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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - BV/0266/13

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Beratungsfolge

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Nachrichtlich an folgende(n) Ortsrat/Ortsräte gem. § 3 Abs. 5 Hauptsatzung:

 

Ortsrat Wietzenbruch

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Verwaltungsausschuss beschließt, dass die im Ortsteil Wietzenbruch befindliche neue Erschließungsstraße „Celle-Ligure-Straße“ als Gemeindestraße und den sich direkt anschließenden Fuß- und Radweg – zulaufend auf de nWeg „Zum Heuweg“ als Fuß- und Radweg gem. § 6 des Nds. Straßengesetzes vom 24.09.1980 in der zurzeit gültigen Fassung mit sofortiger Wirkung gewidmet wird.

 

Träger der Straßenbaulast ist die Stadt Celle.

 

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Sachverhalt:

 

 

Die im Ortsteil Wietzenbruch im Bebauungsplan Nr. 119 „Waldviertel Wietzenbruch“ neu ausgebaute Erschließungsstraße „Celle-Ligure-Straße“ dient der öffentlichen Erschließung des Baugebietes.

 

Die Straße wurde durch die Immobilien Development Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG Celle (IDB) als privaten Erschließungsträger ausgebaut und soll jetzt als öffentliche Verkehrsfläche gewidmet werden.

 

 

 

 

 

 

 

Die Erschließungsstraße steht im Eigentum der IDB und ist derzeit nicht gewidmet. Der Eigentumsübergang auf die Stadt Celle erfolgt in Kürze.

 

Die IDB hat der Widmung zugestimmt.

 

Die Verwaltung schlägt vor, die Erschließungsstraße als Gemeindestraße und den sich anschließenden Fuß- und Radweg – zulaufend auf den Weg „Zum Heuweg“ – als Fuß- und Radweg zu widmen.

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Anlage/n: 1

 

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Anlagen

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