Beschlussvorlage - BV/0155/13
Grunddaten
- Betreff:
-
Einrichtung von Tempo-30 bei Nacht auf der Fuhrberger Landstraße (L 310) ab Ortseingangsschild bis zur Einmündung Wilhelm-Heinichen-Ring;Antrag Nr. 26/2013 der Ratsmitglieder Busch, Kohnert und Knabe
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 32 Allgemeine Ordnung
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Ortsrat Wietzenbruch
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Vorberatung
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14.08.2013
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Erledigt
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Ausschuss für Straßenbau und Verkehr
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Vorberatung
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03.09.2013
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Vorberatung
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Die Antragsteller beantragen die Anordnung einer 30 km/h Begrenzung in den Nachtstunden auf der Fuhrberger Landstraße. Als Begründung wird der zunehmende Lärm angeführt.
Grundlage zur Anordnung von Verkehrszeichen bildet der § 45 der Straßenverkehrsordnung (StVO). Dieser führt verschiedene Gründe für die Anordnung von Verkehrszeichen aus. Die häufigste Anwendung findet dabei Absatz 1, wenn die Sicherheit gefährdet ist oder die Ordnung es erfordert.
Auf Grund der Unfallzahlen und keiner anderweitig vorliegenden Verkehrsprobleme in dem Bereich, kann hier keine Grundlage für eine Anordnung einer Geschwindigkeitsbegrenzung gesehen werden. Somit scheidet diese Möglichkeit aus.
Eine weitere Möglichkeit stellt der Schutz der Wohnbevölkerung vor Lärm und Abgasen dar. Hierauf zielt auch der Antragsteller.
Die Stadt Celle hat gemäß den gesetzlichen Vorgaben einen Lärmaktionsplan erstellt. Hieraus ergab sich sowohl für die Fuhrberger Landstraße als auch für die Fuhrberger Straße Handlungsbedarf im Hinblick auf Lärmminderung. Für den Bereich der Fuhrberger Landstraße beinhaltet der Lärmaktionsplan als Maßnahme eine Fahrbahndeckensanierung. Diese wurde 2010 in Form eines lärmarmen Splittmastixasphalt ausgeführt.
Anhand von Messungen und durch Rückäußerungen von Anliegern wurde die Wirksamkeit dieser Maßnahme bestätigt.
Die gleiche Maßnahme wurde mit ähnlichen Ergebnissen auch im Bereich der Fuhrberger Straße zwischen Garnseeweg und Wilhelm-Heinichen-Ring durchgeführt.
Für die lärmmindernden Eigenschaften der eingebauten Fahrbahnbeläge gibt es derzeit noch keine Langzeiterfahrungen, tendenziell nimmt die lärmmindernde Wirkung über mehrere Jahre betrachtet ab.
Aus Sicht der Verwaltung ist deshalb bei der Fortschreibung des Lärmaktionsplanes zu untersuchen, ob sich hier erneut Handlungsbedarf ergibt. In diesem Fall sind dann weitere Maßnahmenvorschläge zu machen.
Als Anlage beigefügt ein Schreiben des Stadtbrandmeisters zu den Auswirkungen des Antrages auf Geschwindigkeitsreduzierung zur Kenntnis.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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65,2 kB
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2
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(wie Dokument)
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67,9 kB
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