunächst äußere Faktoren im Vordergrund. Es gilt daher, die Existenz der kulturellen Leuchttürme zu gewährleisten und ihre Qualität nach außen zu kommunizieren.
Kultur gilt mittlerweile als harter Standortfaktor, was den kulturellen Einrichtungen einer Kommune auch unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten existentielle Bedeutung beimisst. Eine Untersuchung aus dem Jahr 1994 belegt, dass für jede D-Mark, die die öffentliche Hand in die Kunsthalle Emden investierte, zusätzlich 4,00 D-Mark in den Wirtschaftkreislauf von Stadt und Region zurück flossen. Ähnliches gilt für die öffentlichen Bibliotheken; im Jahr 2006 wurde von der FH Potsdam für die Stadtbibliothek im Berliner Bezirk Mitte ermittelt, dass der Bezirk mit jedem in die Stadtbibliothek investierten Euro einen Gewinn von 5,60 Euro erwirtschaftete.
Die Menschen werden immer älter, aber weniger als die Hälfte der 55 jährigen befand sich 2007 in einem sozialabgabepflichtigen Arbeitsverhältnis. Während viele Ältere sich aus dem Arbeitsleben ausgegrenzt fühlen, wächst der Leistungsdruck auf Kinder und Jugendliche. Der Begriff der Arbeit löst sich von dem der Erwerbstätigkeit; die Gesellschaft erfährt einen radikalen Umbau. Der Erwerb von kultureller Kompetenz als Fähigkeit, von der eigenen Interessenlage zu abstrahieren, kann die Voraussetzung für gesamtgesellschaftlich akzeptable Problemlösungen schaffen.
In intergenerationeller Kulturarbeit, in der Arbeit mit kulturaffinen Älteren und im Erschließen neuer, bislang kulturferner Zielgruppen im dritten Lebensabschnitt kann kulturelle Kompetenz lebenslang eingeübt und damit das gesellschaftliche Miteinander positiv gestaltet werden.
Kultur wirkt integrativ, weil Kultur die unterschiedlichen Identitäten anerkennt, die in von Migration geprägten Gemeinschaften existieren. In der Allgemeinen Erklärung zur Kulturellen Vielfalt der UNESCO von 2001 ( ! ) heißt es:
In unseren zunehmend vielgestaltigen Gesellschaften ist es wichtig, eine harmonische Interaktion und die Bereitschaft zum Zusammenleben von Menschen und Gruppen mit zugleich mehrfachen, vielfältigen und dynamischen kulturellen Identitäten sicher zu stellen. Nur eine Politik der Einbeziehung und Mitwirkung aller Bürger kann den sozialen Zusammenhalt, die Vitalität der Zivilgesellschaft und den Frieden sichern. Ein so definierter kultureller Pluralismus ist die politische Antwort auf die Realität kultureller Vielfalt. Untrennbar vom demokratischen Rahmen führt kultureller Pluralismus zum kulturellen Austausch und zur Entfaltung kreativer Kapazitäten, die das öffentliche Leben nachhaltig beeinflussen.
Dabei sollten Visionen und Ziele herausgearbeitet und die Potenziale genutzt werden, die die jeweiligen Bevölkerungsgruppen einbringen können.
Die Europäische Kommission Beschäftigung und Soziales hat bereits 2004 festgestellt, welche Bedeutung es für eine Gesellschaft hat, allen den Zugang zu Kultur zu ermöglichen:
Die Teilnahme an kulturellen Aktivitäten ist eine wichtige Möglichkeit, mit der Menschen und Gemeinschaften ihre eigene Identität bestimmen und ausgestalten und diese anderen vermitteln. ( ) Somit ist die Kultur ein Mittel für die aktive Teilhabe an der demokratischen Gesellschaft. Die Förderung des Zugangs zu kulturellen Aktivitäten und die Teilnahme daran ist ein ebenso bedeutsamer und gewichtiger Faktor bei der Errichtung einer integrativen Gesellschaft wie die Förderung der Teilnahme an den Bereichen Wirtschaft, Beschäftigung oder Soziales. Im Vergleich zur Sozialpolitik ist für kulturelle Aktivitäten entscheidend, dass diese einen positiven Ausgangspunkt haben: Menschen werden nicht als Problem, sondern als potenzielle und konkrete Bereicherung angesehen.
