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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - BV/0265/13

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Beratungsfolge

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Nachrichtlich an folgende(n) Ortsrat/Ortsräte gem. § 3 Abs. 5 Hauptsatzung:

 

Ortsrat Wietzenbruch

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Verwaltungsausschuss beschließt, dass der im Ortsteil Wietzenbruch befindliche neue Fuß- und Radweg „Angerwiese“ als Fuß- und Radweg gem. § 6 des Nds. Straßengesetzes vom 24.09.1980 in der zurzeit gültigen Fassung mit sofortiger Wirkung gewidmet wird.

 

Träger der Straßenbaulast ist die Stadt Celle.

 

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Sachverhalt:

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Der im Ortsteil Wietzenbruch im Bebauungsplan Nr. 119 „Waldviertel Wietzenbruch“ neu ausgebaute Fuß- und Radweg „Angerwiese“ dient der öffentlichen Erschließung des Baugebietes.

 

Der Weg wurde durch die Immobilien Development Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG Celle (IDB) als privaten Erschließungsträger  ausgebaut und soll jetzt als Fuß- und Radweg gewidmet werden.

 

Der Weg steht im Eigentum der IDB und ist derzeit nicht gewidmet. Der Eigentumsübergang auf die Stadt Celle erfolgt in Kürze.

 

 

 

 

Die IDB hat der Widmung zugestimmt.

 

Die  Verwaltung schlägt vor, den Weg „Angerwiese“ als Fuß- und Radweg zu widmen.

 

 

 

 

Anlage/n: 1

 

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Anlagen

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