Beschlussvorlage - BV/0023/13
Grunddaten
- Betreff:
-
Straßenrechtliche Widmung der Erschließungsstraße Tiefenkamp im Gewerbegebiet Altenhagen, Celle/Altenhagen
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Stab S 6
- Zuständigkeit:
- (Dr. Matthias Hardinghaus)
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Geplant
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Ortsrat Altenhagen gem. mit Bostel und Lachtehausen
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Vorberatung
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10.04.2013
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Erledigt
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Ausschuss für Straßenbau und Verkehr
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Vorberatung
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11.06.2013
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Entscheidung
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Nachrichtlich an folgende(n) Ortsrat/Ortsräte gem. § 3 V Hauptsatzung:
Ortsrat Altenhagen gem. mit Bostel und Lachtehausen.
Beschlussvorschlag:
Der Verwaltungsausschuss beschließt, dass die im Ortsteil Altenhagen befindliche neue Erschließungsstraße Tiefenkamp als Ortsstraße gem. § 6 des Nds. Straßengesetzes vom 24.09.1980 in der zurzeit gültigen Fassung mit sofortiger Wirkung gewidmet wird.
Träger der Straßenbaulast ist die Stadt Celle.
Sachverhalt:
Die im Ortsteil Altenhagen im B-Plangebiet Nr. 6 „Gewerbegebiet Altenhagen/Nord“ neu gebaute Erschließungsstraße Tiefenkamp dient der öffentlichen Erschließung des Gewerbegebietes Altenhagen. Die Erschließungsstraße steht im Eigentum der Stadt Celle und ist nicht gewidmet.
Die Verwaltung schlägt vor, die Erschließungsstraße als Ortsstraße zu widmen.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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331,9 kB
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