Beschlussvorlage - BV/0141/13
Grunddaten
- Betreff:
-
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 19 der Stadt Celle "Erweiterung der Biogasanlage Lachtehausen"- Entwurf und öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Vorzimmer FB 3
- Zuständigkeit:
- (Dr. Matthias Hardinghaus)
- Ziele:
- Bedarfsgerechte Steuerung der Verkehrsabläufe und Sicherstellung bestmöglicher Mobilität mit geringstmöglicher Umweltbelastung
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Liegenschaften
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Vorberatung
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02.05.2013
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Entscheidung
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Nachrichtlich an folgende(n) Ortsrat/Ortsräte gem. § 3 Abs. 5 Hauptsatzung:
Altenhagen gem. mit Bostel und Lachtehausen
Bisherige Behandlung:
22.09.2011Planungs- und Bauausschuss (Aufstellungsbeschluss)
04.10.2011Verwaltungsausschuss (Aufstellungsbeschluss)
06.10.2011Rat der Stadt Celle (Aufstellungsbeschluss)
Beschlussvorschlag:
Dem Entwurf des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 19 der Stadt Celle „Erweiterung der Biogasanlage Lachtehausen“ sowie der zugehörigen Begründung wird in der vorliegenden Fassung zugestimmt und deren Öffentliche Auslegung beschlossen (§ 3 Abs. 2 BauGB).
Sachverhalt:
Lage des Plangebietes:nordöstlich des Ortsteils Lachtehausen, nördlich der Straße Osterkamp, im Außenbereich
Entfernung zum Stadtzentrum:ca. 3.400 m (zur Stadtkirche, Luftlinie)
Größe des Plangebietes:32.600 m² (3,26 ha)
geplante Nutzungen:Erweiterung einer Anlage zur Herstellung und Nutzung
von Biogas
Am Standort Celle Lachtehausen plant der Vorhabenträger „Meine Biogas GmbH & Co. KG“, die Erweiterung der vorhandenen Biogasanlage, um den Standort künftig energetisch und ökonomisch effizienter nutzen zu können. Geplant ist eine Leistungssteigerung der Biogasanlage von derzeit 0,5 MW elektrisch auf etwa 1,2 MW elektrisch.
Die bestehende Biogasanlage stellt mit ihrer Leistung von unterhalb 0,5 MW elektrisch ein sogenanntes privilegiertes Vorhaben gemäß § 35 Abs. 1 Nr. 6d BauGB dar. Neben der Einspeisung des produzierten Stroms in das öffentliche Netz wird derzeit die hergestellte Wärme zur Eigenversorgung des Fermenters sowie vor Ort zur Trocknung land- und forstwirtschaftlicher Erzeugnisse genutzt.
Mit der geplanten Leistungssteigerung der Biogasanlage auf etwa 1,2 MW elektrisch ist die Anlage nicht mehr privilegiert, sondern gewerblicher Art. Daher ist für eine planungsrechtliche Zulässigkeit der Erweiterung an diesem Standort im Außenbereich ein Vorhabenbezogener Bebauungsplan erforderlich. Dieser sieht eine Ausweisung als „Sondergebiet Biogasanlage“ vor. Um die Übereinstimmung zwischen vorbereitender und verbindlicher Bauleitplanung zu gewährleisten, muss parallel die 87. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Celle vorgenommen werden.
Der Bebauungsplan soll ein Sondergebiet „Biogasanlage“ ausweisen und die Nutzungsmaße vorgeben. Bestandteil des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes ist gemäß § 12 BauGB auch ein sog. Vorhaben- und Erschließungsplan, der die vorhandenen und geplanten baulichen Anlagen darstellt.
Für die Erweiterung sieht der Vorhabenträger ein zusätzliches Gärproduktlager, die Vergrößerung der bestehenden Silolagerfläche in nördlicher und östlicher Richtung, die Erweiterung bestehender Lagerhallen sowie die Errichtung eines zusätzlichen Blockheizkraftwerkes (BHKW) einschließlich Trafo vor.
