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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - BV/0067/13

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Beratungsfolge

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Nachrichtlich an folgende(n) Ortsrat/Ortsräte gem. § 3 V Hauptsatzung: Altencelle

 

Bisheriges Verfahren:

Ortsrat Altencelle               11.10.2012

Verwaltungsausschuss               06.11.2012

 

 

Beschlussvorschlag:

1.   Keiner der angefragten Standorte auf öffentlicher Fläche ist für eine Aufstellung geeignet.

2.   Der Ortsrat entscheidet sich für einen der drei alternativen Standorte.

3.   Kosten zur Aufstellung wären von den Initiatoren zu tragen.

 

Der Antrag Nr. 089-2012 wird als erledigt betrachtet.

 

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Sachverhalt:

 

Die Altenceller Bürgerinnen und Bürger konnten sich im Jahr 2011 an der Kunstaktion „Menschen machen Eindruck“ beteiligen. In diesem Zusammenhang ist eine Mosaikplatte entstanden (Größe rd. 3,0 m x 1,5 m) für die nun ein repräsentativer Standort im Stadtteil gesucht wird.

 

Angefragte Standorte:

Folgende vier Plätze im Ortsteil Altencelle wurden gemäß Antrag überprüft, ob sie städtebaulich, gestalterisch und technisch für die Aufstellung der Mosaikplatte geeignet sind:

1.      Alte Dorfstraße gegenüber dem Kriegerdenkmal, Ecke An der Gertrudenkirche

2.      Alte Dorfstraße an der Gaststätte „Allerkrug“

3.      Auf Dem Klint/ Kalandstraße (Gelände des jährlichen Dorfmarktes)

4.      An der Gertrudenkirche/ Ecke Apfelweg Lutherplatz, in der Nähe der 1000-Jahr Eiche

 

Bei den oben genannten Plätzen handelt es sich ausschließlich um öffentlich gewidmete Straßenflächen im Eigentum der Stadt Celle.

 

Direkt vor der Gaststätte Allerkrug wäre darüber hinaus die Aufstellung grundsätzlich möglich. Da es sich jedoch um ein Privatgrundstück handelt, müsste es mit dem Eigentümer geklärt werden. Von Seite der Stadt Celle kann dies daher nicht entschieden werden.

 

Zu 1.: Fläche ungeeignet.

Obwohl dieser Standort zentral liegt, ausreichend Platz vorhanden ist und aus Sicht der Feuerwehr keine Bedenken dagegen bestehen, ist die Fläche ungeeignet.

In dieser Fläche befinden sich ein öffentlicher Regenwasserkanal sowie Leitungen der Kabel Deutschland GmbH. Darüber hinaus ist hier der Umbau der Lichtsignalanlage vorgesehen; auch hierfür wird die Fläche für Kabel- und Leerrohrverbindungen benötigt. Aus diesem Grund ist diese Fläche für o.g. Zwecke ungeeignet.

 

Zu 2.: Fläche ungeeignet.

Der Standort an der Straßenecke Alte Dorfstraße gegenüber der Gaststätte Allerkrug, lässt einen freien Blick über die Felder und das Naturschutzgebiet, dessen Grenze hier verläuft, zu. Dieser würde durch die Mosaiktafel behindert. Darüber hinaus liegt die Fläche planungsrechtlich im Außenbereich. Daher ist dieser Standort ungeeignet.

 

 

Zu 3.: Fläche ungeeignet

Obwohl grundsätzlich aus städtebaulicher Sicht zwei Standorte denkbar wären, gegen die auch von Seiten der Feuerwehr keine Bedenken bestehen, sind die untersuchten Standorte dennoch ungeeignet.

 

Standort 3.1 Auf dem Klint

In dieser Fläche befinden sich ein öffentlicher Schmutzwasserkanal sowie Leitungen der Kabel Deutschland GmbH. Aus diesem Grund ist diese Fläche für o.g. Zwecke ungeeignet.

 

Standort 3.2 Kalandstraße

In dieser Fläche befinden sich ein öffentlicher Regenwasserkanal und Niederspannungskabel der SVO inkl. Verteilerschrank, darüber hinaus Fernmeldekabel und Leitungen der Kabel Deutschland GmbH. Aus diesem Grund ist diese Fläche für o.g. Zwecke ebenfalls ungeeignet.

 

Zu 4.: Fläche ungeeignet.

Die Verkehrsinsel mit der alten Eiche ist ungeeignet. Hier würde wertvolle Fläche versiegelt, was dem alten Baumbestand schaden kann. Zudem ist an dieser Stelle kein Fußweg, der eine Betrachtung des Mosaiks zuließe.

Für den Grünstreifen entlang der Straße An der Gertrudenkirche gilt dies ebenfalls. Zudem liegt dieser Standort nicht besonders zentral.

 

Alternative Standorte:

Als alternative Standorte wurden zwei Standorte in der Jahnstraße (neben dem Straßenbaum und neben der der Stadtinfotafel) sowie ein Standort in der Grünanlage im Baugebiet Lückenweg/ Bleckenweg überprüft. An diesen drei Standorten ist die Aufstellung der Mosaikplatte grundsätzlich möglich.

 

Hinweise:

Die Höhe der Kosten zur Aufstellung der Mosaikplatte hängen von der im Detail noch zu klärenden Ausführung ab.

Im Haushalt der Stadt Celle sind dafür bisher keine Mittel vorgesehen.

 

 

 

Für den Fall, dass ein Standort auf städtischer Fläche realisiert werden soll, wäre ein Nutzungsvertrag mit der Stadt Celle abzuschließen, der die Rechte und Pflichten der Vertragspartner auch für die Bauphase regelt. (z.B. Verkehrssicherungspflicht, Verantwortlichkeiten).

Am Standort Jahnstraße neben der Infotafel muss örtlich auf die Lage eines evt. vorhandenen Elektrokabels geachtet werden, das dann zu verlegen wäre.

 

Zur Aufstellung auf Privatgrundstücken kann keine Aussage getroffen werden, da dies nicht durch die Stadt Celle sondern nur durch den Eigentümer selbst entschieden werden muss.

 

 

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Anlagen

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