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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - BV/0258/13

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Beratungsfolge

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Nachrichtlich an folgende(n) Ortsrat/Ortsräte gem. § 3 Abs. 5 Hauptsatzung:

 

Ortsrat Wietzenbruch

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Verwaltungsausschuss beschließt, dass die im Ortsteil Wietzenbruch befindliche neue Erschließungsstraße „Tjumenstraße“ mit den zwei Stichstraßen Gemarkung Celle, Flurstück 1746 sowie Flurstück 1748 und 1786 Gemarkung 4 als Gemeindestraße gem. § 6 des Nds. Straßengesetzes vom 24.09.1980 in der zurzeit gültigen Fassung mit sofortiger Wirkung gewidmet wird.

 

Träger der Straßenbaulast ist die Stadt Celle.

 

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Sachverhalt:

 

 

Die im Ortsteil Wietzenbruch im Bebauungsplan Nr. 119 „Waldvierel Wietzenbruch“ neu ausgebaute Erschließungsstraße „Tjumenstraße“ dient der öffentlichen Erschließung des Baugebietes.

 

Die Straße wurde durch die Immobilien  Development Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG Celle (IDB) als privaten Erschließungsträger ausgebaut und soll jetzt als öffentliche Verkehrsfläche gewidmet werden.

 

Die Erschließungsstraße steht im Eigentum der IDB und ist derzeit nicht gewidmet. Der Eigentumsübergang auf die Stadt Celle erfolgt in Kürze.

 

Die IDB hat der Widmung zugestimmt.

 

 

 

 

Die Verwaltung schlägt vor, die Erschließungsstraße mit den zwei Stichstraßen Gemarkung Celle, Flurstück 1746 sowie Flurstück 1748 und 1786 Gemarkung 4 als  Gemeindestraße zu widmen.

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Anlage/n: 1

 

 

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Anlagen

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