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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - BV/0024/13

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Beratungsfolge

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Nachrichtlich an folgende(n) Ortsrat/Ortsräte gem. § 3 V Hauptsatzung:

 

Ortsrat Altenhagen gem. mit Bostel und Lachtehausen.

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Verwaltungsausschuss beschließt, dass die im Ortsteil Altenhagen befindliche Verlängerung der Erschließungsstraße  „Hogrevestraße“ als Ortsstraße gem. § 6 des Nds. Straßengesetzes vom 24.09.1980 in der zurzeit gültigen Fassung mit sofortiger Wirkung gewidmet wird.

 

Träger der Straßenbaulast ist die Stadt Celle.

 

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Sachverhalt:

 

Die im Ortsteil Altenhagen im B-Plangebiet Nr. 6 neu gebaute Verlängerung der Hogrevestraße dient der öffentlichen Erschließung des Gewerbegebietes Altenhagen. Die Erschließungsstraße steht im Eigentum der Stadt Celle und ist nicht gewidmet. Die Verwaltung schlägt vor, die Erschließungsstraße als Ortsstraße zu widmen.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

 

Mittelbereitstellung:

 

Im Ergebnishaushalt:

Im investiven Finanzhaushalt:

 

 

Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung

in Höhe vonEuro.

 

 

 

Mitzeichnung/Stellungnahme:

 

(X) FBL 6

 

(X) FD 66

 

(X) FD 66, Herr Raue

 

Kenntnisnahme

 

(X) Oberbürgermeister

 

 

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Anlagen

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