Dementsprechend soll im Bebauungsplan als zulässige Art der baulichen Nutzung „Anlagen und Einrichtungen zur Erzeugung und Verwertung von Biogas“ festgesetzt werden. Damit sollen auch Anlagen und Einrichtungen zur Verwertung der anfallenden Produkte zulässig sein, z. B. zur Weiterleitung, Aufbereitung oder Einspeisung von Rohbiogas sowie zur Weiterleitung oder Nutzung von Prozesswärme (Trocknung von landwirtschaftlichen Produkten wie Heu, Gärprodukten, Scheitholz etc.).
Gleichzeitig wird vom Vorhabenträger ein Wärmenetz angestrebt, welches die Hofstelle „Meine“ im Siedlungsbereich Lachtehausen sowie ein Schulzentrum in Altenhagen (nordwestlich des Plangebietes) mit Nahwärme versorgen könnte. Eine entsprechende Nutzung von Nahwärme wird inzwischen im näheren Umfeld der bereits vorhandenen Biogasanlage praktiziert. Weitere bzw. alternative mögliche Abnehmer könnten bspw. im Siedlungsgebiet Lachtehausen oder im Gewerbegebiet Altenhagen zu finden sein. Optional wäre eine Aufbereitung und Einspeisung von Gas in das öffentliche Netz möglich.
Im Rahmen der Aufstellung eines Vorhabenbezogenen Bebauungsplans soll demnach der bereits bestehende Biogasanlagenstandort effektiver genutzt und gleichzeitig der Anteil erneuerbarer Energien in Celle gesteigert werden. Zudem trägt die Planung zur wirtschaftlichen Sicherung des beteiligten Betriebs bei.
Die Prüfung des im Zusammenhang mit der Biogasanlage gestellten Antrages 28/2012 der WG-Fraktion zur zulässigen Traglast für die Freitagsgrabenbrücke Osterkamp und die Straße Osterkamp, hat ergeben, dass sowohl die Brücke als auch die Straße mit einem Gesamtgewicht von 30t belastbar sind. Straße und Brücke können daher auch von Fahrzeugen von und zur Biogasanlage befahren werden. Eine gesonderte Beschilderung hinsichtlich der Tragfähigkeit von Straße und Brücke ist nach Auskunft der zuständigen Stelle nicht erforderlich. Weitergehende Regelungen können im erforderlichen Durchführungsvertrag aufgenommen werden. Zur Frage schalltechnischer Auswirkungen durch den anlagenbezogenen Verkehr der erweiterten Biogasanlage Lachtehausen wurde durch die TÜV Nord Umweltschutz GmbH & Co. KG eine schalltechnische Stellungnahme erarbeitet, die dieser Vorlage beigefügt ist.
Beide Planungen – Vorhabenbezogener Bebauungsplan und Änderung des Flächennutzungsplans – werden durch ein externes Planungsbüro im Auftrag des Vorhabenträgers, dem Betreiber der bestehenden Anlage, erstellt.
Im Verfahren des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 19 fand die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB in der Zeit vom 05.06.2012 bis zum 22.06.2012 statt, die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange in der Zeit vom 08.06.2012 (Datum des Absendens der Stellungnahmeaufforderungen) bis zum 29.06.2012. Fristverlängerungen wurden bis zum 04.07.2012 erteilt.
Die Anhörung des Ortsrates Altenhagen gemeinsam mit Bostel und Lachtehausen nach § 94 NKomVG fand in der Sitzung vom 10.07.2012 statt.
Vor Satzungsbeschluss über den Vorhabenbezogenen Bebauungsplan wird ein Durchführungsvertrag zwischen der Stadt Celle und dem Vorhabenträger geschlossen.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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3,2 MB
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2
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1,6 MB
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64,4 kB
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(wie Dokument)
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651,7 kB
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5
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(wie Dokument)
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68,6 kB
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6
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(wie Dokument)
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921,5 kB
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7
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(wie Dokument)
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1,3 MB
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8
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(wie Dokument)
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176,4 kB
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9
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(wie Dokument)
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71,1 kB
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10
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(wie Dokument)
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393,5 kB
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11
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(wie Dokument)
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2,8 MB
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12
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(wie Dokument)
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481,3 kB
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