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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - BV/0188/13

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Beratungsfolge

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Nachrichtlich an folgende(n) Ortsrat/Ortsräte gem. § 3 Abs. 5 Hauptsatzung:

 

 

 

 

Beschlussvorschlag:

Der Verwaltungsausschuss stimmt der befristeten Verlängerung des Betriebs einer Außenstelle der GS Hehlentor im Gebäude der ehemaligen GS Scheuen zu. Diese Zustimmung wird erteilt bis zur Fertigstellung des Baus einer Mensa auf dem Grundstück der GS Hehlentor, längstens bis zum Ende des Schulhalbjahres 2013/2014.

 

 

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Sachverhalt:

Zur Problematik eines zusätzlichen Raumbedarfs an der Grundschule Hehlentor wird auf die Ausführungen in der Beschlussvorlage Nr. BV/0371/12 verwiesen.

Im Oktober letzten Jahres wurde die Errichtung einer  Außenstelle befristet bis zum Schuljahresende 2012/2013 beschlossen. Wie gesetzlich vorgesehen, hat die Landesschulbehörde für diese schulorganisatorische Maßnahme eine befristete Genehmigung erteilt. Gleichzeitig hatte die Verwaltung angekündigt, eine Perspektive für die Grundschule Hehlentor zu erarbeiten.

Das Ergebnis der Überlegungen wurde zwischenzeitlich in verschiedenen Gremien kommuniziert: An der Hehlentorschule wird eine Mensa errichtet werden. Der Bauantrag ist eingereicht. Der Bauzeitenplan sieht eine voraussichtliche Fertigstellung im November 2013 vor, so dass eine befristete Verlängerung des Betriebs der Außenstelle in Scheuen erforderlich ist. Zur Vermeidung einer gemeinsamen Sitzung wurde der Ortsrat Hehlentor bereits in seiner Sitzung am 15.05.13 angehört und hat dem zugestimmt. Die Anhörung des Ortsrates Groß Hehlen mit Scheuen und Hustedt erfolgt in der 21. KW. Darüber hinaus wird die Verwaltung bei der Landesschulbehörde die Genehmigung für die Weiterführung der Außenstelle der Grundschule Hehlentor im Gebäude der ehemaligen GS Scheuen bis zum Ende des 1. Schulhalbjahres 2013/2014 beantragen. 

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

 

Mittelbereitstellung:

 

Im Ergebnishaushalt:

Im investiven Finanzhaushalt:

 

 

Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung

in Höhe von 7.500Euro für den Schülertransport nach Scheuen (bis 30.11.2013).

 

 

Mitzeichnung/Stellungnahme:

 

 

 

 

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