Beschlussvorlage - BV/0128/13
Grunddaten
- Betreff:
-
Haushaltskonsolidierung; Beauftragung der Kommunalen Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsmanagement - KGSt (gemeinsamer Antrag Nr. 3/2013 der Ratsfraktionen CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen, FDP und WG)
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 02 Grundsatzangelegenheiten, Organisation und Statistik
- Zuständigkeit:
- (Dirk-Ulrich Mende)
- Ziele:
- 24. Mittelfristig ausgeglichener Haushalt (Erg. Haushalt); 25. Mittelfristig keine Nettoneuverschuldung (Finanzhaushalt); 26. Erhalt und Wahrung des städtischen Vermögens
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Ausschuss für Personalangelegenheiten und Verwaltungsmodernisierung
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Vorberatung
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16.04.2013
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Rat der Stadt Celle
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Entscheidung
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16.05.2013
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Beschlussvorschlag:
Der Verwaltungsausschuss beschließt, zur Sitzung des Rates am 16. Mai 2013 den Geschäftsbereichsleiter der Beratung der KGSt, Herrn Dirk Greskowiak, einzuladen, um ihm die Möglichkeit zu geben, dem Rat seine Vorstellungen der Umsetzung des Ratsbeschlusses vom 14.02.2013 darzulegen.
Der Rat beschließt, die durch Haushaltsbeschluss bereitgestellten Mittel von 50.000 € durch eine überplanmäßige Ausgabe auf 100.000 € anzuheben.
Sachverhalt:
Am 20. März 2013 fand ein erstes Gespräch mit dem Geschäftsbereichsleiter der KGSt statt. Dabei wurden die Hintergründe und Erwartungen der Beauftragung erläutert. Vor dem Hintergrund der Erfahrungen der KGSt in der Zusammenarbeit mit über 1.700 Mitgliedskommunen, der Auswertung der Konsolidierungsprogramme verschiedener Kommunen und der eigenen Beratungsarbeit empfiehlt Herr Greskowiak, den Haushaltskonsolidierungsprozess als Gesamtpaket zu betrachten, um so die damit verbundenen Lasten möglichst gleichmäßig zu verteilen. Vor diesem Hintergrund bietet Herr Greskowiak als Serviceleistung an, vor dem Rat am 16.05.2013 über Gelingensbedingungen von Konsolidierungsprozessen zu referieren und den Ratsmitgliedern für Fragen zur Verfügung zu stehen.
Aus Sicht der Verwaltung sollte das Angebot angenommen werden, weil damit bestehende Erwartungshaltungen direkt abgeglichen werden können.
Im Falle einer Beauftragung der KGSt schlägt Herr Greskowiak folgende Arbeitsschwerpunkte vor:
- Überprüfung der Strukturen und Prozesse der Verwaltung
Dabei sollen die Bedingungen der Leistungserbringung überprüft und nicht zuletzt mit dem Erfahrungswissen der KGSt vor dem Hintergrund der bisherigen Beratungsarbeit abgeglichen werden. Für die Bewertung steht u. a. eine Liste mit über siebenhundert Konsolidierungsmaßnahmen zur Verfügung, die bundesweit aus Kommunen zusammengestellt wurde. Mit dieser Betrachtung wird auch die Frage verknüpft, inwieweit eine Weiterentwicklung der Stadt zur Gewährleistungskommune, d. h. Sicherstellung einer Leistung ggf. durch andere, angezeigt ist. In einer solchen Betrachtung wären neben der Kernverwaltung auch die Betriebe wie der Bauhof einbezogen.
Der Einbezug des politischen Systems der Verwaltung in die Betrachtung verbessert nicht zuletzt die Glaubwürdigkeit. So sind aus Sicht der KGSt Effizienz- und Effektivitätsbetrachtungen auch zur Größe des Rates und des Verwaltungsausschusses, zur Anzahl der Ausschüsse und ihrer Funktionen sowie zum System Ortsräte erforderlich.
- Überprüfung der Ober- und Fachziele und deren Anpassung
Nach erster Einschätzung sieht die KGSt hier größeren Diskussions- und Reduktionsbedarf. Die Zielstruktur ist wesentliche Voraussetzung für die Betrachtung der Aufgabenstruktur im Rahmen einer Aufgabenkritik. Das bisherige System lässt eine Priorisierung auf einige wenige wichtige Politikfelder noch nicht erkennen.
- Überprüfung der Aufgabenstruktur der Stadt
Wenn die Ober- und Fachziele auf einige wenige wichtige Politikfelder reduziert sind, wäre es aus Sicht der KGSt möglich, die Aufgaben daran anzupassen. Die damit verbundenen Auswirkungen auf die Bevölkerung lässt sich nach den Erfahrungen der KGSt besser vermitteln, wenn zuvor der Rat und die Verwaltung ihren Teil zur Konsolidierung beigetragen haben (siehe Ziff. 1).
- Wirtschaftliche Betätigung
Die KGSt hat keine eigene Fachkompetenz, um steuerrechtliche oder handelsrechtliche Fragen verbindlich beantworten zu können. Sie müsste externe Experten hinzuziehen. Deshalb schlägt Herr Greskowiak vor, bei diesem speziellen Rechtsbereich ggf. Wirtschaftsberatungsgesellschaften zu beauftragen.
Abgleich mit dem Antrag 3/2013
Wie im nachstehenden Abgleich dargestellt, sieht die Verwaltung mit dem Vorschlag zur Vorgehensweise der KGSt den Antrag in seinen wesentlichen Teilen berücksichtigt.
| KGSt-Vorschlag | |
Überprüfung (ggf. Veränderung) der kommunalen Aufgaben einschließlich ihrer Steuerung und Bewältigung | Ziffer 3 | |
Überprüfung (ggf. Veränderung) der vom Rat beschlossenen Fach- und Oberziele | Ziffer 2 | |
Prüfung einer Erhöhung der Erträge aus Tochter- und Beteiligungsgesellschaften | Ziffer 4 | |
Verringerung laufender Aufwendungen durch
| Ziffer 1 | |
Reduzieren der geplanten Investitionen auf 70 bis 80 Mio. € für die Jahre 2014 bis 2017 | Ziffer 2 und 3 | |
Abbau der Verschuldung durch
unter Beachtung der genannten Prämissen
| Ziffer 1 bis 4 | |
Kosten
Unabhängig von der Frage, ob die KGSt beauftragt wird oder nicht schätzt der Geschäftsbereichsleiter aufgrund seiner Erfahrung den erforderlichen finanziellen Aufwand deutlich höher ein. Aus diesem Grund schlägt die Verwaltung vor, für die Umsetzung des Ratsbeschlusses zum Antrag Nr. 3/2013 die bisher bereitgestellten Mittel mindestens zu verdoppeln.
Vergabe
Vor einer Vergabe des Auftrages müssen die vergaberechtlichen Aspekte noch abschließend geprüft werden.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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802,6 kB
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