Beschlussvorlage - BV/0123/13
Grunddaten
- Betreff:
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Klimaschutzfonds Celle - Förderung einer Machbarkeitsstudie "Kleine Wasserkraft am Magnusgraben"
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Vorzimmer FB 3
- Zuständigkeit:
- (Dr. Matthias Hardinghaus)
- Ziele:
- Sensibilisierung und Aufklärung durch Aufgreifen gleichstellungsrelevanter Themen
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Geplant
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Ausschuss für öffentliche Einrichtungen, Umwelt und Klimaschutz
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Vorberatung
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09.04.2013
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Entscheidung
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Sachverhalt:
Bereits im Klimaschutzkonzept der Stadt Celle unter Kap. 2.3.5 wurde die ökologische und wirtschaftliche Bedeutung der Wasserkraft herausgestellt und u. a. auf die wasserbautechnischen und wirtschaftlichen Möglichkeiten zur „Kleinen Wasserkraft“ hingewiesen. Ein Gutachten aus dem Jahr 2001 hat die wasserwirtschaftlichen Möglichkeiten am Magnusgraben positiv dargestellt, eine Wirtschaftlichkeit allerdings verneint. An den wasserbautechnischen Parametern hat sich im Wesentlichen nichts geändert. Allerdings haben sich die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen insbesondere über das Erneuerbare Energien Gesetz (EEG) seit dem zu Gunsten einer Wasserkraftnutzung erheblich geändert, so dass eine wirtschaftlich tragfähige „Kleine Wasserkraft“ am Magnusgraben realisierbar erscheint. Zudem wurden zwischenzeitlich neue kostensenkende Technologien zur „Kleinen Wasserkraft“ entwickelt. Mit dem Betrieb einer möglichen Wasserkraftanlage dürfen für die Stadt Celle keine zusätzlichen, ungedeckten Sach- und Personalkosten verbunden sein. Diese sind aus dem laufenden Betrieb zu erwirtschaften. Idealerweise sollte eine gemeinsame Betriebsführung mit der Wasserkraftanlage Mühlenwehr angestrebt werden.
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Seitens der Projektgruppe Klimaschutz wird daher vorgeschlagen, die Projektidee wieder aufzugreifen und die Realisierungsmöglichkeiten einschließlich wasserbautechnischer Folgewirkungen im Rahmen einer Machbarkeitsstudie prüfen zu lassen. Die Kosten betragen ca. 10.000,00 € und sollten aus dem Klimaschutzfonds zur Verfügung gestellt werden. Eine Förderung ist nach Ziffer 2 erster Spiegelstrich in Verbindung mit Ziffer 3.2 der Förderrichtlinien des Klimaschutzfonds Celle möglich.
Mit der Realisierung einer „Kleinen Wasserkraftanlage“ würde ein weiterer, wichtiger Beitrag zur Erreichung der im Celler Klimaschutzkonzept formulierten und beschlossenen Ziele geleistet. Die Maßnahme wird im Klimaschutzkonzept der Stadt Celle unter Ziffer 17 des Maßnahmenkataloges mit mittlerer Priorität geführt.