Dass Kultur- und Kreativitätsförderung bei der Begegnung mit dem demografischen Wandel eine zentrale Funktion zukommt, lässt sich also hinlänglich belegen.
Dabei wird schnell deutlich, dass sowohl Hochkultur als auch Breitenkultur Chancen für den demografischen Wandel bieten. Die traditionell bestehenden Kulturinstitutionen Celles sind inhaltlich bereits seit Jahren so breit aufgestellt, dass die oben genannten Möglichkeiten kulturpolitischer Einwirkung auf demografische Veränderungen gleichermaßen über diese Einrichtungen wie über freie Kulturträger erfolgen sollte wobei den kulturellen Leuchttürmen noch andere Funktionen zukommen und ein professioneller Standard gewährleistet ist.
Diese Vorbemerkungen führen zu zwei Vorschlägen:
Vorschlag 1 betrifft die Außenwirkung von Kultur als Standortfaktor.
Wünschenswert wäre die Geste eines grundsätzlichen Bekenntnisses der Politik zur Wahrung und Weiterentwicklung der Einrichtungen, die gleichzeitig als wesentliche Produkte definiert wurden, nämlich Celler Museen und Stadtbibliothek (Öffentliche Bibliotheken).
Vorschlag 2 betrifft den demografisch bedingten Umbau der Stadtgesellschaft.
Hier wäre zurück zu gehen auf eine Aussage, die heute schon als Allgemeinplatz gilt: wir werden älter, bunter, weniger und ärmer. Das heißt:
A) Durch den demografischen Wandel gewinnt der Aspekt der Generationengerechtigkeit an Gewicht. Generationsspezifische und -übergreifende Angebote von Kunst und Kultur sind weiterzuentwickeln.
B) Kunst und Kultur für, von und mit Migrantinnen und Migranten soll Integration fördern, aber auch die Herkunftskultur würdigen.
C) In den Bereichen Kulturelle Bildung und Kreativitätsförderung gilt es, die Angebote an alle Generationen und alle Bevölkerungsschichten auszubauen.
Dabei dürfen Kunst und Kultur nicht instrumentalisiert werden. Die öffentliche Hand muss nach wie vor auch Kunsterlebnisse ermöglichen, die aufgrund ihrer Inhalte und/oder ästhetischen Wirkung förderungswürdig sind und sich den Kriterien des freien Marktes entziehen.
Die drei Feststellungen betreffen das Angebot von Museen und Stadtbibliothek ebenso wie das der freien Träger, die sich hinter dem 3. wesentlichen Produkt Förderung von Kunst und Kultur verbergen. Daraus lassen sich folgende Maßnahmen ableiten:
1. Bestandsaufnahme aller Angebote der Celler Kulturinstitutionen und der freien Kulturträger unter den drei Aspekten
-Generationengerechtigkeit,
-Migration und
-Kulturelle Bildung und Kreativitätsförderung
2. Einrichtung eines Netzwerkes Kultur durch den Fachbereich Kultur zur Verfolgung der drei oben genannten Aspekte durch
- Erfahrungsaustausch
- Abstimmung von Angeboten
- Gemeinsames Marketing
- Gemeinsame Förderakquise
3. Auslobung eines Förderpreises Kultur an diejenige kulturelle Einrichtung innerhalb Celles, die sich um intergenerationelle bzw. integrative Kulturarbeit und / oder Kulturelle Bildung und Kreativitätsförderung besonders verdient gemacht hat (unter Haushaltsvorbehalt).
Falls die Verwaltung beauftragt wird, diesen Vorschlag umzusetzen, wird sie zunächst versuchen, dies mit den vorhandenen Personalkapazitäten zu realisieren. Sollte die Aufgabe sich dafür als zu umfangreich erweisen, wird in der nächsten Sitzung des Kulturausschusses eine externe Beauftragung thematisiert.
