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ALLRIS - Vorlage

Mitteilungsvorlage - MV/0184/13

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Beratungsfolge

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Sachverhalt:

 

Die Verwaltung nimmt zu der Anfrage der CDU-Fraktion wie folgt Stellung:

 

1.) Bundesprogramm „Schulverweigerung- die 2. Chance“

In dem von 2009 bis 2011 durchgeführten Projekt Schulverweigerung – Die 2. Chance (Maßnahmeträger: Pestalozzi-Stiftung) wurden im Schnitt 11 Schulverweigerer betreut (69 % männl, 31 % weibl.). Das war gegenüber 15 Schulverweigerern als Vorgabe des Projektkonzeptes zu wenig, was angesichts reduzierter Anzahl der Förderstandorte ein möglicher Grund für die Nichtberücksichtigung über 2011 hinaus war.  

Es wurden im Projekt folgende Leistungen erbracht:

1. Sprechstunden an den Kooperationsschulen (GHS Blumlage, GHS Altstadt, GHS Groß Hehlen, GHS Neustadt, GHS Wietzenbruch, Celler Evangelische Schule, Pestalozzischule, Erich-Kästner-Schule)

2. Hausbesuche mit Elterngesprächen

3. Hausbesuche mit Teilnehmergesprächen

4. Soziale Gruppenarbeit

5. Erlebnispädagogische Angebote

6. Anleitung zur Tages- und Selbstorganisation

7. Berufliche Orientierungshilfe

8. STEP-Elterntraining

Während der Projektlaufzeit gab es einige einschränkende Bedingungen. So ließ bei den allgemeinbildenden Schulen das Interesse zu wünschen übrig, vermutlich weil das Projekt auch Leistungen von Schule einforderte. Die Stellenbesetzung war nicht optimal. Die Förderszenarien waren stark vorgegeben und Flexibilität somit eingeschränkt. Parallel wurden schon viele Schülerinnen und Schüler über die sozialräumlich ausgestalteten Stadtteilprojekte (auch Pro Kids und For Youth, Albert-Schweitzer-Familienwerk) erreicht, weil zum Problem der Schulverweigerung zumeist weitere Problemlagen hinzukommen.

Trotz nicht optimaler Rahmenbedingungen waren Erfolge zu erkennen, z. B. in der Kontinuität des Schulbesuchs, dem Erhalt des Regelschulbesuchs und der Verhinderung von Schulverweisen. Endgültige Zahlen sind nicht evaluiert, weil die individuellen Ausgangsbedingungen, Begleitumstände und Zielsetzungen sehr unterschiedlich sind und Maßeinheiten für „Erfolge“ aufgrund der individuellen Lebensbedingungen und persönlichen Möglichkeiten nur schwer herzustellen sind.

2.) Maßnahmen

a) der Jugendhilfe

Die Verantwortung für die Teilnahme am Unterricht gehört zu den ureigensten Aufgaben der Schule (§ 63 – 71 Nds. Schulgesetz).

Persönliche Hilfestellung der Jugendhilfe kann unter Bezug auf  den § 13 SGB VIII (Jugendsozialarbeit, Schulsozialarbeit) oder als Hilfe zur Erziehung (z. B. als soziale Gruppenarbeit § 29 SGB VIII oder Erziehungsbeistandschaft § 30 GB VIII oder in Celle als Sozialpädagogische Schülerhilfe oder durch niedrigschwellige Schülergruppen der Stadtteilprojekte gem. § 27 SGB VIII) geleistet werden. Eine valide Auflistung von Hilfen für Schulverweigerer wird vom Gesetzgeber (SGB VIII) nicht gefordert, u. a. weil Zuordnungsprobleme z. B. auch in Bezug auf Multiproblemlagen entstehen. Somit besteht auch in der Jugendhilfe keine Auflistung von Fallzahlen zum spezifischen Problem von Schulverweigerung.

b) der Schulsozialarbeit

Berufsstarterklasse

Für Jugendliche die einen besonderen Förderungsbedarf zur Berufsorientierung haben und u. a. von Schulabsentismus bedroht oder betroffen sind, gibt es die Berufsstarterklasse an der Oberschule/Neustadt. Wesentlicher Bestandteil des Projektes ist die Orientierung an die Praxis. Die Schüler/-innen  gehen in einem Zeitraum von 2 Schuljahren zweimal in der Woche an zwei zusammenhängenden Tagen in ein Praktikum, die restlichen drei Tage sind Schulzeit. Der jetzige Durchgang für das Schuljahr 2012/13 wird von 15 Schülerinnen und Schülern aus Stadt und Landkreis besucht. Konkrete Ergebnisse wird es erst nach Beendigung der Maßnahme (Schuljahr 2013/14) geben. In den vorhergegangenen Kursen der Berufsstarterklassen lag die Erfolgsquote für den Hauptschulabschluss bei 60 %, der letzte Durchgang konnte sogar eine Quote von 80% erreichen. Auf die regelmäßige Berichterstattung im Jugendhilfeausschuss wird insoweit verwiesen.

