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ALLRIS - Vorlage

Mitteilungsvorlage - MV/0179/13

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Beratungsfolge

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Sachverhalt:

Ein Kind, das das erste Lebensjahr vollendet hat, hat bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres Anspruch auf frühkindliche Förderung in einer Tageseinrichtung oder in Kindertagespflege. Der Umfang der täglichen Förderung richtet sich nach dem individuellen Bedarf.

 

Zielsetzung des Bundes war ein Ausbau der Kinderbetreuung auf einen durchschnittlichen Bedarf für 35% der unter dreijährigen Kinder. Zum 01.08.2013 war ein Prozentsatz von 40,5 % angestrebt.

 

Zum Kindergartenjahr 2013/2014 stehen 467 Betreuungsplätze für unter dreijährige Kinder zur Verfügung. Bezogen auf den nach dem Kinderförderungsgesetz bestehenden Rechtsanspruch für ein- und zweijährige Kinder ab dem Jahr 2013 entspricht dieses – ausgehend von 1134              Kindern in beiden Jahrgängen - einem Versorgungsgrad von 41,2 %.

 

Die Betreuungsplätze setzen sich wie folgt zusammen:

 

327 Plätze in Krippen- und altersübergreifenden Gruppen (ca. 29%),

100 Plätze in der Tagespflege (ca. 9 %) sowie

  40 Plätze in KEG-Gruppen (ca. 3,2              %)

 

Um Aufschluss darüber zu bekommen, ob die Zahl der Betreuungsplätze insgesamt ausreichend sein wird, ist im Jahr 2012 eine Befragung bei den infrage kommenden Eltern durchgeführt worden.

 

Die Befragung hat zu folgendem Ergebnis geführt:

 


Bedarf an Krippenplätzen 2013

 

Einrichtung

Plätze

aktuelle Belegung

frei werdend
zum 01.08.13

Elternbefragung
Bedarf 2013 Krippe

 

 

HT

3/4

GT

HT

3/4

GT

HT

3/4

GT

k.A.

alle Krippen-
standorte

317

40

32

231

24

20

163

30

41

54

3

 

 

303

207

128

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

HT

3/4

GT

Differenz freiw. Plätze - Elternbefragung

79

 

davon

 

-6

-21

106

 

Elternbefragung:

 

-          nach der Elternbefragung  hätten wir 2013 einen Bedarf von 128 Krippenplätzen und somit noch eine Kapazität von 79 freien Plätzen ;

 

-          nach der Elternbefragung hätten wir ein Defizit bei den Halbtags- und Dreiviertelplätzen und ein Überangebot an Ganztagsplätzen. Die Nachfrage nach Dreiviertelplätzen kann unproblematisch über Ganztagsplätze abgedeckt werde. Um den Bedarf an Halbtagsplätzen zu decken, besteht die Möglichkeit im Rahmen eines Platzsharings ebenfalls auf die Ganztagsplätze zurückzugreifen.

 

-          Es sind nur 40% der Fragebögen zurückgesandt worden.  Es kann nicht abgesehen werden,  ob die Eltern, die den Fragebogen nicht zurückgesandt  haben, Bedarf haben oder nicht.

Bedarf an Tagespflegeplätzen 2013

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

HT

3/4

GT

k.A.

 

Elternbefragung

21

Plätze

 

 

 

davon

15

2

2

2

 

 

Es gibt ca. 20 freie Tagespflegeplätze, 17 der jetzt betreuten Kinder könnten zum 01.08.2013 in eine Kita wechseln.

 

 

 

Für das Betreuungsgeld haben sich 120 Eltern ausgesprochen, 19 Eltern möchten ihr Kind in einer KEG-Spielkreis unterbringen und in 15 Fällen waren sie unentschlossen.

 

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