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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - BV/0239/13

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Beratungsfolge

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Nachrichtlich an folgende(n) Ortsrat/Ortsräte gem. § 3 Abs. 5 Hauptsatzung:

 

Ortsrat Neustadt/Heese

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Verwaltungsausschuss beschließt, dass das im Ortsteil Neustadt/Heese befindliche Flurstück 26/2, Flur 133, Gemarkung Celle, in Gänze als öffentliche Verkehrsfläche gem. § 6 des Nds. Straßengesetzes vom 24.09.1980 in der zurzeit gültigen Fassung mit sofortiger Wirkung gewidmet wird.

 

Träger der Straßenbaulast ist die Stadt Celle.

 

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Sachverhalt:

 

Das im Ortsteil Neustadt/Heese befindliche Flurstück 26/2,  Flur 133, Gemarkung Celle, steht im Eigentum der Stadt Celle und ist nur in Teilbereichen (Stellplatzanlage) als öffentliche Verkehrsfläche gewidmet. Der Gehweg dient der fußläufigen Erschließung und ist bislang nicht gewidmet.

 

Anlage/n: 1

 

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Anlagen

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