 

Sozialtraining

Das Sozialtraining soll Schüler/-innen befähigen, ein Gefühl für die Klasse als Gruppe zu entwickeln. Mit Hilfe bestimmter Übungen soll ein besseres Verständnis für den Einzelnen und seiner Rollen innerhalb der Klasse entstehen. Das Training soll dazu beitragen, den Schülern/-innen (und Lehrer/-innen) Methoden zu erlernen, wie sie künftig ihre Konflikte besser klären können. Sie sollen verstehen lernen, wie wichtig und notwendig es ist, zu einer guten Klassengemeinschaft beizutragen, indem sie sich auf ihre individuellen Fähigkeiten und sozialen Kompetenzen besinnen und diese auch einsetzen. Durch die Einsicht in eigene Verhaltensweisen können sie andere besser verstehen. Sie erfahren, dass ‚richtiges‘ Streiten auch gelernt sein muss und dass es gilt, bestimmte Regeln hierbei einzuhalten. Konflikte sollen aufgedeckt, benannt und verschiedene Strategien für ihre Lösung erlernt werden. Durch das Training soll eine verbesserte Identifikation mit dem Klassenverband sowie eine Erhöhung des Selbstwertgefühls erreicht werden. Denn wer gerne in die Schule geht, hat keinen Grund zu schwänzen.

Das Sozialtraining dauert jeweils zwei Schultage zu je sechs Schulstunden. Die Maßnahme wird an den Grund- und Oberschulen flankierend von der Schulsozialarbeit unterstützt. Bei ersten Anzeichen von Schulschwänzen gibt es einen Handlungskatalog und Interventionen von den handelnden Akteuren, zu denen auch die Schulsozialarbeit gehört.

2012 wurden  27 Sozialtrainings an weiterführenden- und berufsbildenden Schulen durchgeführt (Klasse 5 – 10) und dadurch ca. 750 Schülerinnen und Schüler erreicht. Die Trainings gliederten sich wie folgt auf:

  •   2  Trainings an Hauptschulen
  •   2  Trainings an Realschulen
  •   6  Trainings an Gymnasien
  •   3  Trainings an Berufsschulen
  • 14  Trainings im Niedrigseilgarten

 

 

Sozialtraining an Grundschulen in 2012/ Mobile Jugendarbeit

  • 11 x Sozialtrainings an Grundschulen (jeweils 2 Tage, ca. 220 Kinder)
  • 2x soziales Lernen (Einheiten an der Montessori-Schule Celle)
  • Kontinuierliche Klassenbegleitung und Beratung an Grundschulen
  • Beratung/Unterstützung von Lehrerkollegien der Grundschulen
  • Beratung/Unterstützung Schulsozialarbeit und Ganztagsschule
  • Ausbildung von Konfliktlotsen an der GHS Wietzenbruch (Schuljahr bis Sommer 2012/10 Kinder, ab Sommer 2012/19 Kinder)
  • 3 tägige Fahrt mit Konfliktlotsen (Seminarhaus Wendland, 13.-15. Juni)
  • runder Tisch (Einzelfallhilfe an Grundschule)
  • 4 x Seminare Gewaltprävention für Multiplikatoren (ca. 80 Teilnehmer/-Innen)
  • Mediationsgespräche zwischen Kindern in Grundschule
  • Begleitung Studentin FH Hannover, Einbeziehung in das Sozialtraining für Grundschulen, Abschlussarbeit und Interview

 

 

 

3.) Fallzahlentwicklung 2010 bis 2012

Der anliegenden Aufstellung ist die Anzahl der Anzeigen über unentschuldigte Fehltage zu entnehmen. In den meisten Fällen der zur Anzeige gebrachten Schulversäumnisse kommt es auch zur Festsetzung eines Bußgeldes. Die Anzahl der Schulverweigerer ist damit nicht gleichzusetzen, da es in diesem Bereich einige „Wiederholungstäter“ gibt. So gab es in 2010 194 Schülerinnen und Schüler mit Schulversäumnissen, 2011 waren es 220 und 2013 waren es 212 Schulverweigerer.

 

4.) Die Auswertung lässt erkennen, dass der Schwerpunkt der Schulverweigerung an den Berufsbildenden Schulen liegt. Die Schülerinnen und Schüler sind im Durchschnitt 16 Jahre alt und haben nach Vollendung der Regelschule keinen Ausbildungsplatz gefunden oder haben keinen Schulabschluss. Die Schulpflicht von 12 Jahren muss erfüllt werden.

Am Beispiel der BBS IV als Schule mit den meisten angezeigten Schulversäumnissen zeigt sich bei einer weitergehenden Auswertung, dass sich in 2010 hinter den 173 Anzeigen 57 Schülerinnen und Schüler verbergen. Gemessen an der Gesamtschülerzahl lag der Anteil der Schulverweigerer in dieser Schule bei 5,38%. In 2012 wurden für 35 Schüler in 64 Fällen Fehltage angezeigt (prozentualer Anteil an Gesamtschülerzahl: 3,39%). In den übrigen Berufsbildenden Schulen lag der Anteil der Schulverweigerer an der Gesamtschülerzahl in den vergangenen drei Jahren zwischen 0,6% und 3,7%. 

 

5.) Festsetzung eines Bußgeldes

Die Höhe des Bußgeldes hängt hauptsächlich von der Anzahl der unentschuldigten Fehltage ab. Es wird auch unterschieden, ob der Betroffene zum ersten Mal der Schule unentschuldigt fernbleibt (3,00 € pro Fehltag)  oder ob er „Wiederholungstäter“ ist. In diesem Fall wird das Bußgeld höher festgesetzt (4,50 € pro Fehltag). Ist der Schulverweigerer volljährig, wird beim erstmaligen Verstoß 4,50 € pro Fehltag berechnet. Bei volljährigen Wiederholungstätern werden 6,50 € pro Tag fällig. Jährlich werden etwa 21.000 € an Bußgeldern vereinnahmt.

 

 

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Anlagen

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