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ALLRIS - Vorlage

Mitteilungsvorlage - MV/0127/13

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Beratungsfolge

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Sachverhalt:

 

Der Anfang 2012 eingeleitete Prozess der Konversion des Areals der ehemaligen „Trenchard Barracks“ (Hohe Wende) ist seit dem Abzug der britischen Streitkräfte im Herbst 2012 weiter vorangeschritten.

 

Zur Steuerung des Gesamtprojekts sowie der Sicherstellung der übergreifenden Kommunikation und Zusammenarbeit, wurde schon zu Beginn eine Lenkungsgruppe eingerichtet. Mitglieder sind Vertreter der Stadtverwaltung und der örtlichen Politik. Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA/Eigentümerin) sowie der Konversionsbeauftragte des Landes Oberst a. D. Bacher waren als Gäste dazu geladen. Die Leitung obliegt dem Oberbürgermeister.

 

Für die operative Umsetzung des Konversionsprozesses wurde eine Projektgruppe formiert, die fachübergreifend und in Verbindung mit der BImA zusammen arbeitet. Die BImA und die Stadt Celle verfolgen die Entwicklung des Areals und der unmittelbar in Zusammenhang stehenden Maßnahmen. Neben den schon initiierten Überlegungen, den Bauhof zu verlagern und Erweiterungsflächen für die Firma Luhmann anzubieten, stehen weitere Entwicklungsschritte des Areals an. Die Stadt Celle hat aufgrund der Lage der potentiellen Entwicklungsflächen sowie zur Vermeidung langfristigen Leerstands das Interesse an einer zügigen Abwicklung der Konversion.

 

Durch ein Integriertes Entwicklungskonzept (IEK) sollen mögliche Folgenutzungen herausgearbeitet und notwendige Grundlagen für die Bauleitplanung geschaffen werden. Zunächst wird die Einbindung des Geländes in den städtischen Kontext erarbeitet und Nutzungsvarianten dargestellt. Ziel ist auch, die Öffentlichkeit in den Prozess einzubinden. Das IEK soll die Wirtschaftlichkeit und Vermarktbarkeit kritisch betrachten und Anregungen zur Vermarktung liefern, um frühzeitig Investoren gewinnen zu können. Diese wichtige Aufgabe wird von einem Fachbüro erarbeiten werden.

 

Beim Niedersächsischen Ministerium für Inneres und Sport, Regierungsvertretung Lüneburg, wurde ein Antrag auf die Bewilligung einer Zuwendung zur Förderung von Gemeinden, die vom Abzug der britischen Streitkräfte und von Standortschließungen oder -reduzierungen der Bundeswehr betroffen sind, beantragt. Darüber hinaus beteiligt sich die BImA an den Kosten des Integrierten Entwicklungskonzeptes.

 

Mitte April hat das Ministerium eine Ausnahmengenehmigung zum vorzeitigen Vorhabenbeginn erteilt. Damit können zügig die nächsten Schritte angegangen werden.

 

In Vorbereitung zur Bauleitplanung konnte schon ein Gutachten zur floristischen und faunistischen Kartierung beauftragt werden. Die Ergebnisse werden in den Umweltbericht zum Bebauungsplan einfließen.

 

Das IEK wird einen Weg aufzeigen das Areal als einen Baustein im Stadtgefüge erleben zu können. Durch Abstimmung der unterschiedlichen Prozesse, die Einbindung der Öffentlichkeit und den regen Austausch mit der Eigentümerin wird die Konversion den nötigen Impuls für eine gute Vermarktung erhalten.

 

 

 

 

 

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